(openPR) IGFM: Justiz verweigert der Familie das Besuchsrecht – Pasat unrechtmäßig in Haft – Prozess erneut verzögert
Chisinau / Berlin / Frankfurt am Main (01.Juni 2007) – Am 25. Mai 2007 ist der prominente oppositionelle Politiker und ehemalige Verteidigungsminister der Republik Moldau, Valeriu Pasat, in den Hungerstreik getreten. Pasat protestiert gegen die Maßnahme der Behörden, seine Familie nicht mehr sehen zu dürfen, sowie gegen Verzögerungen bei seinem Prozess. Nach Angaben der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), ist der Gesundheitszustand des Oppositionellen, der seit Tagen lediglich Wasser zu sich nimmt und auch infolge eines früherer Hungerstreiks, kritisch. Der Fall Pasat weckt größte Zweifel an der Rechtstaatlichkeit und Unabhängigkeit der moldawischen Justiz, so die IGFM. „Ich höre erst auf zu hungern, wenn ich meine Frau wieder sehen darf“, teilte Pasat mit.
Valeriu Pasat war Botschafter der Republik Moldau in Russland (1994 bis 1997) und Verteidigungsminister (1997 bis 1999) der Regierung des früheren Präsidenten Petru Luchinschi, die durch die jetzt herrschenden Kommunisten abgelöst wurde. Im März 2005 war er am Flughafen der moldauischen Hauptstadt Chisinau verhaftet, als er von einer oppositionellen Versammlung aus Moskau zurückkehrte. Am 17. Januar 2006 wurde der prominente Politiker wegen angeblichen Betrugs zu zehn Jahren Haft verurteilt. Pasat habe, so das Gericht, in seiner Zeit als Verteidigungsminister bei einem Rüstungsgeschäft 21 MIG-29-Kampfflugzeuge angeblich weit unter Preis an die USA verkauft und damit den Staat um 53 Millionen US-Dollar geschädigt zu haben. Pasat hatte tatsächlich ein höheres Angebot abgelehnt, weil er einen Verkauf an den Iran ausschließen wollte. Auch beim Verkauf eines Raketensystems an die Slowakei habe Pasat 1,8 Millionen US-Dollar zu wenig verlangt.
Die fehlende Rechtstaatlichkeit und Unabhängigkeit der moldauischen Justiz wird im Fall Pasat dokumentiert, so die IGFM. Einige offensichtlich konstruierte Anschuldigungen, Pasat habe einen Umsturz sowie einen politischen Mord vorbereitet, wurden im Laufe des Verfahrens von der Anklage fallengelassen. Das Vorgehen der moldauische Justiz gegen den populären Politiker rief international starke Proteste hervor. Unterstützungskampagnen für Pasat von Politikern und Menschenrechtsorganisationen in Europa und Nordamerika sowie Erklärungen des Europäischen Parlaments, des Europarates und der Parlamentarischen Versammlungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) waren die Folge. Im vergangenen Jahr forderte das EP in einer Resolution zur Lage der Menschenrechte in der Republik Moldau, die moldauischen Behörden auf, das Berufungsverfahren gegen Pasat „im Einklang mit internationalen Rechtsnormen“ durchzuführen.
Am 16. Oktober 2006 zog ein Berufungsgericht die Hauptanschuldigung gegen Valeriu Pasat in Zusammenhang mit dem Kampfflugzeug-Verkauf zurück und reduzierte die Haftstrafe von zehn auf fünf Jahre. Der Oberste Gerichthof der Republik Moldau in Chisinau wies jedoch am 3. Mai 2007 die Entscheidung des Berufungsgerichtes zurück, bestätigte die Verurteilung zu zehn Jahren Haft und sprach sich für eine Neuauflage des Prozesses aus, so die IGFM.
„Immer wieder kommt es zu Verzögerungen des Verfahrens. Zugleich verbieten die Justiz den Familienangehörigen Pasat im Gefängnis zu besuchen. Das Vorgehen der Behörden widerspricht eklatant den Verpflichtungen, die die Republik Moldau als Mitglied des Europarats und der OSZE sowie als Partner der Europäischen Union im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik eingegangen ist, nämlich die Wahrung von Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Menschenrechten“, so Karl Hafen, Geschäftsf. Vorsitzender der IGFM.
Liebe Kolleginnen und Kollegen:
Gerne vermitteln wir Ihnen ein telefonisches oder persönliches Interview mit der Ehefrau von Valeriu Passat. Frau Pasat spricht sehr gut deutsch. Ein Bild von Valeriu Pasat sowie die Resolution des Europäischen Parlaments zur Republik Moldau finden Sie unter www.menschenrechte.de











