openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Staatsanwaltschaft ermittelt nach Todesfall in JVA-Außenstelle Kislau

03.08.202310:32 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Staatsanwaltschaft ermittelt nach Todesfall in JVA-Außenstelle Kislau
Satoshi Academy - New technologies simple for you (© Satoshi Academy)
Satoshi Academy - New technologies simple for you (© Satoshi Academy)

(openPR) Offener Brief nach Todesfall in der JVA Bruchsal Ast Kislau in Baden-Württemberg.

Besorgniserregende Umstände in der JVA Bruchsal, Außenstelle Kislau

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Lorek, geehrte Damen und Herren,

eine Reihe von Vorkommnissen, welche nicht nur besorgniserregend sind, veranlassen mich dazu, mich auf diesem Weg an Sie als Verantwortlicher über den Justizvollzug in Baden- Württemberg zu wenden.

Wie die regionale Presse in verschiedenen Berichten, so in der Bruchsaler Rundschau und weiteren Ausgaben der Verlagsgruppe BNN, sowie der Mannheimer Morgen übereinstimmend berichtet haben, kam es am 11.07.2023 in der JVA Bruchsal, Außenstelle Kislau, zu einem tragischen Todesfall, welcher einen besorgniserregenden Höhepunkt in einer Reihe kausaler Vorfälle einnimmt.

Gerade im Hinblick bzw. in der Rückschau, ist zu resümieren, dass in der JVA Bruchsal, Außenstelle Kislau, vieles an grenzwertigen Ereignissen zu beklagen ist, welche in der Summe und kausalen Zusammenhängen viele Fragen aufwerfen. Im Besonderen stehen diese in Verbindung mit der faktisch nicht vorhandenen notärztlichen Versorgung unter der Woche abends und nachts, sowie an Feiertagen und an Wochenenden. Damit werden solche Ereignisse begünstigt, da diese Umstände den vollzuglichen Ablauf, u.a. Weisungen der verantwortlichen Anstaltsleitung hinsichtlich der Dienstplangestaltung und der grenzwertigen Auffassung, dass der hiesige Sanitätsdienst nicht dauerhaft besetzt sein muss, wie ein Vorfall vom 23.07.2023 deutlich zum Ausdruck brachte.

Neben den besorgniserregenden Mängeln im medizinischen Bereich in der Anstalt, werden die Insassen wie auch die Bediensteten, erheblichen Gefahren durch bauliche Mängel ausgesetzt, als Beispiel seien hier Asbestvorkommen und mangelnder Brandschutz in den Arbeitsbetrieben der

JVA genannt, welche bereits seit längerer Zeit bekannt sind.

Auch stehen Verhalten und vollzugliche Abläufe seitens des Allgemeinen Vollzugsdienstes hinsichtlich des Schutzes und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Insassen, gemäß der Rechtsvorschriften des Justizvollzugsgesetzbuches III §2 abs. 1 und abs. 4 nicht im ordentlichen Verhältnis zu der allgemeinen Auslegung der Rechtsvorschriften. Als Beispiele führe ich ständige, unsachliche, verbale Übergriffe an, welchen bereits durch zahlreiche Dienstaufsichtsbeschwerden und strafrechtlichen Würdigungen entgegengetreten wurde. Mit Blick auf den hiesigen Sozialdienst der JVA Bruchsal, Außenstelle Kislau, ist anzunehmen, dass erhebliche Defizite der Gleichbehandlung zu beklagen sind.

Dies ist im Besonderen der auffälligen unterschiedlichen Vorgehensweisen in der Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen, sowie der Gestaltung der Vollzugsplanung durch die beiden Sozialarbeiter zuzuschreiben. Beide agieren zum Teil auch in Personalunion als Vollzugsleiter, was zum Teil zu schwerwiegenden Interessenkonflikten zwischen den Funktionen „Fachdiensten““ (Sozialdienst und Vollzugsleitung) führen, welche den Insassen als betroffenes Objekt zum Teil schwer belasten!
Der hiesige Sozialdienst, welcher zum Teil auch die Vollzugsleitung innehat, brilliert im Besonderen durch vielfältige, verbale Entgleisungen gegenüber der diesem in Obhut gegebenen Insassen, aber auch deren Bezugspersonen, welchen u.a. nahegelegt wird, sich von dem oder den Insassen zu distanzieren und/oder zu trennen, da der Insasse ja aufgrund der zu vollstreckenden Strafe und/oder seinem Lebenswandel sich nicht ändern würde und sicher wieder straffällig werden wird.

