(openPR) Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat anlässlich der heutigen Sitzung seines Präsidiums im rheinland-pfälzischen Landkreis Kusel gefordert, die alleinverantwortliche Arbeit der Optionskommunen als gleichwertiges und gleichberechtigtes Modell im Grundgesetz festzuschreiben, falls die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) verfassungsrechtlich abgesichert werden. DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) sagte, dies sei die unverhandelbare Bedingung einer Zustimmung der Landkreise im Hinblick auf eine Nachfolgeregelung für die verfassungswidrigen Arbeitsgemeinschaften. „Werden die Arbeitsgemeinschaften in die Verfassung aufgenommen, werden wir dazu nur dann die Hand reichen, wenn auch das Optionsmodell im Grundgesetz gleichwertig abgesichert wird. Im Übrigen muss ein ARGE-Folgemodell deutlich stärker kommunalfreundlich ausgestaltet werden, als dies derzeit erkennbar ist.“
Duppré ging auf die bereits durch einige Medien bekannt gewordene einseitige Bewertung der Arbeit von Bundesagentur für Arbeit und Optionskommunen durch das Bundesarbeitsministerium ein und mahnte eine faire Auswertung des gesetzlichen Wettbewerbs an: „Der Schlussbericht des Bundesarbeitsministeriums hat gravierende sachliche Mängel und kommt zu offenkundig tendenziösen Ergebnissen“. Das Ministerium beabsichtige offenbar, die Position der Bundesagentur zu stärken und deren vermeintliche Erfolge bei der Arbeitsvermittlung zu betonen, die Arbeit der Optionskommunen aber herabzuwürdigen. „Es wird verschwiegen, dass keine Erkenntnisse über die für die Langzeitarbeitslosen wichtige Nachhaltigkeit der Vermittlung vorliegen und die Aussagen nur äußerst begrenzte Geltung haben. Die vermeintlichen Finanzabschätzungen sind noch dazu reinste Jonglierspiele, bei denen nicht einmal die Grundlagen offen gelegt sind. Das ist ein durchsichtiger, interessengeleiteter Versuch, in den laufenden Verhandlungen über die künftige Organisation von Hartz IV die Position des Bundes einseitig aufzuwerten“, so Duppré.
Für den Fall der Legitimierung der Arbeitsgemeinschaften im Grundgesetz forderte er nachdrücklich eine gleichwertige Behandlung der Kommunen ein, die Hartz IV in Eigenregie durchführen. „Eine Verankerung des Optionsmodells im Grundgesetz ist verfassungsrechtlich möglich und im Interesse des auf Nachhaltigkeit zielenden, sozialintegrativen Schwerpunkts des SGB II auch geboten. Dem muss auch eine zukünftige Organisation Rechnung tragen, indem diese Organisationsform erhalten bleibt und darüber hinaus auch anderen Kommunen die Möglichkeit eröffnet wird, zukünftig Hartz IV in Eigenregie durchzuführen.“ Duppré sagte, dass davon die Zustimmung der Landkreise als überwiegende kommunale Aufgabenträger im SGB II abhänge. „Ohne diese Verankerung des Optionsmodells im Grundgesetz werden wir eine verfassungsrechtliche Nachfolgeregelung für die Arbeitsgemeinschaften nicht mittragen.“
Zudem müsste eine ARGE-Nachfolgeorganisation kommunalfreundlich ausgestaltet sein. „Keinesfalls darf es dazu kommen, dass der Bund kommunale Aufgaben steuert und es so wieder zu einer Vernebelung von Verantwortlichkeiten wie in den Arbeitsgemeinschaften kommt. Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ist zu bedeutsam und zu schwierig, um sie mit einer intransparenten und ineffizienten Verwaltungsstruktur wie den bisherigen Arbeitsgemeinschaften bewerkstelligen zu wollen.“ Stattdessen müsse es darum gehen, die Organisation im Interesse der Langzeitarbeitslosen bestmöglich aufzustellen, so Duppré abschließend.









