(openPR) Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen ermöglichen
Rückabwicklung und erheblichen Mehrerlös
„Die weiterhin anhaltende Niedrigzinspolitik der EZB und wirtschaftliche sowie politische Ereignisse, insbesondere der zunehmende Verlust von Renditen und die „Strafzinspolitik“ verunsichern zu recht viele Versicherungsnehmer. Während in der Vergangenheit noch ein Garantiezins in Höhe von 2,75% gewährt wurde, liegt der aktuelle Garantiezins für Überschussanteile bei Lebensversicherungen bei unter 1%. Da dies für die Versicherungsgesellschaften nicht kostendeckend ist, bedeutet dies für den Versicherungsnehmer gleichzeitig im schlimmsten Falle unter dem Strich sogar, das dieser „draufzahlt“, und bei eigentlich zur Ansparung abgeschlossenen Lebensversicherung seine Prämien weniger erwirtschaften, als er eingezahlt hat. Dieses Ziel haben Versicherungsneh-mer mit der Lebensversicherung sicherlich nicht angestrebt“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.
Was können Versicherungsnehmer nun tun?
„Der erste Impuls des Versicherungsnehmers geht dahin, den Versicherungsvertrag zu kündigen, um auf diesem Wege das wenige vorhandene Kapital „rauszuholen“. Was vielen Versicherungsnehmern aber nicht bewusst ist, dass diese durch die Kündigung nur den Rückkaufswert erhalten und unter Umständen sogar noch weitere Stornogebühren zu bezahlen müssen. Somit wird auch im Fall der Kündigung das noch vorhandene Kapital nochmals geringer“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Greger weiter.
Wie sollten sich Versicherungsnehmer verhalten?
Die finanziell weitaus lukrativere Möglichkeit zur Beendigung des Versicherungsvertrages besteht deshalb in der Erklärung des Widerspruchs und der damit verbundenen Rückabwicklung des Versicherungsvertrages.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen berät und vertritt eine Vielzahl von Versicherungsnehmern und hat hier bereits erfolgreich gegen die Versicherungsgesellschaft vertreten. In einem aktuell gegen die Liberty Europe und die Clerical Medical erklärten Widerspruch konnte die Kanzlei Dr. Greger & Collegen für einen betroffenen Versicherungsnehmer einen erheblichen Mehrerlös im Vergleich zum letzten bekannten Rückkaufswert erwirken.
„Es wird betroffenen Versicherungsnehmern deshalb angeraten, die vorhandenen Versicherungsverträge von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen und den Widerspruch erklären zu lassen, da die Versicherungsnehmer so die Möglichkeit auf einen erheblichen Mehrerlös und die Beendigung des Versicherungsvertrages ohne Abzug weiterer Gebühren erhalten. Es ist ein Mehrerlös von bis zu 50% im Vergleich zum letzten bekannten Rückkaufswert möglich“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger weiter.
Betroffene Versicherungsnehmer können unter
https://lebensversicherung-ausstieg.de
Kontakt mit der Kanzlei Dr. Greger & Collegen aufnehmen und die Versicherungsverträge zur kostenfreien Überprüfung einreichen.













