(openPR) Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat erneut gegen Daimler wegen bestimmter Mercedes-Benz Fahrzeugen mit OM651 Diesel-Motor der Abgasnorm Euro 5 einen weiteren Rückruf-Bescheid gegen Daimler erlassen.
Wie bereits zuvor nennt das KBA als Gründe für den Rückruf die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. die unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.
Auf der Homepage von Daimler werden die betroffenen konkreten Modellen noch nicht genannt, da die finale Klärung noch aussteht.
Daimler selbst geht davon aus, dass in Europa eine mittlere sechsstellige Zahl an Fahrzeugen vom Rückruf betroffen sein wird, davon wie bekannt 260.000 Fahrzeuge des Vorgängermodells des aktuellen Sprinters, die unmittelbar Gegenstand des Rückruf-Bescheides sind.
Bereits im Juni 2019 hatte das KBA für spezifische Varianten des Modells Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC der Abgasnorm Euro 5 einen Rückruf angeordnet.
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Weitere zehntausende Mercedes-Benz Modelle sind vom Diesel-Skandal betroffen.
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser steht mit der neuerlichen Rückrufaktion fest, dass Daimler weitere 10.000 Modelle manipuliert und sich schadensersatzpflichtig gemacht hat.
Insoweit hat gerade das Heimatgericht von Daimler, auch Sitz der Kanzlei Eser Rechtsanwälte, dass Landgericht Stuttgart, Mercedes-Benz bzw. Daimler bereits mehrfach zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte insoweit bereits am 22.02.2019 klargestellt, dass eine illegale Abschalteinrichtung einen Sachmangel ein darstellt.
Rechtsanwalt Eser empfiehlt jedoch grundsätzlich, dass Softwareupdate, was demnächst angeboten werden wird, noch nicht aufzuspielen, da dieses mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Nachteilen verbunden ist.
Aufgrund der neuerlichen Rückrufaktion sollten betroffene Kunden von Daimler ernsthaft Schadensersatzansprüche auf Rückabwicklung prüfen lassen.
Wenn Ihr Fahrzeug über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt, dann steht Ihnen daher Schadensersatz zu.
Das ist immer dann der Fall, wenn es für Ihr Modell einen offiziellen, wie hier, Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt gibt, bei dem mit Hilfe eines Software Updates die illegale Abschalteinrichtung entfernt werden soll.
Bei einer erfolgreichen Schadensersatzklage geben Sie das Fahrzeug an den Hersteller zurück und erhalten dafür den Kaufpreis erstattet.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart, vertritt mit seinem Team bundesweit über hunderte Daimler- Besitzer außergerichtlich und gerichtlich vertritt.
Die Kanzlei Eser verfügt seit fast 15 Jahren Erfahrung im Verbraucherrecht und im Umgang mit Rechtschutzversicherern. Für die betroffenen Dieselfahrer werden auch die Deckungsanfragen bei den Rechtschutzversicherern gestellt. Zahlreiche Geschädigte konnten so bereits Deckungsschutz erhalten.