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Wisnewskis Anwalt droht Generalstaatsanwalt mit Zwangsgeld

19.11.201014:16 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) München, 19. November 2010. Der Anwalt des Journalisten Gerhard Wisnewski hat dem Generalstaatsanwalt in Berlin die Beantragung eines Zwangsgeldes angedroht, wenn ihm die geforderten Angaben zum Todesfall der Richterin Kirsten Heisig weiterhin vorenthalten werden. Wisnewski hatte wegen der Verweigerung von Informationen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geklagt und am 11. November Recht bekommen.



Am 11. November 2010 verpflichtete das Oberverwaltungsgericht Berlin die Staatsanwaltschaft, Wisnewski Angaben über die konkrete Todesursache, den Todeszeitpunkt, den genauen Fundort und die Auffindesituation der Leiche von Kirsten Heisig zu machen, die angeblich am 3. Juli 2010 tot im Tegeler Forst aufgefunden worden war. Außerdem, welche Fakten eine Fremdverursachung des Todes ausschließen und welche objektiven Anhaltspunkte für ein planvolles Vorgehen Frau Heisigs in Bezug auf den eigenen Tod sprechen.

Zur Übermittlung der Informationen setzte Wisnewskis Anwalt eine Frist bis zum 18. November 2010.

Stattdessen teilte der Generalstaatsanwalt in einem Telefax mit, dass er „nicht in der Lage sein werde, Ihren Fristvorstellungen zu entsprechen“. Man brauche noch Zeit für eine „differenzierte Auswertung des Akteninhaltes“.

In dem Telefax wird ferner behauptet, der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes sei erst am 17. November eingegangen. Tatsächlich jedoch wurde der Beschluss schon am 15. November um 16:12 Uhr per Telefax durch Wisnewskis Anwalt an das Büro der Staatsanwaltschaft gesendet.

„Der Generalstaatsanwalt versucht offenbar, Zeit zu gewinnen“, kommentierte Gerhard Wisnewski. „Es ist nicht nachzuvollziehen, warum mein vom Gericht festgestellter Informationsanspruch nicht unverzüglich erfüllt werden kann. Das Oberverwaltungsgericht hat im Beschluss klar aufgegeben, was zu tun ist. Die Antworten zu meinen Fragen müssen der Staatsanwaltschaft bekannt sein, sonst hätte sie im Juli nicht erklären können, sie gehe von einem Suizid Heisigs aus. Es genügt also, die Akten durchzusehen und die entsprechenden Informationen herauszuschreiben. Dies kann ohne weiteres innerhalb weniger Stunden geschehen.“

Wisnewskis Anwalt Dr. Wolfram Hertel hat dem Generalstaatsanwalt von Berlin nun eine letztmalige Frist bis zum Freitag, 19. November 2010, 18:00 Uhr, gesetzt, den Informationsanspruch zu erfüllen. Bei erfolglosem Fristablauf wird Rechtsanwalt Hertel beim Verwaltungsgericht Berlin die Verhängung eines Zwangsgeldes gegen den Generalstaatsanwalt beantragen (§ 172 VwGO).


Der Gerichtsbeschluss und der erwähnte Schriftverkehr ist beim Unterzeichner als pdf verfügbar.

http://tinyurl.com/heisigbeschluss

Beachten Sie bitte auch die DVD: Kirsten Heisig: Geheimsache Selbstmord - Ermittlungen zu einem mysteriösen Todesfall:
http://tinyurl.com/kirstenheisigdvd

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