(openPR) Offener Brief nach Todesfall in der JVA Bruchsal Ast Kislau in Baden-Württemberg.
Besorgniserregende Umstände in der JVA Bruchsal, Außenstelle Kislau
Sehr geehrter Herr Staatssekretär Lorek, geehrte Damen und Herren,
eine Reihe von Vorkommnissen, welche nicht nur besorgniserregend sind, veranlassen mich dazu, mich auf diesem Weg an Sie als Verantwortlicher über den Justizvollzug in Baden- Württemberg zu wenden.
Wie die regionale Presse in verschiedenen Berichten, so in der Bruchsaler Rundschau und weiteren Ausgaben der Verlagsgruppe BNN, sowie der Mannheimer Morgen übereinstimmend berichtet haben, kam es am 11.07.2023 in der JVA Bruchsal, Außenstelle Kislau, zu einem tragischen Todesfall, welcher einen besorgniserregenden Höhepunkt in einer Reihe kausaler Vorfälle einnimmt.
Gerade im Hinblick bzw. in der Rückschau, ist zu resümieren, dass in der JVA Bruchsal, Außenstelle Kislau, vieles an grenzwertigen Ereignissen zu beklagen ist, welche in der Summe und kausalen Zusammenhängen viele Fragen aufwerfen. Im Besonderen stehen diese in Verbindung mit der faktisch nicht vorhandenen notärztlichen Versorgung unter der Woche abends und nachts, sowie an Feiertagen und an Wochenenden. Damit werden solche Ereignisse begünstigt, da diese Umstände den vollzuglichen Ablauf, u.a. Weisungen der verantwortlichen Anstaltsleitung hinsichtlich der Dienstplangestaltung und der grenzwertigen Auffassung, dass der hiesige Sanitätsdienst nicht dauerhaft besetzt sein muss, wie ein Vorfall vom 23.07.2023 deutlich zum Ausdruck brachte.
Neben den besorgniserregenden Mängeln im medizinischen Bereich in der Anstalt, werden die Insassen wie auch die Bediensteten, erheblichen Gefahren durch bauliche Mängel ausgesetzt, als Beispiel seien hier Asbestvorkommen und mangelnder Brandschutz in den Arbeitsbetrieben der
JVA genannt, welche bereits seit längerer Zeit bekannt sind.
Auch stehen Verhalten und vollzugliche Abläufe seitens des Allgemeinen Vollzugsdienstes hinsichtlich des Schutzes und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Insassen, gemäß der Rechtsvorschriften des Justizvollzugsgesetzbuches III §2 abs. 1 und abs. 4 nicht im ordentlichen Verhältnis zu der allgemeinen Auslegung der Rechtsvorschriften. Als Beispiele führe ich ständige, unsachliche, verbale Übergriffe an, welchen bereits durch zahlreiche Dienstaufsichtsbeschwerden und strafrechtlichen Würdigungen entgegengetreten wurde. Mit Blick auf den hiesigen Sozialdienst der JVA Bruchsal, Außenstelle Kislau, ist anzunehmen, dass erhebliche Defizite der Gleichbehandlung zu beklagen sind.
Dies ist im Besonderen der auffälligen unterschiedlichen Vorgehensweisen in der Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen, sowie der Gestaltung der Vollzugsplanung durch die beiden Sozialarbeiter zuzuschreiben. Beide agieren zum Teil auch in Personalunion als Vollzugsleiter, was zum Teil zu schwerwiegenden Interessenkonflikten zwischen den Funktionen „Fachdiensten““ (Sozialdienst und Vollzugsleitung) führen, welche den Insassen als betroffenes Objekt zum Teil schwer belasten!
Der hiesige Sozialdienst, welcher zum Teil auch die Vollzugsleitung innehat, brilliert im Besonderen durch vielfältige, verbale Entgleisungen gegenüber der diesem in Obhut gegebenen Insassen, aber auch deren Bezugspersonen, welchen u.a. nahegelegt wird, sich von dem oder den Insassen zu distanzieren und/oder zu trennen, da der Insasse ja aufgrund der zu vollstreckenden Strafe und/oder seinem Lebenswandel sich nicht ändern würde und sicher wieder straffällig werden wird.
