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Zeitarbeitsunternehmen macht gute Erfahrungen mit Mindestlohn

(openPR) Zeitarbeitsunternehmen macht gute Erfahrungen mit Mindestlohn

Bénédicte Autem, Vorsitzende der Geschäftsführung von USG People Germany, zu fairem Einstiegslohn

München, 23. Januar 2014 – Mindestlohn, Tariflöhne und Branchenzuschläge sind wichtig, weil wir auch in 2014 neue qualifizierte Mitarbeiter gewinnen, einstellen und im Rahmen der Zeitarbeit an unsere Kunden überlassen wollen.

Angemessene Entlohnung drückt Wertschätzung und Anerkennung der Arbeitsleistung aus – auf jedem Qualifikationsniveau.
Das gilt für höherqualifizierte Mitarbeiter ebenso wie für Tätigkeiten, die nur eine kurze betriebliche Einweisung erfordern, ohne dass fachspezifische Kenntnisse, eine fachspezifische Qualifikation oder fachbezogene Berufserfahrung erforderlich sind.

Im Januar 2014 blicken wir auf zwei Jahre Mindestlohn zurück. Bei der Einführung umstritten, wandelt er sich zum Vorbild.
Der Mindestlohn vermeidet Lohndumping und trägt zur Gerechtigkeit zwischen inländischen- und ausländischen Zeitarbeitsunternehmen bei. Denn auch ausländische Personaldienstleister, die Mitarbeiter nach Deutschland überlassen, sind an den Mindestlohn gebunden.
Unsere Zeitarbeitsunternehmen Unique und Technicum überlassen ihre Mitarbeiter in nahezu alle Branchen. In vielen von diesen wird erst 2015 ein Mindestlohn eingeführt, so hat es die neue Regierung auf Seite 68 des Koalitionsvertrages mit einer politischen, allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnregelung verankert.

Seit Anfang dieses Jahres zahlen wir unseren Mitarbeitern in der Entgeltgruppe 1 einen erhöhten Mindestlohn von 8,50 Euro (West). Diesen hatten die Tarifpartner noch vor der Bundestagswahl neu ausgehandelt.
USG People hat diesen Weg immer favorisiert. Das positive Echo aus Politik und Wirtschaft ist ein Zeichen dafür, dass die Branche die richtige Richtung eingeschlagen hat.

Der Mindestlohn in der Zeitarbeit ist vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt worden. Er gilt damit auch für nicht tarifgebundene Unternehmen. Die dreijährige Laufzeit des neuen Tarifvertrags bietet Unternehmen, die auf das Flexibilisierungsinstrument Zeitarbeit vertrauen, Planungssicherheit.

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