(openPR) Als erstes Bundesland schließt Bayern Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit bei der öffentlichen Beschaffung aus.
München, 19.07.2007 – Selten waren sich bayerische Landespolitiker so einig. Mit großer Zustimmung aller Fraktionen beschloss der Bayerische Landtag gestern, Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit von seiner öffentlichen Beschaffung auszuschließen. Als erstes Bundesland setzt sich Bayern damit an die Spitze für ein öffentliches Beschaffungswesen, das auch soziale Kriterien berücksichtigt. „Der Freistaat Bayern übernimmt damit soziale Verantwortung über seine Landesgrenzen hinaus“, freut sich Bernhard Henselmann, Initiator der bundesweiten Kampagne „Aktiv gegen Kinderarbeit“ (www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de) und Vorstand von EarthLink e.V..
Gleichzeitig wurde beschlossen, auch die Rechtssicherheit für andere öffentliche Auftraggeber in Bayern zu schaffen, die ebenfalls ausbeuterische Kinderarbeit ausschließen wollen. Die Staatsregierung ist aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass im Zuge der Neugestaltung des deutschen Vergaberechts öffentlichen Auftraggebern unstrittig die Möglichkeit gegeben wird, bei Ausschreibungen ökologische und soziale Kriterien zu berücksichtigen. Hintergrund hierfür ist, dass das Bundeswirtschaftsministerium noch gegen die Zulassung sozialer Kriterien im bundesdeutschen Vergaberecht kämpft, obwohl dies eine Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2004 vorschreibt.
„Mit dem bayerischen Landtagsbeschluss haben wir eine neue politische Ebene in Deutschland erreicht, um der menschenverachtenden Ausbeutung von Kindern zu begegnen“, stellt der EarthLink-Sprecher fest. Nun seien auch die anderen Landesparlamente gefordert, sich mit Nachdruck gegen ausbeuterische Kinderarbeit weltweit zu positionieren und auch in ihrem Verantwortungsbereich Taten folgen zu lassen.
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Weblinks:
Der fraktionsübergreifende Antrag im Bayerischen Landtag:
http://www.bayern.landtag.de/ElanTextAblage_WP15/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000004500/0000004609.pdf
Deutschlandkarte "Aktiv gegen Kinderarbeit":
http://www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de/staedte.htm
Liste mit Städten, Gemeinden, Landkreisen und Bundesländern gegen ausbeuterische Kinderarbeit:
http://www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de/dokumente/Liste-Deutsche-Staedte-gegen-Kinderarbeit.pdf
Kampagnen-Website "Aktiv gegen Kinderarbeit":
http://www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de/
Hintergrundinformationen
Der Begriff "ausbeuterische Kinderarbeit"
Unter ausbeuterischer Kinderarbeit verstehen die Vereinten Nationen Tätigkeiten, die für Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit von Kindern schädlich sind. Damit sind beispielsweise Arbeiten gemeint, die unter Tage, in gefährlichen Höhen oder beengten Räumen ausgeführt werden müssen, bei denen die Kinder mit gefährlichen Geräten umgehen oder schwere Lasten tragen müssen. Jegliche Tätigkeit, bei der die Kinder körperlich, psychisch oder sexuell missbraucht werden und die den Kindern die Möglichkeit raubt, eine gewisse Grundbildung zu erlangen, fällt unter den Begriff der ausbeuterischen Kinderarbeit.
Die Kampagne "Aktiv gegen Kinderarbeit" von EarthLink e.V.
Die Kampagne "Aktiv gegen Kinderarbeit" informiert die Menschen in Deutschland und insbesondere die in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft verantwortlich Handelnden über ihren möglichen Beitrag zur Überwindung der menschenverachtenden ausbeuterischen Kinderarbeit.
Über 80 deutsche Städte, Gemeinden und Landkreise stehen bereits auf der Liste der Kampagne, die die Beschaffung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit ablehnen. Ebenso zeigt eine Übersicht, wie namhafte Firmen zum Thema "Kinderarbeit" stehen. Sie finden diese und weitere umfangreiche Hintergundinformationen auf der Kampagnen-Website http://www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de
In Bayern wird die Kampagne wesentlich mitgetragen vom Eine Welt Netzwerk Bayern e.V., dem Dachverband entwicklungspolitischer Gruppen, Weltläden und lokaler Nord-Süd-Foren in Bayern und dessen Mitgliedsorganisationen. In ausdauernder Diskussion mit den Fraktionen im Bayerischen Landtag wurde der fraktionsübergreifende Antrag erarbeitet, der im Landtag am 18.7.2007 schließlich erfolgreich verabschiedet wurde.
Bayernweit lehnen bereits 25 Städte und Gemeinden, der Landkreis Fürstenfeldbruck und nun der Bayerische Landtag Produkte aus ausbeuterische Kinderarbeit ab.
Rechtliche Aspekte bei der öffentlichen Beschaffung
Die EU-Richtlinie 2004/18/EG (war eigentlich umzusetzen bis 31.01.2006) regelt in Artikel 26, dass die öffentlichen Auftraggeber zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags vorschreiben können, sofern diese mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind und in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen angegeben werden. Die Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags könnten insbesondere soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen.
Während die meisten an der deutschen Vergaberechtsreform beteiligten Bundesministerien (Umwelt, Entwicklung, Verbraucherschutz) soziale und ökologische Kriterien befürworten, lehnt das federführende Bundeswirtschaftsministerium die Umsetzung dieses Teils der EU-Richtlinie in deutsches Recht noch immer vehement ab, da eine entsprechende Regelung sowohl dem angestrebten Ziel des Bürokratieabbaus entgegenstehe, sowie auch den effizienten Einsatz von Steuermitteln gefährde.
Es ist damit zu befürchten, dass der zum Herbst 2007 erwartete Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium hinter der EU- Richtlinie zurückfällt, die es explizit dem einzelnen Auftraggeber gestattet, soziale Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge anzuführen.
EarthLink e.V. - The People & Nature Network
Frohschammerstr. 14
D-80807 München
Tel: ++49 - (0) 89 - 3565 2102
Fax: ++49 - (0) 89 - 3565 2106
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www.earthlink.de
Ansprechpartner:
Bernhard Henselmann,
Tel: 089 - 35 65 21 02