Zahlreiche solcher Vorfälle sind im Einzelnen „belegbar und bewiesen“. Hier wird, entgegen der Rechtsvorschriften des Strafvollzugsgesetzes und des Justizvollzugsgesetzbuches, nachhaltig schädigend auf Insassen eingewirkt und durchaus auch negativ in dessen Bestreben, künftig ein sozial gesichertes und straffreies Leben zu führen, gearbeitet.

Eine nachhaltige Hilfe und Unterstützung wie Beratung und Maßnahmen zur Wiedereingliederung wie z.B. Schuldnerberatung, Arbeitsplatzsicherung, und Festigung des sozialen Umfeldes gibt es seitens des Sozialdienstes der JVA nicht, ergo eine wie auch immer begründete Resozialisierung findet nicht statt.
Stattdessen wird der Insasse einer Reihe von Haft Deprivationen, Entwürdigungen und Destabilisierungen ausgesetzt und schwersten Belastungen, welchen diesen schlussendlich desozialisieren, zugefügt! Dies ist auch darin begründet, dass ein Sozialarbeiter zeitgleich vollzugsleiterische Tätigkeiten ausübt, welche dann wie dargelegt, zu vielfältigen schwersten Interessenkonflikten führen!

Sozialarbeit im herkömmlichen Sinne findet defacto nicht statt!

Die vielfältigen, grenzwertigen Vorkommnisse spiegeln sich auch in den Arbeitsbetrieben des vollzuglichen Arbeitswesens. Beispielhaft u.a. hierfür ist, dass immer wieder die Aussage getätigt wird, dass es sich schließlich um einen Dienstleistungsbetrieb handle, und nicht um eine arbeitstherapeutische Maßnahme zur Wiedereingliederung und Resozialisierung.

Seite 2 von 4

Bemerkenswerter Weise wird diese These auch durch den hiesigen Sozialdienst gestützt, dies hat zu akkordähnlichen Zuständen in den Arbeitsbetrieben geführt.
Dies wiederum widerspricht u.a. der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.06.2023!

Gespräche und/oder Eingaben an die Anstaltsleitung verlaufen durch diese, stets von Ignoranz begleitet, ohne Ergebnisse. Stattdessen verhielt sich diese in einseitigen Monologen über den Strafzweck, welcher einzig und alleine darin zu begründen ist, dass die Gesellschaft vor dem vermeintlichen Straftäter (Insasse) geschützt werden müsse und das verfassungsmäßige Gebot der Resozialisierung keinen Platz findet so auch in einer Aussage, dass es nicht möglich ist, auf die eigenen Fachdienste einzuwirken, was sicher auch durch die Leitung des Referat Strafvollzug im Justizministerium bestätigt werden kann.

Der innere vollzugliche Betrieb besticht im Besonderem durch den stellvertretenden Bereichsdienstleister und dessen Handlungsweisen, welche in Gänze den allgemeinen Rechtsvorschriften und /oder Verwaltungsvorschriften über den Strafvollzug widersprechen. So dessen immer wieder auftretendes vollzugliche Verhalten gegenüber den Insassen, u.a. in unangemessener Art und Weise.

Es ist bekannt, dass bereits vor wenigen Jahren durch Bedienstete der JVA auf vielfältige Missstände hingewiesen wurde, welche durch Hinweis eines Strafvollstreckungsrechtlers und renommierten Rechtsanwalt, fast zur Schließung dieser Vollzugshaft führte.

Viele Bedienstete und auch Insassen klagen immer wieder über unstetige Handlungsweisen, welche dazu führen, dass eine permanente Unsicherheit und Angst herrschen.

Ich denke, dass es dringend geboten ist, hier diesen Umständen mit Nachdruck entgegenzutreten und Sie als Verantwortlicher für den Strafvollzug in Baden-Württemberg ihren Pflichten und Aufgaben gerecht werden!