Zahlreiche solcher Vorfälle sind im Einzelnen „belegbar und bewiesen“. Hier wird, entgegen der Rechtsvorschriften des Strafvollzugsgesetzes und des Justizvollzugsgesetzbuches, nachhaltig schädigend auf Insassen eingewirkt und durchaus auch negativ in dessen Bestreben, künftig ein sozial gesichertes und straffreies Leben zu führen, gearbeitet.
Eine nachhaltige Hilfe und Unterstützung wie Beratung und Maßnahmen zur Wiedereingliederung wie z.B. Schuldnerberatung, Arbeitsplatzsicherung, und Festigung des sozialen Umfeldes gibt es seitens des Sozialdienstes der JVA nicht, ergo eine wie auch immer begründete Resozialisierung findet nicht statt.
Stattdessen wird der Insasse einer Reihe von Haft Deprivationen, Entwürdigungen und Destabilisierungen ausgesetzt und schwersten Belastungen, welchen diesen schlussendlich desozialisieren, zugefügt! Dies ist auch darin begründet, dass ein Sozialarbeiter zeitgleich vollzugsleiterische Tätigkeiten ausübt, welche dann wie dargelegt, zu vielfältigen schwersten Interessenkonflikten führen!
Sozialarbeit im herkömmlichen Sinne findet defacto nicht statt!
Die vielfältigen, grenzwertigen Vorkommnisse spiegeln sich auch in den Arbeitsbetrieben des vollzuglichen Arbeitswesens. Beispielhaft u.a. hierfür ist, dass immer wieder die Aussage getätigt wird, dass es sich schließlich um einen Dienstleistungsbetrieb handle, und nicht um eine arbeitstherapeutische Maßnahme zur Wiedereingliederung und Resozialisierung.
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Bemerkenswerter Weise wird diese These auch durch den hiesigen Sozialdienst gestützt, dies hat zu akkordähnlichen Zuständen in den Arbeitsbetrieben geführt.
Dies wiederum widerspricht u.a. der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.06.2023!
Gespräche und/oder Eingaben an die Anstaltsleitung verlaufen durch diese, stets von Ignoranz begleitet, ohne Ergebnisse. Stattdessen verhielt sich diese in einseitigen Monologen über den Strafzweck, welcher einzig und alleine darin zu begründen ist, dass die Gesellschaft vor dem vermeintlichen Straftäter (Insasse) geschützt werden müsse und das verfassungsmäßige Gebot der Resozialisierung keinen Platz findet so auch in einer Aussage, dass es nicht möglich ist, auf die eigenen Fachdienste einzuwirken, was sicher auch durch die Leitung des Referat Strafvollzug im Justizministerium bestätigt werden kann.
Der innere vollzugliche Betrieb besticht im Besonderem durch den stellvertretenden Bereichsdienstleister und dessen Handlungsweisen, welche in Gänze den allgemeinen Rechtsvorschriften und /oder Verwaltungsvorschriften über den Strafvollzug widersprechen. So dessen immer wieder auftretendes vollzugliche Verhalten gegenüber den Insassen, u.a. in unangemessener Art und Weise.
Es ist bekannt, dass bereits vor wenigen Jahren durch Bedienstete der JVA auf vielfältige Missstände hingewiesen wurde, welche durch Hinweis eines Strafvollstreckungsrechtlers und renommierten Rechtsanwalt, fast zur Schließung dieser Vollzugshaft führte.
Viele Bedienstete und auch Insassen klagen immer wieder über unstetige Handlungsweisen, welche dazu führen, dass eine permanente Unsicherheit und Angst herrschen.
Ich denke, dass es dringend geboten ist, hier diesen Umständen mit Nachdruck entgegenzutreten und Sie als Verantwortlicher für den Strafvollzug in Baden-Württemberg ihren Pflichten und Aufgaben gerecht werden!
Ich werde auch nach meiner Haftzeit die Geschehnisse in der JVA Bruchsal, Außenstelle Kislau, in meiner beruflichen Position als Freier Journalist und Autor / Publizist aufmerksam verfolgen und begleiten!
Gerne stehe ich jederzeit für eventuelle Rückfragen zu Ihrer geschätzten Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Christian Lukas-Altenburg
Autor – Publizist – Freier Journalist















