openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Bahnbrechendes Urteil im Abgasskandal

09.03.202113:49 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Bahnbrechendes Urteil im Abgasskandal
Setzen Sie sich gegen Volkswagen zur Wehr
Setzen Sie sich gegen Volkswagen zur Wehr

(openPR) Die Kanzlei Gabler & Hendel erstreitet ein weiteres, bahnbrechendes Urteil im Abgasskandal. Konkret ging es hierbei um einen gebrauchten VW Passat mit dem Motor EA189. Diesen erwarb der Kläger am 07.02.2013 zum Preis von 25.500,00 €.

VW erhob im laufenden Verfahren die sog. „Einrede der Verjährung“. Damit konnten Ansprüche nach § 826 BGB nicht mehr durchgesetzt werden. Nun stand unserem Mandanten jedoch die Tür für die Geltendmachung eines Schadens nach §§ 852 S.1, 818 Abs. 1, 2 BGB offen.

Volkswagen muss Auskunft und Rechnung legen

Das Landgericht Landshut verurteilte Volkswagen am 04.03.2021, Az.: 75 O 2668/20 (Link zum Urteil) Auskunft und Rechnung darüber zu legen, wieviel Geld VW am streitgegenständlichen Auto erhalten hat. Nach Ansicht des LG Landshut muss nun VW diesen Gewinn (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) an unseren Mandanten auszahlen.

Das Gericht folgt dabei der Argumentation der Rechtsanwälte Gabler & Hendel, dass ein Schadensersatzanspruch nach § 852 BGB gegen VW besteht – selbst bei einem Gebrauchtwagenkauf.

Das Urteil ist auch anwendbar auf alle VW-Töchter wie AUDI, SKODA, SEAT etc. Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich! So äußert sich das LG Landshut folgendermaßen zum Anspruch nach § 852 BGB:

„Die unerlaubte Handlung der beklagten Partei liegt vorliegend im Inverkehrbringen des streitgegenständlichen Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung, der korrespondierende Schaden des Klägers im Abschluss des Kaufvertrags (BGH, Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19). Ohne das Inverkehrbringen durch die Beklagte hätte der geschädigte Kläger das manipulierte Fahrzeug nicht kaufen können. Es kann dabei dahinstehen, an wen die Beklagte das von ihr hergestellte und in ihrem Eigentum stehende Fahrzeug verkauft hat, ob an die Firma ******., welche den PKW ihrerseits an den Kläger veräußert hat, an einen anderen Händler davor oder unter Umständen auch an einen Endkunden, der das Fahrzeug später etwa in Zahlung gegeben hat. Richtig an der Argumentation der bekalgten partei ist, dass die Beklagte im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen eines Fahrzeugs regelmäßig nur einmal etwas erlangen wird, sei es durch Veräußerung des Fahrzeugs an ein Autohaus oder durch Veräußerung an einen Endkunden, sei es durch Deirektverkauf oder etwa im Wege eines Kommissionsgeschäfts vermittelt durch ein Autohaus. Die genauen Vertriebsstrukturen der Beklagten im konkreten Fall sind hier nicht bekannt. In den Fällen, in denen die Beklagte die von ihr hergestellten Fahrzeuge direkt an den Endkunden veräußert, dürfte nach der Leseart des Beklagtenvortrags auch die beklagte Partei von einem Anspruch aus § 852 S. 1 BGB dem Grunde nach ausgehen. In den Fällen, in denen die Beklagte nicht direkt an den Endkunden veräußert, sondern etwa an ein Autohaus, erscheint es im Regelfall wirtschaftlich betrachtet ausgeschlossen, dass dem Ersterwerber, also dem Autohaus, welches das Fahrzeug anschließend mit Gewinn veräußert, überhaupt ein Schaden entstehen kann. Ein Schaden tritt vielmehr – ausgenommen in den Fällen des unmittelbaren Verkaufs an Endkunden „ab Werk“, also durch die Beklagte selbst – erst dann ein, wenn der Zwischenhändler/das Autohaus das Fahrzeug an den Endkunden weiterveräußert. Die unerlaubte Handlung der beklagten Partei liegt vorliegend im Inverkehrbringen des streitgegenständlichen Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung, der korrespondierende Schaden des Klägers im Abschluss des Kaufvertrags (BGH, Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19). Ohne das Inverkehrbringen durch die Beklagte hätte der geschädigte Kläger das manipulierte Fahrzeug nicht kaufen können. Es kann dabei dahinstehen, an wen die Beklagte das von ihr hergestellte und in ihrem Eigentum stehende Fahrzeug verkauft hat, ob an die Firma ****., welche den PKW ihrerseits an den Kläger veräußert hat, an einen anderen Händler davor oder unter Umständen auch an einen Endkunden, der das Fahrzeug später etwa in Zahlung gegeben hat.“

