(openPR) Köln, 14. Oktober 2026. Die Europäische Kommission hat gegen Kingspan eine Geldbuße von insgesamt 40 Mio. Euro verhängt. Hintergrund sind nach Angaben der Kommission unrichtige und irreführende Informationen im Zusammenhang mit der 2021 angemeldeten Übernahme von Trimo.
Das irische Unternehmen hatte den geplanten Zusammenschluss im März 2021 bei der Kommission angemeldet. Im April 2022 wurde das Vorhaben aufgegeben, nachdem die Kommission in ihrer Prüfung unter anderem wettbewerbliche Bedenken mit Blick auf mögliche Preiserhöhungen geäußert hatte. Die nun verhängte Sanktion betrifft nicht die Aufgabe des Zusammenschlusses selbst, sondern Angaben, die nach Darstellung der Kommission während des fusionskontrollrechtlichen Verfahrens gemacht worden seien.
Vier Einzelgeldbußen nach EU-Fusionskontrollrecht
Die Kommission setzte vier getrennte Geldbußen von jeweils 10 Mio. Euro fest. Grundlage sind die Befugnisse nach der EU-Fusionskontrollverordnung, wonach Unternehmen sanktioniert werden können, wenn sie im Prüfverfahren unrichtige oder irreführende Informationen übermitteln. Nach den veröffentlichten Angaben können solche Geldbußen bis zu 1 Prozent des Gesamtumsatzes des betroffenen Unternehmens erreichen.
Die beanstandeten Informationen sollen unterschiedliche Themenbereiche betroffen haben. Genannt wurden insbesondere Angaben zur Erfassung von Penetrationsraten für Mineralfaser-Sandwichpaneele, zur Verfügbarkeit von Bieterdaten, zur Einbindung von Board-Mitgliedern in Akquisitions- und Strategiefragen sowie zu Forschung und Entwicklung. Die Angaben sollen nach Darstellung der Kommission entweder im Anmeldeformular oder in Antworten auf Auskunftsverlangen nach Art. 11 Abs. 2 und Art. 11 Abs. 3 der EU-Fusionskontrollverordnung erfolgt sein.
- Gesamtbetrag: 40 Mio. Euro durch vier Einzelgeldbußen.
- Verfahrensbezug: Prüfung der beabsichtigten Übernahme von Trimo.
- Rechtsgrundlage: Sanktionen für unrichtige oder irreführende Angaben im Fusionskontrollverfahren.
- Verfahrensstand: Kingspan hat angekündigt, die Entscheidung vollständig anzufechten.
Verfahren nach Aufgabe des Zusammenschlusses fortgeführt
Das Bußgeldverfahren wurde im November 2022 förmlich eröffnet, nachdem das ursprüngliche Übernahmevorhaben bereits nicht mehr weiterverfolgt wurde. Im März 2024 übermittelte die Kommission eine Mitteilung der Beschwerdepunkte, in der zunächst sechs Verstöße geltend gemacht wurden. Nach einer ergänzenden Mitteilung der Beschwerdepunkte wurden zwei Vorwürfe fallengelassen, sodass sich die Geldbuße nun auf vier festgestellte Verstöße bezieht.
Kingspan hatte im laufenden Verfahren erklärt, das Unternehmen habe während des Trimo-Vorhabens vollumfänglich mit den europäischen Behörden kooperiert. Zudem hat das Unternehmen angekündigt, die Entscheidung vollständig anzufechten. Damit ist der weitere Verfahrensgang abzuwarten; die von der Kommission getroffenen Feststellungen können Gegenstand weiterer Verfahren sein.
Bereits im Umfeld des Verfahrens hatte Kingspan Entscheidungen des Anhörungsbeauftragten vor dem Gericht der Europäischen Union angegriffen. Diese Klage wurde als unzulässig abgewiesen. Unabhängig davon wird über eine separate Klage von mehr als 60 institutionellen Investoren gegen Kingspan berichtet, bei der Forderungen von mehr als 100 Mio. Euro geltend gemacht werden sollen; daraus folgt keine Aussage zum Ausgang dieses gesonderten Verfahrens.
Bedeutung für Unternehmen und Investoren
Fusionskontrollverfahren beruhen in erheblichem Umfang auf den Angaben der beteiligten Unternehmen. Die Kommission benötigt belastbare Informationen, um Marktstrukturen, mögliche Preiswirkungen, interne Strategieunterlagen und Innovationsaktivitäten bewerten zu können. Werden Angaben später als unrichtig oder irreführend eingeordnet, kann dies neben der materiellen Zusammenschlussprüfung eigenständige Bußgeldrisiken auslösen.
Rechtsanwalt Michael Rainer, MTR Legal Rechtsanwälte, erklärt: „Der Fall zeigt, dass die Kommunikation mit der Europäischen Kommission in Fusionskontrollverfahren eine erhebliche wirtschaftliche Tragweite haben kann. Unternehmen und Investoren sollten interne Daten, Strategieunterlagen und Antworten auf behördliche Auskunftsverlangen daher besonders sorgfältig abstimmen und dokumentieren.“
Für betroffene Unternehmen kann sich daraus ein erheblicher Prüfungs- und Koordinierungsbedarf ergeben. Relevante Informationen sollten frühzeitig identifiziert, inhaltlich abgeglichen und nachvollziehbar aufbereitet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn mehrere Unternehmensbereiche an der Vorbereitung von Anmeldungen oder Antworten auf Auskunftsverlangen beteiligt sind.
Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/eu-kommission-verhaengt-40-mio-euro-bussgeld-gegen-kingspan/

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