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ATLANTICLUX S. A.: Fast 50% über Rückkaufswert nach Widerspruch

14.02.202215:59 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Abermals wurde ein Widerspruch wegen fehlerhafter Belehrung gegenüber der früheren ATLANTICLUX Lebensversicherung S. A., der jetzigen FWU Life Insurance Lux S. A. erfolgreich durchgesetzt und zwar in Höhe von knapp 50% (!!) über dem letzten Rückkaufswert.

Der von der Fachanwaltskanzlei vertretene Mandant hatte unsere Kanzlei im Dezember 2021 beauftragt. Unsere kostenfreie Vorprüfung ergab, dass Erfolgsaussichten hinsichtlich eines Vorgehens gegen die jetzige FWU Life Insurance Lux S. A. bestehen bei einem im Jahr 1997 abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag. Der entsprechend begründete Widerspruch wurde sodann von der Fachanwaltskanzlei Seehofer, die bislang tausende von Fällen ähnlicher Art bearbeitet hat, mit Schreiben vom 09.12.2021 gegenüber der jetzigen FWU Life Insurance Lux S. A. erklärt. Noch im Dezember 2021 erkannte die FWU den erklärten Widerspruch an und erklärte sich bereit, eine Auszahlung in Höhe eines Betrags von knapp 12.500,00 € vorzunehmen. Dieser Betrag lag knapp 4.000,00 € über dem aktuellen Rückkaufswert, sodass mit dem Widerspruch ein Mehrwert von fast 50 % (!!) im Verhältnis zum aktuellen Rückkaufswert erzielt werden konnte. Erfreulich ist, dass eine Abwicklung quasi innerhalb eines Monats erfolgt war, sodass sich unser Mandant verständlicherweise sehr über den erzielten Erfolg freute.

 

Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefan Seehofer:

"Dieser Erfolg vom Dezember 2021 zeigt erneut, dass betroffene Lebensversicherungskunden sogar nach einem Zeitraum von fast 25 Jahren nach Vertragsschluss (!) noch erfolgreich Ansprüche aus einem Widerspruch wegen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung bzw. Rücktrittsbelehrung stellen können. Im Falle eines erfolgreichen Widerspruchs werden regelmäßig Mehrerlöse zwischen 20 % und sogar bis zu 50 %, wie dieser Fall zeigt, erzielt. Wir können allen Lebens- und Rentenversicherungskunden, die in der Zeit vom 29.07.1994 bis Ende 2007 einen solchen Vertrag abgeschlossen haben, nur raten:

 

Lassen Sie mögliche Ansprüche vom Fachmann überprüfen. Die Fachanwaltskanzlei Seehofer steht hier stets und gerne für eine kostenfreie Vorprüfung möglicher Ansprüche zur Verfügung!"

 

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