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1206453
 1365

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Bahnbrechendes Urteil im Abgasskandal“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwälte Gabler & Hendel Partnerschaft mbB

Bild: Vorsicht bei Aufhebungsverträgen von Conti und VitescoBild: Vorsicht bei Aufhebungsverträgen von Conti und Vitesco
Vorsicht bei Aufhebungsverträgen von Conti und Vitesco
Die Regensburger Belegschaft von Continental und Vitesco soll bis 2024 um rund ein Viertel reduziert werden. Der geplante Personalabbau führte im Herbst 2020 bereits zu Kundgebungen in Regensburg - auch die Oberbürgermeisterin schaltete sich ein. Nun im Jahr 2021 nimmt der Stellenabbau erstmalig konkrete Formen an: Angestellten verschiedener Abteilungen, darunter bspw. auch hochqualifizierte Ingenieure, wurden Muster eines Aufhebungsvertrages vorgelegt. Conti / Vitesco führt darin auf, dass das „Arbeitsverhältnis aufgrund arbeitgeberseitiger…
Bild: Flug wegen Corona-Virus annulliertBild: Flug wegen Corona-Virus annulliert
Flug wegen Corona-Virus annulliert
Die Lufthansa hat ebenso wie British Airways seine Flüge von und nach China wegen des Coronavirus annulliert. Passagieren, die von einer Annullierung eines Langstreckenfluges betroffen sind, steht in einem solchen Fall grundsätzlich ein Ausgleichsanspruch nach der europäischen Fluggastrechteverordnung in Höhe von 600 € pro Person zu. Die Airline ist nur dann nicht zu einer Zahlung verpflichtet, wenn sie nachweisen kann, dass die Annullierung auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen ist. Ein solcher außergewöhnlicher Umstand könnte i…

Das könnte Sie auch interessieren:

OLG Hamburg – Käufer hat im Abgasskandal Anspruch auf neuen VW Tiguan
OLG Hamburg – Käufer hat im Abgasskandal Anspruch auf neuen VW Tiguan
Im Abgasskandal hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg mit Urteil vom 15. Juli entschieden, dass der geschädigte Käufer eines VW Tiguan Anspruch auf die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs hat (Az.: 4 U 97/17). „Die Rechtsprechung ist im Abgasskandal eindeutig zu Gunsten der Verbraucher gekippt. Auch die Oberlandesgerichte Koblenz und …
Bild: Abgasskandal VW – lange nicht vorbei: Razzia bei Continental und VWBild: Abgasskandal VW – lange nicht vorbei: Razzia bei Continental und VW
Abgasskandal VW – lange nicht vorbei: Razzia bei Continental und VW
Im VW Abgasskandal steht nun der VW-Zulieferer Continental unter Verdacht, am Dieselskandal beteiligt gewesen zu sein. An mehreren Standorten sind Razzien durchgeführt worden, gegen neun Mitarbeiter von Continental wird aktuell ermittelt. Was das für Sie als VW-Kunde heißt finden Sie in diesem Artikel. Verfahren im VW Abgasskandal nach horrender Zahlung …
OLG Hamm: Schadensersatz im Abgasskandal auch bei Fahrzeugkauf 2016
OLG Hamm: Schadensersatz im Abgasskandal auch bei Fahrzeugkauf 2016
München, 24.09.2019. Nach den Oberlandesgerichten Köln, Karlsruhe und Koblenz hat nun auch das OLG Hamm mit Urteil vom 10.09.2019 einer VW-Käuferin im Abgasskandal Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 13 U 149/18). Das Besondere an dem Urteil: Die Klägerin hat Anspruch auf Schadensersatz, obwohl sie ihren VW …
OLG Köln sieht im Abgasskandal Schadensersatzansprüche der Verbraucher
OLG Köln sieht im Abgasskandal Schadensersatzansprüche der Verbraucher
Das OLG Köln hatte schon mit Beschluss vom 3. Januar 2019 entschieden, dass es VW im Abgasskandal für schadensersatzpflichtig hält (Az.: 18 U 70/18). Diese Rechtsauffassung bestätigte das OLG Köln nun mit Hinweisbeschluss vom 1. März (Az.: 16 U 146/18). In dem Hinweisbeschluss machte das OLG Köln erneut deutlich, dass es in der Verwendung unzulässiger …
Dieselskandal: BGH verurteilt VW zu Schadensersatz - Az.: VI ZR 252/19
Dieselskandal: BGH verurteilt VW zu Schadensersatz - Az.: VI ZR 252/19
… die Fahrzeuge voll nutzbar gewesen und daher überhaupt kein Schaden entstanden. Durch diese Rechnung hat der Bundesgerichtshof jetzt einen dicken Strich gemacht. In seinem ersten Urteil zum Abgasskandal stellte der BGH am 25. Mai 2020 klar, dass VW im Abgasskandal zu Schadensersatz verpflichtet ist (Az.: VI ZR 252/19). „Mit diesem Urteil hat der BGH …
Abgasskandal – BGH findet klare Worte und stärkt Rechte der Verbraucher
Abgasskandal – BGH findet klare Worte und stärkt Rechte der Verbraucher
Das dürfte VW überhaupt nicht schmecken. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Abgasskandal wird es zwar vorerst weiterhin nicht geben. Dafür hat sich der BGH in einem Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 deutlich auf Seiten der Verbraucher positioniert. „Die deutlichen Worte des BGH dürften VW überhaupt nicht schmecken und Rückenwind für Schadensersatzklagen …
Bild: Entscheidung im Diesel-Skandal: Verbraucherschutz wird gestärkt – Hersteller müssen Schadensersatz leistenBild: Entscheidung im Diesel-Skandal: Verbraucherschutz wird gestärkt – Hersteller müssen Schadensersatz leisten
Entscheidung im Diesel-Skandal: Verbraucherschutz wird gestärkt – Hersteller müssen Schadensersatz leisten
Der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21.9.2017 (1-4 U 87/16) lässt Verbraucher aufatmen: Im Rahmen des sogenannten „VW-Abgasskandal“ können Rechtsschutzversicherungen in Anspruch genommen werden. Im Streitfall hatte der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuges seine Rechtsschutzversicherung um Deckungszusage für die außergerichtliche Geltendmachung …
Landgericht Hamburg stärkt mit Urteil zum Az. 316 O 25/19 Rechte der Leasingnehmer im Abgasskandal!
Landgericht Hamburg stärkt mit Urteil zum Az. 316 O 25/19 Rechte der Leasingnehmer im Abgasskandal!
Landgericht Hamburg stärkt die Rechte der Leasingnehmer im Abgasskandal! Auch Leasingnehmer erhalten Schadensersatz im Abgasskandal, selbst dann, wenn der Leasingvertrag bereits beendet und das Fahrzeug zurückgegeben wurde, so ergibt es sich aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg zum Az. 316 O 25/19 vom 15.8.2019. Die im Abgasskandal erfolgreich tätige …
Bild: myRight reicht neue Musterklage gegen VW einBild: myRight reicht neue Musterklage gegen VW ein
myRight reicht neue Musterklage gegen VW ein
Bundesregierung verliert Kontrolle über VW-Abgasskandal – Gerichte entscheiden über Stilllegung betroffener Fahrzeuge – myRight erhebt weitere Musterklagen zum Schutz der Autofahrer Berlin, 30. August 2017. Die Bundesregierung hat die Kontrolle über den VW-Abgasskandal verloren. Während Bundeskanzlerin Merkel gestern für eine Verhandlungslösung mit der …
Fiat-Abgasskandal • Aufklärung für Verbraucher
Fiat-Abgasskandal • Aufklärung für Verbraucher
Der "Abgasskandal" zieht immer weitere Kreise: Nach Herstellern wie VW und Mercedes steht jetzt auch Fiat unter dem Verdacht der Abgasmanipulation mithilfe unzulässiger Abschalteinrichtungen. Mit Fiat hat der Abgasskandal rund um manipulierte Dieselfahrzeuge einen weiteren möglichen Verursacher hinzugewonnen: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Ermittlungen …
Sie lesen gerade: Bahnbrechendes Urteil im Abgasskandal