openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Bremen erweitert Polizeibefugnisse: Schutzinstrument oder Einstieg in die Vorfeldkontrolle?

EU–Mercosur: Notwendiger Deal falsche Kostenverteilung (© Ingo Wendelken)
EU–Mercosur: Notwendiger Deal falsche Kostenverteilung (© Ingo Wendelken)

Bremen erweitert Polizeibefugnisse – Schutzinstrument oder Einstieg in die Vorfeldkontrolle?

(openPR) Bremen schafft mit dem neuen Polizeigesetz die Grundlage für präventive elektronische Fußfesseln und einen gestuften Drohneneinsatz, offen wie verdeckt. Offiziell geht es um besseren Schutz, insbesondere vor häuslicher Gewalt. Und ja: Wer bedroht wird, braucht wirksame Instrumente. Der Staat hat hier eine Schutzpflicht. Aber genau deshalb muss er besonders sorgfältig sein.

Denn dieses Gesetz verschiebt eine zentrale Grenze unseres Rechtsstaates: die Grenze zwischen konkreter Gefahrenabwehr und präventiver Verhaltensüberwachung.

1. Die elektronische Fußfessel: Schutz mit verfassungsrechtlicher Sprengkraft

Künftig kann eine Person eine elektronische Fußfessel tragen müssen, obwohl noch keine Straftat begangen wurde. Grundlage ist die Annahme einer Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung gegenüber einer bestimmten Person, richterliche Zustimmung inklusive. Das klingt rechtsstaatlich abgesichert. Doch der entscheidende Punkt ist nicht der Richterstempel, sondern die Eingriffsschwelle.

Im deutschen Gefahrenabwehrrecht gilt traditionell:
Ein schwerer Grundrechtseingriff setzt eine konkrete Gefahr voraus, also eine hinreichend bestimmte Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts in absehbarer Zeit. Die Frage lautet daher: Wie konkret ist „konkret“ in Bremen?

  • Reichen Drohungen und ein eskalierter Streit?
  • Reicht eine polizeiliche Gefährderprognose?
  • Reicht das abstrakte Risiko in einer „toxischen Beziehung“?

Je niedriger diese Schwelle definiert und je weiter die Prognosebegriffe gefasst werden, desto näher rücken wir an ein System heran, in dem staatliche Sanktionen vor der Tat einsetzen auf Grundlage von Annahmen. Prävention ist legitim. Aber Prävention darf nicht zur Vorverurteilung werden.

Ein freiheitliches Polizeirecht muss daher klar regeln:
Elektronische Fußfesseln bleiben eine eng begrenzte Ausnahmemaßnahme mit hoher Eingriffsschwelle, maximaler Befristung und enger gerichtlicher Kontrolle, nicht ein neues Standardwerkzeug „für alle Fälle“.

2. Das „Spanische Modell“: Doppelter Schutz oder doppelte Überwachung?

Besonders sensibel ist das sogenannte „Spanische Modell“: Nicht nur der Gefährder trägt einen GPS-Sender, sondern auch das potenzielle Opfer. Das wird als Schutzinstrument verkauft. Faktisch bedeutet es, dass auch die bedrohte Person in ein permanentes Ortungssystem eingebunden wird.

Formal mag das „freiwillig“ sein. Faktisch entsteht ein struktureller Druck:
Wer „richtig“ geschützt sein will, soll sich tracken lassen. Ein Schutzinstrument darf aber nicht dazu führen, dass Betroffene selbst Teil eines dauerhaften Überwachungsarrangements werden mit allen Risiken von Datenzugriff, Fehlalarmen und falschen Verdachtsmomenten.

Freiheitliche Leitlinie sollte sein:

Schutz ja – aber ohne Zwang zur Selbstüberwachung. Klare Zweckbindung der Daten ausschließlich zum Schutz vor dem konkreten Gefährder. Strikte Löschung, sobald die Gefährdungslage entfällt. Kein „Nebenbei“-Einsatz der Daten für andere Zwecke (Strafverfolgung, Aufenthaltsermittlung, Beziehungsanalysen).

Schutz, der nur funktioniert, wenn das Opfer sich dauerhaft tracken lässt, verschiebt die Verantwortung vom Täter hin zum Opfer. Das ist genau die Verschiebung, die ein freiheitlicher Rechtsstaat vermeiden sollte.

3. Drohnen – vom Lagebild zur schleichenden Luftaufsicht?

Das Gesetz erlaubt Drohnen in drei Stufen:

  • Live-Übersicht (Lagebilder),
  • offene Aufzeichnung,
  • verdeckter Einsatz mit richterlicher Anordnung.

