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Landräte würden sich für Betreuung von Langzeitarbeitslosen in Eigenregie entscheiden, wenn sie dürften

21.04.200811:09 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Landräte würden sich für Betreuung von Langzeitarbeitslosen in Eigenregie entscheiden, wenn sie dürften

(openPR) 166 von 238 Landräten, deren Landkreise derzeit in Arbeitsgemeinschaften mit den Arbeitsagenturen zusammenarbeiten, haben sich dafür ausgesprochen, bei einer Wahlmöglichkeit das SGB II (Hartz IV) in alleiniger Verantwortung wahrnehmen zu wollen. Hinzu kommen die 63 Landkreise, in denen Langzeitarbeitslose bereits in Eigenregie betreut werden. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Deutschen Landkreistages (DLT).



Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) ist erfreut über die große Zahl der potenziellen Interessenten und sieht seine Forderung nach einer kommunalen Gesamtträgerschaft bestätigt: „Eine große Chance der Neuorganisation der Hartz IV-Verwaltung besteht darin, endlich Leistungen aus einer Hand und durch einen Träger anzubieten. Statt die Arbeitsgemeinschaften durch das Konzept des ‚Kooperativen Jobcenters’ zu verschlimmbessern, sollte eine kommunale Gesamtträgerschaft zumindest auf Antrag allen Interessierten auf Dauer eingeräumt werden. Gleichzeitig sollte als Alternative dazu nach einer verfassungsfesten Nachfolgeregelung für die Arbeitsgemeinschaften mit klaren kommunalen Verantwortlichkeiten gesucht werden. Auch hieran haben wir ein Interesse.“

Duppré erneuerte seine Kritik am Konzept des „Kooperativen Jobcenters“, das die bestehenden Probleme in den Arbeitsgemeinschaften nicht nur nicht beseitige, sondern vielmehr verfestige. „Daher muss man jetzt einen entschlossenen und vernünftigen Schritt in Richtung Bündelung der Verantwortlichkeiten bei nur noch einem Träger gehen.“ Insofern sei nur verständlich, dass derart viele in Arbeitsgemeinschaften engagierte Landkreise im Falle einer Wahlmöglichkeit eine alleinige Verantwortung für Hartz IV beanspruchen würden.

Wenn die Möglichkeit zur zusätzlichen Ausübung der Option im Sinne von § 6a SGB II eingeräumt wird, würden die Landräte der folgenden 166 Landkreise dem Kreistag empfehlen, diese Möglichkeit zu nutzen und zu optieren. Mit den 63 Landkreisen, in denen Langzeitarbeitslose bereits in Eigenregie betreut werden, sind dies 229 von 301 Landkreisen.


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Schleswig-Holstein Rendsburg-Eckernförde
Schleswig-Holstein Pinneberg
Schleswig-Holstein Dithmarschen
Schleswig-Holstein Plön
Schleswig-Holstein Ostholstein

Summe: 144

Hinzu kommen:

Brandenburg: 5 Landkreise wollen von der kommunalen Gesamtverantwortung für das SGB II auf Antrag Gebrauch machen.

Sachsen: Einstimmiger Beschluss der Landräte-Versammlung.
Dies betrifft nach der Kreisgebietsreform zum 1.8.2008 4 Landkreise.

Thüringen: 13 Landkreise wollen von der kommunalen Gesamtver-
antwortung für das SGB II auf Antrag Gebrauch machen.

Summe: 166

Hinzu kommen:

63 Landkreise, die seit 2005 Hartz IV in eigener Verantwortung
umsetzen (69 sog. Optionskommunen abzgl. der sechs
optierenden kreisfreien Städte).

Summe: 229


Landkreise insgesamt (Stand: 1.8.2008): 301

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