(openPR) Im Vorfeld der heutigen Befassung des Koalitionsausschusses mit dem Krippenausbau für unter dreijährige Kinder hat der Deutsche Landkreistag (DLT) ein Finanzkonzept mit „Hand und Fu? gefordert. Der Bund als Initiator der Ausbauinitiative sollte die Länder auch bei den laufenden Kosten für die Krippenplätze und deutlicher als bisher angeboten unterstützen. DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) lehnte zudem einen Rechtsanspruch ab und sprach sich gegen das sog. Stiftungsmodell aus. Deutschlandradio Kultur sagte er, Kinderbetreuung sei „eine klassische Staatsaufgabe und müsse auch mit den klassischen Instrumenten der Finanzströme“ bewältigt werden. Bundesfamilienministerin von der Leyen hatte in der letzten Woche an der Präsidialsitzung des Verbandes im Kreis Steinfurt teilgenommen und mit Landräten aus allen Bundesländern Fragen des Betreuungsausbaus erörtert.
Die Errichtung einer Stiftung zur Finanzierung des Betreuungsausbaus stehe mit der Verfassung nicht in Einklang. „Zudem widerspricht dies der ersten Stufe der Föderalismusreform, weil es die Übersichtlichkeit der Staatsaufgaben vernebelt. Angestrebt werden sollte eine verfassungsrechtlich saubere Lösung.“
Der Bund könne sich an den Investitions- und an den jährlichen Betriebskosten gegenüber den Ländern im Wege eines zweckgebundenen Vorwegabzugs bei der Mehrwertsteuer beteiligen. Verfassungsrechtliche Bedenken bestünden gegen ein derartiges Vorgehen nicht. „Dies hätte zudem den Vorteil, dass alle Länder in den Genuss dieser Mittel kämen und das Geld nicht auf diejenigen Länder beschränkt wäre, die Neuinvestitionen zu tätigen haben. So entstünden beispielsweise finanzielle Spielräume zur Verbesserung der Qualität der Betreuung, die ebenfalls nicht aus den Augen verloren werden dürfen“, so Duppré.
Duppré machte einmal mehr deutlich, dass die Länder gegenüber den Kommunen die Finanzierungsverantwortung für die Aufstockung der Krippen- und Tagespflegeplätze tragen würden. „Sie müssen dem Ausbau im Bundesrat zustimmen und den Kommunen die konkret vor Ort entstehenden Mehrkosten erstatten. Die Landkreise haben insofern einen Anspruch gegen die Länder auf Ausgleich der durch den Ausbau entstehenden Kosten.“
Der Verbandspräsident forderte den Bund in diesem Zusammenhang auf, sich deutlicher als bisher angeboten finanziell zu beteiligen. „Für die zusätzliche Schaffung von 300.000 Plätzen sind insgesamt ca. 5 Mrd. Euro an Investitionen nötig, die den Bedürfnissen entsprechend vor Ort sehr flexibel eingesetzt werden müssen. Hinzu kommen die jährlichen Betriebskosten von ca. 3 Mrd. Euro, die als Dauerlasten über die Jahre bei steigender Platzzahl besonders erdrückend sind.“ Insofern reiche eine Bundesbeteiligung an den Investitionskosten der Länder von einem Drittel bis 2013 nicht aus, so der DLT-Präsident.