Technisch ist das nachvollziehbar. Rechtlich entscheidend ist etwas anderes: Drohnen verändern den Charakter polizeilicher Präsenz. Ein Streifenwagen ist sichtbar und örtlich begrenzt. Eine Kamera an einem Mast ist ortsgebunden und erkennbar.

Eine Drohne ist mobil, flexibel, schwer wahrnehmbar und kann Bereiche erfassen, die bislang faktisch unbeobachtet waren. Die Schwelle zwischen punktueller Lageerfassung und systematischer Beobachtung ganzer Räume sinkt erheblich. Genau deshalb braucht es – ausdrücklich im Gesetz, nicht nur in Verordnungen –:

  • klare zeitliche Befristungen für Drohneneinsätze,
  • enge Zweckbindung (z.B. konkrete Lagebewältigung statt „allgemeine Gefahrenvorsorge“),
  • strikte Löschfristen,
  • ein Verbot anlassloser Dauerbeobachtung öffentlicher Räume,
  • transparente Berichtspflichten an Bürgerschaft und Öffentlichkeit über Zahl, Dauer, Anlässe und Speicherpraxis.

Ohne diese Sicherungen droht eine schleichende Normalisierung der Luftüberwachung. Was heute als Ausnahme bei Fanmärschen und Großlagen eingeführt wird, kann morgen still zum Normalbild im öffentlichen Raum werden.

4. Der eigentliche Maßstab: Verhältnismäßigkeit : Konkret, nicht abstrakt

Das Bundesverfassungsgericht verlangt bei schweren Grundrechtseingriffen: geeignet, erforderlich, angemessen mit besonders strenger Prüfung, wenn heimlich überwacht oder dauerhafte Bewegungsprofile erzeugt werden. Bei elektronischen Fußfesseln, GPS-Ortung und verdecktem Drohneneinsatz reden wir nicht über Bagatellen, sondern über:

  • Bewegungsfreiheit,
  • informationelle Selbstbestimmung,
  • Persönlichkeitsrechte,
  • das Grundvertrauen, sich ohne permanenten Blick von oben im öffentlichen Raum zu bewegen.

Je tiefer der Eingriff, desto enger muss die gesetzliche Fassung sein. Die Frage ist daher nicht, ob Bremen handeln darf. Die Frage ist, ob Bremen ausreichend begrenzt:

  • Hohe Eingriffsschwellen, klar definiert im Gesetz.
  • Richterliche Anordnung mit strenger Begründungspflicht und kurzer Befristung.
  • Verpflichtende regelmäßige Überprüfung und Beendigung, sobald die konkrete Gefährdungslage entfällt.

Kein Datenteilen über den Ursprungszweck hinaus.

Ein Polizeigesetz, das tief in Freiheitsrechte eingreift, muss wie ein Skalpell formuliert sein, nicht wie ein Schweizer Taschenmesser, das „für alles irgendwie taugt“.

5. Sicherheit braucht Grenzen, sonst verliert sie Legitimation

Ein moderner Rechtsstaat muss zweierlei leisten: Er muss Opfer schützen. Und er muss verhindern, dass Schutzinstrumente selbst zur strukturellen Ausweitung staatlicher Kontrolle werden.

Wer Sicherheit stärkt, ohne rechtsstaatliche Begrenzung mitzudenken, schwächt am Ende beides. Denn Vertrauen in staatliche Institutionen entsteht nicht durch maximale Befugnisse, sondern durch klar definierte Grenzen, Transparenz und wirksame Kontrolle.

Die rote Linie

Elektronische Fußfesseln und Drohnen können im Einzelfall legitime Instrumente sein. Aber sie dürfen:

  • nicht zur Standardmaßnahme werden,
  • nicht auf vage Gefahrenprognosen und politische Stimmungsbilder gestützt werden,
  • nicht ohne strenge Evaluations- und Berichtspflichten eingesetzt werden,
  • nicht zu einer dauerhaften Infrastruktur präventiver Überwachung ausgebaut werden.

Ein freiheitliches Polizeigesetz misst sich nicht an der Zahl neuer Werkzeuge. Es misst sich an der Präzision seiner Begrenzungen und an der Fähigkeit, „Nein“ zu sagen, wenn der Staat zu viel Zugriff verlangt.

"Bremen betritt mit diesem Gesetz juristisch sensibles Terrain. Wenn Schutz vor Gewalt ernst gemeint ist, muss die Eingriffsschwelle hoch, die Kontrolle unabhängig, die Befristung verbindlich und die Transparenz gegenüber Parlament und Öffentlichkeit garantiert sein. Sicherheit darf nie zur Gewöhnung an Überwachung führen." Ingo Wendelken

Der Rechtsstaat schützt nicht nur vor Tätern.
Er schützt auch vor Übermaß oder er verfehlt seinen Kern.

