(openPR) Das Landgericht Stuttgart verurteilt die frühere Daimler AG und jetzige Mercedes-Benz Group AG zum Schadensersatz bei den Fahrzeugen S350 BlueTeck 4Matic sowie GLC Diesel 4Matic.
Was sich in den letzten Monaten angedeutet hatte, hat sich nunmehr verdichtet. Der Höhepunkt im Abgasskandal ist bei Mercedes-Benz bzw. der jetzigen Mercedes Benz Group AG noch nicht erreicht.
Das Landgericht Stuttgart hat Mercedes mit aktuellem Urteil vom 03.11.2021, Az. 19 O 76/21 zum Schadensersatz verurteilt wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Der dortige Kläger hatte im Jahr 2017 einen Mercedes GLC 220 d 4Matic als Gebrauchtwagen erworben. In dem Fahrzeug ist ein Dieselmotor mit der Bezeichnung: OM651 mit einem SCR-Katalysator und der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Ein amtlicher Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist nicht erfolgt.
Allerdings kam in der Motorsteuerung die sogenannte „Slipguard-Funktion“ zum Einsatz, die erkennt, ob sich ein Fahrzeug im Prüfmodus befindet oder im realen Straßenverkehr. Im Prüfmodus wird dann „geschummelt“, also die Abgasreinigung optimiert, während im realen Straßenverkehr die Grenzwerte überschritten werden. Das Landgericht Stuttgart hat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung hier ein sittenwidriges Verhalten der Verantwortlichen der Mercedes-Benz Group AG erkannt und die Mercedes zum Schadensersatz verurteilt.
Ebenso hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 03.11.2021, Az. 19 O 178/20 Mercedes zum Schadensersatz im Zusammenhang mit einem S-Klasse wagender Marke S350 BlueTeck 4Matic verurteilt. Hier war ein Motor mit der Bezeichnung OM642 verbaut worden.
Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Stefan Seehofer:
Der Abgasskandal geht bei der nunmehrigen Mercedes-Benz Group AG jetzt erst richtig los: Dies zeigen die aktuellen Verurteilungen durch das Landgericht Stuttgart sowie anhängige Verfahren beim Oberlandesgericht Stuttgart, sodass wir allen Betroffenen Mercedes-Benz Fahrern nur raten können, diesbezügliche Ansprüche vom Fachmann überprüfen zu lassen. Die Fachanwaltskanzlei Seehofer ist als „Abgasskandal-Kanzlei“ und als „Kanzlei für den Widerruf von Autokrediten“ seit langer Zeit über die Grenzen des Allgäus hinweg bekannt, sodass wir gerne diesbezügliche mögliche Ansprüche kostenfrei gegen die jetzige Mercedes-Benz Group AG kostenfrei und unverbindlich überprüfen.












