(openPR) Erinnern wir bescheiden an den jüngsten Spruch des Bundesverfassungsgerichtes (BverfG) im Streit um den Bau der Waldschlösschen-Brücke in Dresden: „der in einer förmlichen Abstimmung festgestellte Bürgerwille ist authentische Ausdruckform unmittelbarer Demokratie, der sich in einem planungsrechtlichen Konflikt durchsetzt.“
Stellungnahme der ICAT zu dem Spruch des BVerwG zu der Feststellungsklage der DB und dem Antrag der drei Fraktionen des Abgeordnetenhauses:
13. Juni 2007 Bundesverwaltungsgericht zur Feststellungsklage der DB: (Zitatausschnitt)
„.....Damit sei nach der derzeitigen Rechtslage eine unbefristete Weiternutzung des Flughafens Tempelhof auch als eingeschränkter Sonderflughafen ausgeschlossen. Solange diese Regelungen des Landesentwicklungsplanes nicht entsprechend geändert worden seien, sei völlig ungewiss, welche möglichen rechtlichen Auswirkungen eine Offenhaltung von Tempelhof auf den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Schönefeld haben könnte.“
Nun zerlegen wir einmal diese Aussage in ihre Kerne, dann liest sich das so:
a) „... damit sei nach der derzeitigen Rechtslage eine unbefristete Weiternutzung des Flughafens Tempelhof ausgeschlossen.“ DB hatte ausdrücklich nach der Weiternutzung als eingeschränkter Sonderflughafen gefragt. Das Gericht antwortet „auch als eingeschränkter Sonderflughafen“,
b) „solange die Regelungen des Landesentwicklungsplanes (gemeint ist der gemeinsame Landesentwicklungsplan Flughafen-Standort der Länder Berlin und Brandenburg) nicht entsprechend geändert worden seien,
c) „sei völlig ungewiss, welche möglichen rechtlichen Auswirkungen eine Offenhaltung von Tempelhof auf den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Schönefeld haben könnte“
Mit dem Hinweis auf die „derzeitige Rechtslage“ fährt das Gericht sinngemäß fort, dass man die auch ändern könne, sprich: wenn die Landesregierungen Berlin und Brandenburg sich darauf verständigen: die Regelungen des Landesentwicklungsplanes einer offensichtlich völlig veränderten Luftverkehrs-Situation anzupassen und dies hinreichend begründen, dann wäre eine unbefristete Weiternutzung des Flughafens Tempelhof – oder wie ICAT mit dem Volksbegehren fordert „Erhalt des Verkehrsflughafens Tempelhof“ – möglich.
13. Juni 2007 Antrag der Fraktionen der SPD, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zu dem von der beantragten Volksbegehren „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen“
Das BVerwG entlarvt so nebenbei und sicher unbeabsichtigt die ständige Behauptung, die auch in dem gestern veröffentlichten Antrag wieder auftaucht „eine Offenhaltung des Flughafens Tempelhof – in welcher Form auch immer – gefährdet die Planfeststellung für den Ausbau des Flughafens Schönefeld“ mit der lapidaren Feststellung als Worthülse:
„es sei völlig ungewiss (nach der derzeitigen Rechtslage), welche möglichen rechtlichen Auswirkungen eine Offenhaltung von Tempelhof auf den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Schönefeld haben könnte“.
Darum ist auch der Hinweis im Antrag der drei Fraktionen: „Zudem würden auf Berlin Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe zukommen“. nur starker Tobak und ein untauglicher Einschüchterungsversuch.
Was man der Berliner Öffentlichkeit als Abwehr gegen die erfolgreichen Bemühungen der ICAT als absolute Gewissheit einzureden versuchte, wird so nebenbei vom BVerwG geradegerückt.
Erfreulich ist immerhin im Antrag der drei Fraktionen zu lesen: „ eine Umsetzung des Volksbegehrens würde eine Änderung des Landesentwicklungsplans (Flughafen-Standort) erforderlich machen.“
Na bitte, wer sagt’s denn. Über diese Voraussetzung bestand für uns (die überzeugt sind, sich im Luftverkehrs- und Planungsrecht mittlerweile ganz gut auszukennen) nie ein Zweifel.
