(openPR) Der Autobauer Daimler muss rund 170 000 weitere Diesel-Fahrzeuge wegen des Vorwurfs einer illegalen Abgastechnik zurückrufen. Es handel sich um die Modelle der A-, B-, C-, E- und S-Klasse von Mercedes-Benz mit der Abgasnorm Euro 5, davon etwa 60 000 in Deutschland, sagte ein Sprecher des KBA.
Eser Rechtsanwälte berichteten bereit früher hierüber.
Das KBA nennt als Gründe für den Rückruf die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. die unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.
Konkret geht es um folgende Mercedes-Modelle:
- E-Klasse, Baujahr 2012 - 2016
- M-Klasse, Baujahr 2012 - 2016
- C-Klasse, Baujahr 2013 - 2016
- S-Klasse, Baujahr 2013 - 2017
- SLK-Klasse, Baujahr 2015 - 2017
- CLS-Klasse, Baujahr 2014 - 2018
- GLE-Klasse, Baujahr 2015 - 2018
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser steht mit der neuerlichen Rückrufaktion fest, dass Daimler weitere 10.000 Modelle manipuliert und sich schadensersatzpflichtig gemacht hat.
Insoweit hat gerade das Heimatgericht von Daimler, auch Sitz der Kanzlei Eser Rechtsanwälte, dass Landgericht Stuttgart, Mercedes-Benz bzw. Daimler bereits mehrfach zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte insoweit bereits im Verfahren gegen VW am 25.05.2020 geurteilt, dass die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung des Besitzers begründet.
Aufgrund der neuerlichen Rückrufaktion sollten betroffene Kunden von Daimler ernsthaft Schadensersatzansprüche auf Rückabwicklung prüfen lassen.
Wenn Ihr Fahrzeug über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt, dann steht Ihnen daher Schadensersatz zu.
Das ist immer dann der Fall, wenn es für Ihr Modell einen offiziellen, wie hier, Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt gibt, bei dem mit Hilfe eines Software Updates die illegale Abschalteinrichtung entfernt werden soll.
Bei einer erfolgreichen Schadensersatzklage geben Sie das Fahrzeug an den Hersteller zurück und erhalten dafür den Kaufpreis erstattet.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart, vertritt mit seinem Team bundesweit über hunderte Daimler- Besitzer außergerichtlich und gerichtlich vertritt.
Die Kanzlei Eser verfügt seit fast 15 Jahren Erfahrung im Verbraucherrecht und im Umgang mit Rechtschutzversicherern. Für die betroffenen Dieselfahrer werden auch die Deckungsanfragen bei den Rechtschutzversicherern gestellt. Zahlreiche Geschädigte konnten so bereits Deckungsschutz erhalten.