Unsere freiheitliche Lösung: Elektronische Fußfesseln und verdeckte Drohneneinsätze dürfen nur bei klar definierter, konkretisierter und unmittelbar bevorstehender Gefahr für eine bestimmte Person angeordnet werden, mit strenger richterlicher Begründungspflicht und fester Maximalbefristung (z.B. drei Monate bei Fußfesseln, 14 Tage bei verdeckten Drohnen). Jede Maßnahme muss automatisch enden, wenn die Gefährdung entfällt, und nach spätestens drei Jahren insgesamt evaluiert und neu parlamentarisch beschlossen werden (Sunset-Klausel). GPS- und Drohnendaten dürfen ausschließlich zweckgebunden zur Gefahrenabwehr genutzt, nicht dauerhaft gespeichert und nicht für andere Ermittlungen weiterverwendet werden. Zusätzlich braucht es einen jährlichen öffentlichen Transparenzbericht über Anzahl, Dauer und Ergebnisse der Maßnahmen sowie eine unabhängige parlamentarische Kontrollinstanz. Sicherheit ja! Aber nur mit klarer Eingriffsschwelle, enger Befristung und wirksamer demokratischer Kontrolle.

Bild, Text & Gestaltung:
Ingo Wendelken
Landesvorsitzender & Pressesprecher
WerteUnion Bremen

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1304104
 379

Pressebericht „Bremen erweitert Polizeibefugnisse: Schutzinstrument oder Einstieg in die Vorfeldkontrolle?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von WerteUnion Bremen

Bild: Bundesparteitag WerteUnion: Boykott aus Bremen
Bundesparteitag WerteUnion: Boykott aus Bremen
Der letzte funktionierende Landesverband zieht die Reißleine Die WerteUnion Bremen wird den kommenden Bundesparteitag boykottieren. Diese Entscheidung ist kein Schnellschuss, sondern das Ergebnis einer monatelangen Entwicklung, die inzwischen nicht mehr zu übersehen ist: Die Partei befindet sich in einem Zustand politischer, struktureller und personeller Erosion. Während im Norden faktisch kein funktionsfähiger Landesverband mehr existiert, stand Bremen zuletzt als einziger engagierter und aktiver Verband übrig. Schleswig-Holstein und Hambu…
Bild: Mehrwertsteuer von 19 % auf 21 %
Mehrwertsteuer von 19 % auf 21 %
Fiskalische Notbremse oder schleichende Staatsausweitung? Deutschland diskutiert erneut eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Zwei Prozentpunkte sollen laut Prognosen führender Ökonomen jährlich rund 25–30 Milliarden Euro in die Staatskasse spülen. Begründung: Haushaltslücken von über 130 Milliarden Euro in den kommenden Jahren. Auf den ersten Blick klingt das nach fiskalischer Vernunft. Auf den zweiten Blick offenbart sich ein grundsätzliches Problem: Der Staat greift nicht zuerst bei sich selbst an, sondern bei den Bürgern. Eine Mehrwertste…

Das könnte Sie auch interessieren:

Naturschützer dürfen nicht zum Retter fossiler Strukturen werden
Naturschützer dürfen nicht zum Retter fossiler Strukturen werden
… Abstand die umweltschonenste Form der Energieumwandlung. Zudem ist mit der Artenschutzprüfung – die für jedes Windenergieprojekt im Vorfeld verpflichtend ist – bereits ein Schutzinstrument für sensible Arten und Landschaften etabliert. Umso unverständlicher sei es für den LEE NRW, dass es von Seiten einiger Umweltschützer immer wieder zu rechtlichen …
Neues Modul zur Unterstützung der Lotsen im Tower
Neues Modul zur Unterstützung der Lotsen im Tower
… Betrieb bewährt hat. Die Funktionalität wurde nun so erweitert, dass die nach wie vor gängigen Papierkontrollstreifen in der An-/Abflugkontrolle, dem Tower und der Vorfeldkontrolle durch elektronische Kontrollstreifen ersetzt werden können, ohne dass dies mit der Einführung von Planungssystemen verbunden sein muss. Das flexible Layout des Systems garantiert …
BSH Pressemitteilung (14. Juni 2010)
BSH Pressemitteilung (14. Juni 2010)
BSH – expansiver Kurs wird konsequent fortgesetzt – Einstieg eines neuen Gesellschafters Westerstede – Mit dem Einstieg des neuen Gesellschafters und Geschäftsführers, Herrn Ubbo Oltmanns, stellt die BSH Systemhaus GmbH die Zeichen weiterhin klar auf Wachstum und Expansion. Die BSH wird ab sofort durch die sehr guten und langjährigen Managementkenntnisse …
Bild: Internationaler Markenschutz Modul I - Die GemeinschaftsmarkeBild: Internationaler Markenschutz Modul I - Die Gemeinschaftsmarke
Internationaler Markenschutz Modul I - Die Gemeinschaftsmarke
… des weltweiten Markenschutzes eröffneten völlig neue Schutzmöglichkeiten. Für den Praktiker ist die Kenntnis über dieses in der Europäischen Union geltende Schutzinstrument unerlässlich. Ein Seminar, welches das FORUM Institut, einer der führenden Seminaranbieter Deutschlands, veranstaltet, ist Bestandteil des modular aufgebauten Lehrgangs "Internationaler …
Bild: Blum räumt in der Küche auf – Konfigurator für Möbelbeschläge ist online
Blum räumt in der Küche auf – Konfigurator für Möbelbeschläge ist online
… in verschiedenen Sprachvarianten weltweit zur Verfügung gestellt. In geplanten Ausbaustufen werden weitere Produktsysteme von Blum integriert. Der Konfigurator bietet einen intuitiven Einstieg über die Produktlinie und die Schubkastenmaße und führt Nutzer dann Schritt für Schritt zum geprüften, montagegerechten Ergebnis. Korrekturen der Eingaben und …
Inbetriebnahme von "sally check-in" am Flughafen Wien
Inbetriebnahme von "sally check-in" am Flughafen Wien
… Passagierbusse. Über "sally-tow" lassen sich Schleppfahrzeuge optimal disponieren. Dabei ist über die Kombination mit "focus" und/oder "darts4D" die direkte Koordination zwischen der Vorfeldkontrolle und dem Fahrer online möglich. "sally-check-in" hingegen plant die optimale Belegung der Check-in Schalter eines Flughafens. Weitere Module für ähnliche Ressourcen …
Maritimes Cluster Norddeutschland und Mitglieder bei der Messe Einstieg
Maritimes Cluster Norddeutschland und Mitglieder bei der Messe Einstieg
Gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen ist das Maritime Cluster Norddeutschland (MCN) am 23. und 24. Februar 2018 mit einem Gemeinschaftsstand bei der Messe Einstieg in Hamburg, um über Ausbildungs- und Studienangebote in der maritimen Wirtschaft zu informieren. Das Thema Fachkräftegewinnung gehört zu den Arbeitsschwerpunkten des MCN. Mit seinen Mitgliedsunternehmen …
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - Keine Untersagung eines Unterstützungsstreiks am Flughafen Stuttgart
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - Keine Untersagung eines Unterstützungsstreiks am Flughafen Stuttgart
… der FSG beschäftigten Vorfeldlotsen. Die GdF hat einen Unterstützungsstreik bei der DFS angekündigt, falls die bei der DFS beschäftigten Fluglotsen Aufgaben der Vorfeldkontrolle übernehmen. Dies werde als Verletzung der Neutralitätspflicht bewertet. Ab 01.04.2009 übernimmt die DFS von der FSG aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung die Vorfeldkontrolle. …
Bild: Bremen erhält mit 1A-Portale.de zentrale Einstiege für lokale Angebote und Handel
Bremen erhält mit 1A-Portale.de zentrale Einstiege für lokale Angebote und Handel
… Bremen vorBremen, 10.08.2026 – 1A-Portale.de betreibt seit 2025 lokale Portalangebote für Bremen. Ziel ist es, Nutzerinnen und Nutzern vor Ort einen schnellen Einstieg in verschiedene regionale Themenbereiche wie lokale Anzeigen, Onlineangebote, Fahrzeuge, Wohnen und Veranstaltungen zu ermöglichen.Die Portale bündeln digitale Zugänge für die Region und …
Bild: Rechtliche Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen in FrankreichBild: Rechtliche Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen in Frankreich
Rechtliche Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen in Frankreich
… es, die durch diese Art von Bauwerk verursachten Belastungen zu vermeiden. Nach Auffassung des zuständigen Ministeriums könne der Bürgermeister aufgrund seiner Polizeibefugnisse gegenüber belastenden Windkraftanlagen jegliche Maßnahmen ergreifen, die zum Zweck der Beendigung oder der Milderung ihrer störenden Auswirkungen notwendig sind. Nach einer …
Sie lesen gerade: Bremen erweitert Polizeibefugnisse: Schutzinstrument oder Einstieg in die Vorfeldkontrolle?