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Claus Schaffer (AfD): Wahlfreiheit für die Eltern – das Kita-Reform-Gesetz leistet dazu keinen Beitrag

28.10.201910:40 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Claus Schaffer (AfD): Wahlfreiheit für die Eltern – das Kita-Reform-Gesetz leistet dazu keinen Beitrag
Claus Schaffer, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion in Schleswig-Holsteinischen Landtag
Claus Schaffer, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion in Schleswig-Holsteinischen Landtag

(openPR) „Unser Ziel bleibt echte Wahlfreiheit für die Eltern – das Kita-Reform-Gesetz leistet leider keinen Beitrag dazu“

Sozialminister Heiner Garg (FDP) hat im September ein Kita-Reform-Gesetz ins Parlament eingebracht, zu dem gestern und heute eine zweitägige Anhörung im Sozialausschuss stattfand. Das geplante Gesetz sieht vor, dass die staatliche Förderung von Kitas innerhalb der laufenden Legislatur um eine Milliarde Euro zusätzlich erhöht wird. Claus Schaffer, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Kieler Landtag, erklärt dazu:



„Eltern sollten frei darüber entscheiden können, ob sie ihre Kinder selbst betreuen oder in eine Kindertagesstätte geben wollen – ebenso, ab welchem Alter. Der gesellschaftliche Druck indes, der mittlerweile auf Mütter ausgeübt wird, nach Geburt ihres Kindes möglichst schnell wieder ins Berufsleben einzutreten, ist schon so groß, dass ihre Ent-scheidungsfreiheit zusehends verlorenzugehen droht.
Im Kern liegt dies vor allem daran, dass in unserer Gesellschaft elterliche Erziehungs-arbeit weniger wertgeschätzt wird als berufliche Erwerbsarbeit. Diese Geringschätzung zeigt sich allein schon darin, dass elterlicher Erziehungsarbeit Nachteile bei der Rente bewirkt und deshalb insbesondere alleinerziehende Mütter immer häufiger von Altersarmut bedroht sind.

Die einseitige Förderung von Kitas, wie ihn das Reform-Gesetz von Jamaika vorsieht, muss vor diesem Hintergrund als Fortschreibung einer Entwicklung gesehen werden, die die freie Wahl der Eltern immer weiter einschränkt. Denn wenn der Staat die Kinder-betreuung in Kitas immer stärker fördert, die elterliche Erziehungsarbeit aber nicht, ist der Weg zur Einführung einer gesetzlichen Kita-Pflicht schon jetzt vorgezeichnet – allein schon zur Auslastung der geschaffenen Kapazitäten.

Die AfD-Fraktion, für die das elterliche Erziehungsrecht ein hohes verfassungsrechtliches Gut ist, lehnt eine solche Entwicklung strikt ab. Wir treten stattdessen dafür ein, dass der Staat elterliche Erziehungsarbeit im Verhältnis zu beruflicher Erwerbsarbeit nicht geringer wertschätzt und deshalb gleichermaßen fördert – im Interesse der Kinder und der Wahlfreiheit der Eltern. Das Kita-Reform-Gesetz der Landesregierung leistet dazu leider keinen Beitrag.

Aber das ist nicht unser einziger Kritikpunkt. Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form wird die Qualität der Kinderbetreuung absehbar sinken lassen, weil er Mindeststandards festlegt, die unter jenen liegen, die in den meisten schleswig-holsteinischen Kitas bereits jetzt erzielt werden. Auch der für Kitas vorgesehene Personalschlüssel wird sich aus dem gleichen Grund negativ auswirken.

Die Vorgaben schließlich, die der Gesetzentwurf für Schließungszeiten von Kitas macht, werden für Eltern, die versuchen, eine gemeinsame Urlaubsplanung hinzubekommen, ebenfalls für zusätzliche Probleme sorgen.

Dies sind nur einige Kritikpunkte, die im Zuge der Anhörung mehrfach und nach Auffassung der AfD-Landtagsfraktion auch zu Recht angeführt wurden. Auch vor diesem Hintergrund stehen wir dem Kita-Reform-Gesetz von Jamaika weiter kritisch gegenüber.

Weitere Informationen:

• Jamaika-Gesetzentwurf für ein „Kita-Reform-Gesetz“ vom 10. September 2019 (Drucksache 19/1699):

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01600/drucksache-19-01699.pdf

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