(openPR) Köln, 15. Oktober 2026. Die Beratungen zur Zwölften GWB-Novelle im Bundestag haben in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie ein geteiltes Echo ausgelöst. Im Fokus standen das geplante Vergabescreening, neue Schwellenwerte in der Fusionskontrolle, digitale Verfahrensabläufe und besondere Regeln für Kooperationen im Medienbereich.
Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze. Der Bundestag hatte den Entwurf am 24. September 2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen; federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Die öffentliche Anhörung fand am 14. Oktober 2026 als 54. Sitzung des Ausschusses statt und bezog auch die Stellungnahme des Bundesrates sowie die Gegenäußerung der Bundesregierung ein.
Vergabescreening soll Kartellabsprachen früher erkennbar machen
Ein zentraler Bestandteil des Entwurfs ist ein neues Vergabescreening durch das Bundeskartellamt. Danach sollen Angebotspreise und weitere Daten aus öffentlichen Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich systematisch ausgewertet werden können, ohne dass bereits ein konkreter Verdacht bestehen muss. Öffentliche Auftraggeber sollen dazu verpflichtet werden, Bieterdaten zu übermitteln; die Rechtsgrundlagen sollen in §§ 32h und 114 GWB geregelt werden.
Das Bundeskartellamt begrüßte das Vorhaben in der Anhörung und verwies auf Erfahrungen in anderen EU-Mitgliedstaaten. Befürworter sehen darin ein Instrument, um Submissionsabsprachen besser aufzudecken und bereits im Vorfeld eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Zugleich wurden Hinweise zur praktischen Ausgestaltung gegeben, etwa zur Bündelung von Berichtspflichten und zu einheitlichen Schnittstellen für öffentliche Auftraggeber.
Der Bundesrat fordert eine engere gesetzliche Begrenzung des Instruments. Nach seiner Stellungnahme soll das Vergabescreening ausschließlich der Missbrauchskontrolle dienen und verbindlich evaluiert werden. Die Bundesregierung lehnt diese Punkte ab, sodass der genaue Zuschnitt des Instruments im weiteren parlamentarischen Verfahren offen bleibt.
Fusionskontrolle: Neue Schwellenwerte bleiben umstritten
Breit diskutiert wurden außerdem die vorgesehenen Änderungen bei der Fusionskontrolle. Der Entwurf sieht vor, die weltweite Umsatzschwelle von 500 Millionen Euro auf 750 Millionen Euro und die erste Inlandsschwelle von 50 Millionen Euro auf 75 Millionen Euro anzuheben. Auch die zweite Inlandsumsatzschwelle soll von 17,5 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro steigen.
Kritische Stimmen befürchten, dass Zusammenschlüsse, insbesondere auf regionalen Märkten, künftig seltener geprüft werden könnten. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Anhebung der Schwellenwerte über eine bloße Anpassung an Preisentwicklungen hinausgehen könne. Auch die Monopolkommission hat in ihrem Hauptgutachten „Wettbewerb 2026“ Bedenken gegen die geplante Anhebung geäußert.
Andere Sachverständige bewerteten die höheren Schwellen hingegen als vertretbar und verwiesen auf Inflationseffekte sowie mögliche Entlastungen bei weniger problematischen Zusammenschlüssen. Parallel soll die Transaktionswertschwelle erweitert werden, damit der Erwerb umsatzschwacher, aber potenziell marktverändernder Unternehmen besser erfasst werden kann. Nach dem Entwurf kann ein Transaktionswert von mehr als 400 Millionen Euro bei einem solchen Erwerb ein Indiz für künftige disruptive Marktveränderungen sein.
Folgen für Unternehmen und Investoren
Weitere Regelungspunkte betreffen die Digitalisierung kartellrechtlicher Verfahren. Fusionskontrollanmeldungen sollen ab 2028 digital erfolgen, um Verfahren effizienter zu gestalten und das Bundeskartellamt zu entlasten. Daneben enthält der Entwurf Änderungen zur Ministererlaubnis, zur Verlängerung der energiewirtschaftlichen Sondermissbrauchsaufsicht und zu Kooperationen im Medienbereich.
Für Presseverlage und private Rundfunkanbieter sollen Ausnahmen vom Kartellverbot erweitert werden, um Kooperationen im Wettbewerb mit großen Onlineplattformen zu erleichtern. Die Anhörung zeigte aber auch hier unterschiedliche Einschätzungen zur Reichweite der geplanten Änderungen. Zusätzlich wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen behandelt, der unter anderem stärkere Verbraucherrechte und Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken, irreführender Werbung und Marktkonzentration verlangt.
Rechtsanwalt Michael Rainer, MTR Legal Rechtsanwälte, ordnet die Reform wie folgt ein: „Unternehmen und Investoren sollten die Novelle aufmerksam verfolgen, weil sie sowohl öffentliche Ausschreibungen als auch Zusammenschlussvorhaben und Kooperationsmodelle betreffen kann. Entscheidend wird sein, welche Fassung am Ende des Gesetzgebungsverfahrens steht und wie die neuen Pflichten in bestehende Prüf- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden.“
Betroffene Marktteilnehmer können sich frühzeitig mit den möglichen Änderungen befassen. Dazu zählen insbesondere Datenübermittlungspflichten bei öffentlichen Vergaben, geänderte Anmeldepflichten bei Zusammenschlüssen, digitale Einreichungswege ab 2028 und neue Rahmenbedingungen für Medienkooperationen. Die weitere Entwicklung im Bundestag bleibt maßgeblich, da zentrale Punkte der Novelle weiterhin politisch und fachlich umstritten sind.
Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/zwoelfte-gwb-novelle-im-bundestag-beraten/

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