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Kartellrecht bei M&A-Transaktionen: Risiken zwischen Due Diligence, Signing und Closing

(openPR) Kartellrechtliche Anforderungen begleiten Unternehmenskäufe und Zusammenschlüsse über weite Teile des Transaktionsprozesses. Bereits vor dem Signing können der Austausch wettbewerblich sensibler Informationen, Due-Diligence-Prüfungen oder Site Visits rechtliche Fragen aufwerfen. Nach Vertragsunterzeichnung kommen Vorgaben für die Integrationsplanung sowie mögliche Verfahren der Fusionskontrolle, Investitionskontrolle und nach der Foreign Subsidies Regulation hinzu. Das Online-Seminar „Kartellrecht bei M&A-Transaktionen“ der Akademie Heidelberg am 10. September 2026 behandelt diese Fragestellungen entlang der einzelnen Phasen einer M&A-Transaktion.

Kartellrecht beginnt bereits vor dem Signing

Bei M&A-Transaktionen prüfen Wettbewerbsbehörden, ob ein Zusammenschluss den Wettbewerb beeinträchtigen kann. Dabei können insbesondere Marktstellung und Marktkonzentration sowie mögliche Auswirkungen auf Wettbewerber eine Rolle spielen. Für Unternehmen ist deshalb eine frühzeitige kartellrechtliche Einordnung relevant, da sich regulatorische Fragen auf Struktur, Zeitplan und Durchführung einer Transaktion auswirken können.

Kartellrecht bei M&A-Transaktionen betrifft jedoch nicht erst das behördliche Fusionskontrollverfahren. Schon während der Anbahnungsphase müssen Käufer und Verkäufer darauf achten, wie sie mit wettbewerblich relevanten Informationen umgehen. Besondere Bedeutung haben der Informationsaustausch im Rahmen der Due Diligence, der Einsatz von Clean Teams und die Durchführung von Site Visits.

Clean-Team-Strukturen können dazu dienen, den Zugang zu sensiblen Unternehmensinformationen auf einen definierten Personenkreis zu begrenzen. Welche organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind, hängt vom konkreten Transaktions- und Wettbewerbsverhältnis der beteiligten Unternehmen ab.

SPA-Verhandlungen und die Phase bis zum Closing

Auch bei der Gestaltung des Unternehmenskaufvertrags sind kartellrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Das betrifft beispielsweise Vereinbarungen zum Ordinary Course of Business, Closing Conditions und die Verteilung regulatorischer Risiken. Wettbewerbs- und Abwerbeverbote sowie Representations and Warranties können ebenfalls einer kartellrechtlichen Prüfung bedürfen.

Besondere Anforderungen bestehen zwischen Signing und Closing. In dieser Phase ist eine Vorbereitung der späteren Integration häufig wirtschaftlich notwendig, während der rechtliche Vollzug der Transaktion noch aussteht. Informationsaustausch und Integrationsplanung müssen daher so organisiert werden, dass die beteiligten Unternehmen die kartellrechtlichen Grenzen vor dem Closing berücksichtigen.

Parallel können unterschiedliche regulatorische Prüfverfahren erforderlich werden. Neben der klassischen Fusionskontrolle behandelt das Seminar deshalb auch Investitionskontrolle und die europäische Foreign Subsidies Regulation (FSR).

Fusionskontrolle, Dokumentenhygiene und Post-Merger-Integration

Das Intensiv-Seminar „Kartellrecht bei M&A-Transaktionen“ ordnet die rechtlichen Anforderungen entlang des gesamten Transaktionsablaufs ein. Zu den fachlichen Themen gehören:

  • Rolle des Kartellrechts im M&A-Prozess und jüngere Entscheidungspraxis
  • Informationsaustausch in der Anbahnungsphase
  • Clean Teams, Due Diligence und Site Visits
  • Ordinary Course of Business sowie Closing Conditions und Risikoverteilung
  • Wettbewerbs- und Abwerbeverbote
  • Representations and Warranties
  • Informationsaustausch und Integrationsplanung zwischen Signing und Closing
  • Fusionskontrolle, Investitionskontrolle und Foreign Subsidies Regulation
  • Dokumentenhygiene und Post-Merger-Integration
  • Transitional Service Agreements und Compliance Management

Damit umfasst Kartellrecht bei M&A-Transaktionen sowohl regulatorische Prüfverfahren als auch zahlreiche praktische Fragen der internen Organisation und Vertragsgestaltung. Vorkenntnisse im Kartellrecht sind für das Seminar nicht erforderlich.

Relevant für Rechtsabteilungen, M&A und Unternehmenspraxis

Das Thema richtet sich insbesondere an operativ tätige Fach- und Führungskräfte sowie Mitarbeitende aus den Bereichen Recht, Finanzen und M&A. Weitere Zielgruppen sind Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Fachanwälte im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Für diese Funktionen ist die kartellrechtliche Einordnung nicht nur bei der Kommunikation mit Wettbewerbsbehörden relevant. Auch die Organisation einer Due Diligence, der Umgang mit vertraulichen Informationen, die Vertragsgestaltung und die Vorbereitung einer Post-Merger-Integration können unmittelbar betroffen sein.

Referenten aus Beratung und Unternehmenspraxis

Dr. Tobias Pukropski ist Rechtsanwalt und Gründungspartner bei ROCAN. Er ist auf deutsches und europäisches Kartellrecht sowie deutsche Investitionskontrolle spezialisiert und berät unter anderem zu Fusionskontrolle, Kartellrechts-Compliance, internen Untersuchungen, Kooperationen und Fragen des Marktmachtmissbrauchs.

Fernando Íscar Rüland ist Senior Legal Counsel bei der thyssenkrupp AG und dort konzernweit für Fusionskontroll-, FDI- und FSR-Angelegenheiten verantwortlich. Zuvor war er bei internationalen Kanzleien in Spanien und Deutschland tätig und begleitet regelmäßig grenzüberschreitende M&A-Transaktionen und Umstrukturierungen.

Das Online-Seminar „Kartellrecht bei M&A-Transaktionen“ findet am Donnerstag, 10. September 2026, von 9:00 bis 12:00 Uhr statt. Weitere Informationen sind auf der Website der Akademie Heidelberg verfügbar.

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