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EU-Kommission prüft Bezugsbindungen bei Omya

 (© MTR Legal Rechtsanwälte)
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(openPR) Köln, 26. Oktober 2026 – Die Europäische Kommission hat eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung zu den Lieferpraktiken von Omya bei Calciumcarbonaten eröffnet. Im Mittelpunkt steht die noch ungeklärte Frage, ob Bezugsbindungen und Rabatte den Wettbewerb zum Nachteil anderer Anbieter eingeschränkt haben könnten.

Kommission untersucht Bezugsbindungen und Rabatte

Nach ihrer auf den 23. Oktober 2026 datierten Mitteilung prüft die Europäische Kommission einen möglichen Verstoß gegen Art. 102 AEUV und Art. 54 des EWR-Abkommens. Die Behörde geht der Frage nach, ob Abnehmer aus der Papierindustrie verpflichtet worden sein könnten, Calciumcarbonate ausschließlich oder zu einem überwiegenden Teil bei Omya zu beziehen. Außerdem werden mögliche Rabattsysteme untersucht, die entsprechende finanzielle Anreize geschaffen haben könnten.

Gegenstand der Prüfung sind insbesondere folgende Verhaltensweisen:

  • vertragliche Pflichten zum ausschließlichen oder weitgehenden Bezug von Calciumcarbonaten bei Omya,
  • Rabatte, die an einen ausschließlichen oder überwiegenden Bezug gekoppelt sein könnten,
  • mögliche Auswirkungen dieser Bedingungen auf den Marktzugang konkurrierender Anbieter.

Die Einleitung des Verfahrens bedeutet nicht, dass ein Wettbewerbsverstoß festgestellt wurde. Ob die untersuchten Praktiken bestanden und mit dem europäischen Wettbewerbsrecht unvereinbar waren, ist weiterhin offen. Bis zu einer abschließenden Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.

Marktstellung und Bedeutung für die Papierindustrie

Die Kommission bezeichnet Omya als größten Anbieter von Calciumcarbonaten im Europäischen Wirtschaftsraum und hält eine beherrschende Marktstellung für möglich. Eine solche Marktposition ist für sich genommen nicht verboten. Art. 102 AEUV und Art. 54 des EWR-Abkommens untersagen jedoch ihre missbräuchliche Ausnutzung, sodass sowohl die Marktstellung als auch das geprüfte Verhalten näher bewertet werden müssen.

Calciumcarbonate kommen bei der Papierproduktion vor allem als Füllstoffe und Streichpigmente zum Einsatz. Sie können die Herstellungskosten sowie Eigenschaften wie Weiße, Opazität, Glätte und Bedruckbarkeit beeinflussen. Aus Sicht der Kommission besitzt eine wettbewerbsfähige Lieferkette für Papier und Karton zusätzliche Bedeutung, weil Papierverpackungen zunehmend andere Verpackungsmaterialien ersetzen.

„Für Unternehmen zeigt das Verfahren, dass Ausschließlichkeitsbindungen und mengenabhängige Rabatte bei einer starken Marktstellung sorgfältig am europäischen Wettbewerbsrecht gemessen werden müssen“, erklärt Rechtsanwalt Michael Rainer von MTR Legal Rechtsanwälte. „Investoren und Geschäftspartner sollten neben dem möglichen Verfahrensausgang auch die Auswirkungen auf Lieferbeziehungen, Marktchancen und bestehende Vertragsmodelle berücksichtigen.“

Folgen des laufenden Kartellverfahrens

Für die förmliche Untersuchung besteht keine gesetzliche Abschlussfrist. Ihre Dauer richtet sich unter anderem nach der Komplexität des Sachverhalts und der Zusammenarbeit der Beteiligten mit der Europäischen Kommission. Nach Presseberichten hat Omya erklärt, mit der Behörde zu kooperieren; daraus lässt sich jedoch kein Schluss auf das spätere Ergebnis ziehen.

Mit der Verfahrenseröffnung liegt die weitere Prüfung des untersuchten Sachverhalts gemäß Art. 11 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 bei der Europäischen Kommission. Die nationalen Wettbewerbsbehörden sind insoweit nicht mehr zuständig. Obwohl die Kommission das Verfahren vorrangig behandeln will, ist damit weder eine Feststellung des behaupteten Verstoßes noch eine Prognose zum Ausgang verbunden.

Unternehmen mit einer möglicherweise beherrschenden Marktstellung können bestehende Bezugsbindungen, Treuerabatte und vergleichbare Anreizmodelle auf ihre Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht überprüfen lassen. Auch Abnehmer, Wettbewerber und Investoren können bewerten, welche vertraglichen oder wirtschaftlichen Folgen sich aus ähnlichen Marktstrukturen ergeben. MTR Legal Rechtsanwälte berät zu Fragen des europäischen und deutschen Wettbewerbsrechts.

Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/eu-kommission-prueft-lieferpraktiken-von-omya/

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