So sind die beiden bedeutenden Aussagen vom 13. Juni 2007 für uns, die Fortsetzung der Aktion „Volksbegehren Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen“ auf den zweiten Blick positiv und erfreulich und bestätigen im Grunde den von der ICAT immer vertretenen, fachlich und sachlich fundierten Standpunkt.
Dazu gehört auch die Tatsache, dass entgegen unseren Befürchtungen, sich die drei Parteien, die entschiedene Befürworter einer raschen Schließung des Flughafens Tempelhof sind, so schnell mit einer Stellungnahme zu dem ICAT-Antrag auf Einleitung eines Volksbegehren befasst haben.
Die Mehrheit des Abgeordnetenhauses wird diesen Antrag in seiner Sitzung am 21. Juni 2007 annehmen. Das heißt aber nichts anderes: sie will und kann sich – aus ihrer Sicht – unserem Antrag nicht anschließen, also hat jetzt der Wähler das Wort!
Das von der ICAT beantragte, schon jetzt von einer breiten Öffentlichkeit gestützte Volksbegehren geht somit alsbald in die zweite Phase. Dazu dann als Erinnerung noch einmal
Die Aussage des Bundesverfassungsgerichtes:
„der in einer förmlichen Abstimmung festgestellte Bürgerwille ist authentische Ausdruckform unmittelbarer Demokratie, der sich in einem planungsrechtlichen Konflikt durchsetzt.“
Bernhard Liscutin
Präsident der ICAT
Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof e.V. Berlin-Tempelhof, 14.Juni 2007
ICAT Interessengemeinschaft City Airport Tempelhof e.V.
Flughafen Tempelhof A1 Turm 6
12101 Berlin
www.icat.de
Kontakt: 0151 1271 0012
Berlin als Regierungszentrum und zukunftsfähiger Wirtschaftsstandort braucht eine moderne Verkehrsinfrastruktur. Deshalb ist der Flughafen Tempelhof für Berlin unverzichtbar. Zugleich ist der Flughafen Tempelhof als Synonym für Luftverkehr weltweit bekannt, spätestens seit der Luftbrücke 1948/49.
Aus der Erkenntnis dieser Tatsachen hat sich die ICAT 1995 als Verein gegründet und seitdem mit ca. 1.125 (2006) Mitgliedern in vielzähligen Aktionen über 40.000 Unterschriften für den Erhalt des Flughafens Tempelhof gesammelt und meinungsbildend gewirkt.
Zweck des Vereins ist die Organisation, Koordination und Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel der Erhaltung des Flughafens Tempelhof in seinem derzeitigen Funktionszusammenhang - internationaler City-Airport - als weltweit einzigartiges technisches und architektonisches wie städtebauliches Gesamtkonzept.
An diesem Ziel halten wir gerade angesichts jetzt aktuell beabsichtigter Schließung ("Entlassung aus der Betriebspflicht") fest. Im Sommer 2003 hat die ICAT mit einem umfangreichen Nutzungskonzept und zahlreichen publizistischen Aktivitäten die Diskussion um THF wieder entfacht. Diese gewachsene Aufmerksamkeit wird verstärkt genutzt, um die fehlgeleitete öffentliche Wahrnehmung ("zu teuer" etc.) zu widerlegen und in die Zukunft zu richten. Die ICAT versteht sich innerhalb der Aktivitäten als organisatorischer und kommunikativer Mittelpunkt und steht mit den Mitstreitern in engem Austausch, auch mit den politischen Parteien in Berlin.
Die ICAT ist eine Bürgerinitiative - wohl die einzige FÜR den Erhalt eines Flughafens - und versteht sich damit als Vereinigung auch und vor allem der "Betroffenen", also derjenigen Berliner, die nicht vorrangig selbst fliegen, sondern die die Bedeutung und den Nutzen des Flughafens als Anwohner bei alltäglicher Wahrnehmung des Flugverkehrs mit seinen Begleiterscheinungen erkannt haben.
Da die allernächste Zeit erheblich verstärkte Kräfte erfordert, rufen wir alle Freunde des Flughafens Tempelhof, die noch nicht zu uns gestoßen sind, auf, sich an unserer Arbeit zu beteiligen und Mitglied der ICAT e.V. zu werden