(openPR) Arbeitsrecht - Sexuelle Belästigung und fristlose Kündigung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat zum Az. 3 Sa 163/06 die Kündigungsschutzklage eines leitenden Angestellten, mit der sich dieser gegen eine fristlose Kündigung zu Wehr gesetzt hatte, geprüft und zurück gewiesen.
Die gekündigte Führungskraft hat ihre Mitarbeiterin wiederholt gezielt und unerwünscht berührt, ihr pornografische Fotos vorgelegt, darüber hinaus angeboten, solche Fotos auch von ihr zu machen.
Hierdurch hat der leitende Angestellte erheblich in die Intimsphäre der Kollegin eingegriffen, was die Kündigung, auch als fristlose Kündigung, rechtfertigt. Hieran konnte auch die sehr lange Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters und die bis dahin beanstandungsfreie Tätigkeit nichts ändern.
Arbeitsrecht - Reisezeit = Arbeitszeit?
Mit der Frage, ob Reisezeit gleich Arbeitszeit ist, was wiederum zur Folge hat, dass die Reisezeit vom Arbeitgeber bezahlt werden muss, hat sich letztinstanzlich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt zum Az. 9 AZR 519/05 befassen müssen.
Das BAG kommt zum Ergebnis, dass grundsätzlich die Reisezeit keine Arbeitszeit ist, weder vergütungsrechtlich noch arbeitszeitrechtlich. Immerhin könne, so das BAG, der Arbeitnehmer bei der Dienstreise über seine Zeit selbst bestimmen. Er könne dabei privaten Angelegenheiten nachgehen oder sogar schlafen.
Dass er hierbei möglicherweise in seiner Freizeitgestaltung eingeschränkt oder behindert ist, muss der Arbeitnehmer hinnehmen, da eine leichte Beeinträchtigung der Freizeit nicht zu deren rechtlicher Bewertung als Arbeitszeit führt.
Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn der Arbeitnehmer angewiesen ist, während der Dienstreise bestimmte Angelegenheiten für den Arbeitgeber zu erledigen. Auch wenn der Arbeitnehmer Auto fahren muss bei der Dienstreise, ist dies Arbeitszeit, was bereits aus dem weiter oben genannten Argument des BAG folgt, dass der Arbeitnehmer nur in seiner Freizeit schlafen könne, wie das Team von RECHTLEGAL augenzwinkernd anmerkt.
Versicherungsrecht - Zündschlüssel und Hilfeleistung
Unser betroffener Kfz-Führer sieht am Straßenrand ein Fahrzeug mit eingeschaltetem Warnblinklicht, hält daraufhin und schiebt das liegengebliebene Kfz von der Straße. Dummerweise lässt er bei seiner guten Tat den Zündschlüssel an seinem eigenen Kfz stecken, was ein Langfinger prompt ausnutzt.
Dieser - zugegeben etwas seltsam klingende - Fall hat auch das Verhältnis unseres Kfz-Führers mit seinem Kfz-Versicherer belastet, der nämlich die Unachtsamkeit mit dem Zündschlüssel als grobe Fahrlässigkeit bewertete und sich daher für leistungsfrei hielt.
Ganz anders sah dies jedoch das daraufhin eingeschaltete Landgericht (LG) Oldenburg zum Az. 13 O 1896/06: Grobe Fahrlässigkeit liegt nicht vor, da unser Kfz-Führer bereits gedanklich bei der bevorstehenden Hilfeleistung gewesen ist, was das Nichtabziehen des Schlüssels als eine Art Augenblicks-Versagen entschuldigt.
Wettbewerbsrecht - Hohe Ordnungsstrafen gegen Tele2
Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat zu den Az. 38 O 188/04 und 38 O 145/06 gegen den Telefonanbieter Tele2 Ordnungsstrafen von insgesamt EUR 200.000.- verhängt.
Tele2 hat gegen zwei früher gegen das Unternehmen ergangene einstweilige Verfügungen verstoßen. Nach diesen Eilverfügungen, erwirkt von der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und der Verbraucherzentrale Bayern, durfte Tele2 nicht mehr sogenannte "cold calls" tätigen, hat jedoch wiederum hiergegen verstoßen.
Da das Unternehmen nach eigener Kenntnis des Teams von RECHTLEGAL aktuell wieder einmal telefonisch sehr aktiv ist, mag die Kenntnis von den Verstößen bei manch unerlaubtem Anruf hilfreich sein.
Primärenergie - Wieder einmal zu hohe Netzentgelte
Die Bundesnetzagentur hat 20 Betreiber von Gasnetzen "verdonnert", die neu beantragen Netzentgelte, die naturgemäß erheblich höher als bisher liegen sollten, großteils zurückzunehmen.
Bis zu einem Drittel wurden die von den Gasnetzbetreibern selbst angenommenen Preiserhöhungen wieder gekürzt.
Patentrecht - Microsoft und MP3-Patente
Im Streit zwischen Microsoft und Alcatel-Lucent hat ein US-Bezirksgericht die vorinstanzliche Entscheidung des Gerichts von San Diego aufgehoben, wonach Microsoft an Alcatel gut 1,5 Mrd. Dollar Schadenersatz zahlen sollte.
Die zweite Instanz entschied, dass der von Microsoft vertriebene MP3-Player nicht gegen die Patente von Alcatel verstößt.
Unser abschließender Tipp: Unter Aktuelles-News bieten wir Ihnen aktuelle Informationen aus Recht und Wirtschaft in diversen Rubriken, dazu unsere Urteilssammlung wie auch recht(lich) Kurioses.