Ich werde auch nach meiner Haftzeit die Geschehnisse in der JVA Bruchsal, Außenstelle Kislau, in meiner beruflichen Position als Freier Journalist und Autor / Publizist aufmerksam verfolgen und begleiten!

Gerne stehe ich jederzeit für eventuelle Rückfragen zu Ihrer geschätzten Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Christian Lukas-Altenburg
Autor – Publizist – Freier Journalist

 

 

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1249134
 1769

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Staatsanwaltschaft ermittelt nach Todesfall in JVA-Außenstelle Kislau“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Nur Rechtsanwalt darf Beschuldigten in U-Haft besuchenBild: Nur Rechtsanwalt darf Beschuldigten in U-Haft besuchen
Nur Rechtsanwalt darf Beschuldigten in U-Haft besuchen
… besuchen wollte, wurde er von der JVA unter Hinweis auf ein Rundschreiben des Ministeriums der Justiz zurückgewiesen. Danach würden der JVA durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft die Verteidiger mitgeteilt und von der JVA als solche eingetragen; den so eingetragenen Verteidigern werde von der JVA der Besuch gestattet. Dass sich der Vertreter in …
KÖTTER Justizdienstleistungen erhält Auftrag für erstes teilprivatisiertes Gefängnis in Baden-Württemberg
KÖTTER Justizdienstleistungen erhält Auftrag für erstes teilprivatisiertes Gefängnis in Baden-Württemberg
Essen/Offenburg - Die KÖTTER Justizdienstleistungen GmbH & Co. KG hat die europaweite Ausschreibung über Betriebsleistungen für die neue Justizvollzugsanstalt (JVA) Offenburg gewonnen. Das Unternehmen wird in der neuen JVA mit 440 Haftplätzen im Regelvollzug und einer sozialtherapeutischen Abteilung mit 60 Haftplätzen teilprivatisierte Betriebsleistungen erbringen. Die Inbetriebnahme ist für Mitte 2009 geplant. Die JVA Offenburg entsteht als erstes teilprivatisiertes Gefängnis in Baden-Württemberg. KÖTTER Mitarbeiter erfüllen dabei im rechtli…
Bild: Keine SGB II-Leistungen für Drogentherapie während HaftBild: Keine SGB II-Leistungen für Drogentherapie während Haft
Keine SGB II-Leistungen für Drogentherapie während Haft
… Wechsel in die Fachklinik bzw. Adaptionseinrichtung nicht beendet, sondern fortgesetzt. Der Kläger habe sich in diesen beiden Einrichtungen aufgrund einer von der Staatsanwaltschaft verfügten Zurückstellung der Strafvollstreckung zwecks Durchführung einer Therapie nach dem Betäubungsmittelgesetz aufgehalten. Die Zeit des dortigen Aufenthaltes werde auf die …
Bild: Verbotene Literatur in der JVA Luckau-Duben gefundenBild: Verbotene Literatur in der JVA Luckau-Duben gefunden
Verbotene Literatur in der JVA Luckau-Duben gefunden
Bei einer Haftraumkontrolle am 21. März 2019 wurde in der JVA Luckau-Duben (Brandenburg) verbotene Literatur gefunden. So zumindest lautete der Tenor bei der Beschlagnahme des Werkes. Es handelt sich dabei um das Buch "Schutzlos – Literatur aus der JVA Tegel", welches im November letzten Jahres vom Cartagena Verlag herausgegeben wurde. Die beschlagnehmenden Beamten Frau K. und Herr G. sollen laut Aussage der Inhaftierten auch sofort einen Grund für die Beschlagnahme geäußert haben. In dem Buch seien angeblich Dienstgeheimnisse und Dienstplä…
Anleger der DCM Capital Management Inc. können Rückzahlungsansprüche geltend machen
Anleger der DCM Capital Management Inc. können Rückzahlungsansprüche geltend machen
Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt wegen Anlagebetrug gegen die Firmen DCM Capital Management Inc. Cayman Islands, DAI Business Service GmbH Schrobenhausen, bzw. DAI Trust GmbH/GCM GmbH Schrobenhausen. Hermann Drittenpreis der allein verantwortliche Vorstand der DCM Capital Management Inc. befindet sich schon seit einiger Zeit in Untersuchungshaft …
Bild: Audi-Chef Stadler wollte Mitarbeiter der Audi Diesel-Task-Force beurlaubenBild: Audi-Chef Stadler wollte Mitarbeiter der Audi Diesel-Task-Force beurlauben
Audi-Chef Stadler wollte Mitarbeiter der Audi Diesel-Task-Force beurlauben
… Informationen der Süddeutschen, des NDR und des WDR, wollte der beurlaubte Audi-Chef Rupert Stadler einen Mitarbeiter, der umfassend bei Ermittlungen geholfen hat beurlauben. Die Staatsanwaltschaft München wertet ein abgehörtes Telefonat, in dem Stadler Überlegungen dazu angestellt hat, als Versuch die Ermittlungen gegen ihn zu erschweren. Der Vorstandschef von …
Wisnewskis Anwalt droht Generalstaatsanwalt mit Zwangsgeld
Wisnewskis Anwalt droht Generalstaatsanwalt mit Zwangsgeld
… von Informationen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geklagt und am 11. November Recht bekommen. Am 11. November 2010 verpflichtete das Oberverwaltungsgericht Berlin die Staatsanwaltschaft, Wisnewski Angaben über die konkrete Todesursache, den Todeszeitpunkt, den genauen Fundort und die Auffindesituation der Leiche von Kirsten Heisig zu …
JVA Burg geht an den Start - KÖTTER Services an PPP-Pilotprojekt beteiligt
JVA Burg geht an den Start - KÖTTER Services an PPP-Pilotprojekt beteiligt
Burg/Essen (30. April 2009). In Deutschland geht ein bisher einmaliges Projekt an den Start. Heute wurde die neue Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg (nahe Magdeburg) mit einer Feierstunde eröffnet. Im Mai werden die ersten Gefangenen in die neue Einrichtung verlegt. Bei der JVA Burg in Sachsen-Anhalt handelt es sich um ein PPP-Pilotprojekt (Public-Private-Partnership), das von der bundesweit tätigen Dienstleistungsgruppe KÖTTER Services und der Bilfinger Berger Project Investments GmbH realisiert wird. Zentraler Unterschied zu bisherigen Proj…
Bild: Eröffnung der Filmreihe in der JVA Oldenburg mit GästenBild: Eröffnung der Filmreihe in der JVA Oldenburg mit Gästen
Eröffnung der Filmreihe in der JVA Oldenburg mit Gästen
Thomas Stillers Drama „Sie hat es verdient“ mit Oliver Mommsen in einer der Hauptrollen eröffnet das JVA-Kino. Ministerialdirigentin Dr. Heike Neuhaus aus dem Bundesjustizministerium zu Gast. Freitag, 17.09.2010: Am Festival-Freitag eröffnet das vielschichtige Drama „Sie hat es verdient“ um 15 Uhr die diesjährige Filmreihe im JVA-Kino Oldenburg, das sich auf bewegende Art mit dem Thema Jugendgewalt auseinandersetzt. Neben Ministerialdirigentin Dr. Heike Neuhaus, Leiter der JVA Oldenburg Gerd Koop, Festivalleiter Torsten Neumann und Regisseur…
Bild: Oberverw.Gericht Berlin verpflichtet Staatsanwaltschaft zur Auskunft über Todesumstände von Kirsten HeisigBild: Oberverw.Gericht Berlin verpflichtet Staatsanwaltschaft zur Auskunft über Todesumstände von Kirsten Heisig
Oberverw.Gericht Berlin verpflichtet Staatsanwaltschaft zur Auskunft über Todesumstände von Kirsten Heisig
München, 16. November 2010. Die Staatsanwaltschaft Berlin muss Auskunft über die näheren Todesumstände der bekannten Jugendrichterin Kirsten Heisig geben. Das entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und gab damit dem Autor Gerhard Wisnewski Recht, der die Staatsanwaltschaft auf Auskunft im Fall Heisig verklagt hatte. Der Beschluss …
Sie lesen gerade: Staatsanwaltschaft ermittelt nach Todesfall in JVA-Außenstelle Kislau