openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Sozialer Wohnungsbau in Berlin: Wer haftet den Anlegern?

Bild: Sozialer Wohnungsbau in Berlin: Wer haftet den Anlegern?

(openPR) Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, die Revision in Sachen "Anschlussförderung für den sozialen Wohnungsbau" in Berlin zu verwerfen, stehen hunderte geschlossene Immobilienfonds mit etwa 15 000 Zeichnern vor einem Fiasko. Vielen Anlegern, die mehrfach solche Fonds gezeichnet haben, droht die persönliche Insolvenz.



Welche Lehren können Fondsanleger aus diesem Desaster ziehen?

Traditionell waren in Deutschland Immobilien-Investitionen von steuerlichen Förderungen und anderen staatlichen Subventionen geleitet. Das traf in besonderem Maße für Berliner Wohnungsfonds zu. Die Schere zwischen den "Kostenmieten" (bis zu 19 Euro/qm) und den tatsächlich von den Mietern entrichteten Mieten (4,50 Euro qm) ist so groß, daß die Lücke ohne Förderung nicht geschlossen werden kann.

Anleger von geschlossenen Immobilienfonds in Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts werden aufgrund ihrer Haftung zu Nachschüssen aufgefordert, die bei vielen Betroffenen den Rahmen des finanziell Möglichen übersteigen.

Daneben wurden für sie durch einen Treuhänder Schuldanerkenntnisse über bestimmte Teilbeträge, die sich nach ihrer kapitalmäßigen Beteiligung an der Gesellschaft richteten, abgegeben und der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Privatvermögen unterworfen. Die finanzierenden Banken erhielten so neben den Grundschulden an den Fondsimmobilien weitere (Personal-) Sicherheiten.

Diese sofortige Haftung mit dem Privatvermögen wurde in den Prospekten häufig falsch oder verschleiert dargestellt. So wurde z.Bsp. dargestellt, dass im schlimmsten Falle zuerst die Immobilien durch die Banken verwertet werden und danach erst die Privatvermögen der Gesellschafter.

Die Formulierungen lauteten z.Bsp.:

“Mit ihrem sonstigen Vermögen haften sie quotal entsprechend ihrer kapitalmäßigen Beteiligung an der Gesellschaft. Soweit Gläubiger durch Grundpfandrechte gesichert sind, haftet zunächst die Immobilie – wie auch für öffentliche Lasten – insgesamt. Darüber hinaus haften die Gesellschafter nur quotal entsprechend ihrer Beteiligung.“

oder:

„In der Bewirtschaftungsphase können Nachschüsse erforderlich werden, wenn nicht die Mieten erzielt werden, die mindestens für die Deckung der Kosten und der Tilgung notwendig sind..... Letztlich ist ein anteiliger Schuldenausgleich notwendig, wenn bei der Veräußerung der Immobilie nicht der Preis erzielt wird, der zur Deckung der Ver­bindlichkeiten notwendig ist. Leisten einzelne Gesellschafter beispielsweise die wegen fehlender Mieteinnahmen notwendigen Nachschüsse nicht, so kann die darlehensge­währende Bank aus der Grundschuld auf dem Gesellschaftsgrundstück vollstrecken.... Die übrigen, nachschussbereiten Gesellschafter können in diesem Falle die Vollstre­ckung letztendlich nur dadurch abwehren, dass sie den Anteil des säumigen Gesell­schafters und dessen Nachschusspflicht übernehmen...Ein durch den Substanzwert nicht gedeckter persönlicher Darlehensanteil besteht nicht In der Vergangenheit konn­te bislang jede Beteiligung zu Preisen oberhalb des Schuldenwertes verkauft werden."

Regelmäßig wurden aber in den Grundschuldurkunden die Gesellschafter dergestalt der Haftung unterworfen, dass die Banken sie sofort und ohne vorherige Inanspruchnahme der Fondsobjekte in Anspruch nehmen können.

Zusätzlich wurden feste Haftungssummen vereinbart. Diese haben zur Folge, dass die Banken jederzeit die festgelegten Summen vollstrecken können ohne die Tilgungsleistungen der Fondsgesellschaften auf die Darlehensverträge beachten zu müssen.

Diese falschen und schleierhaften Angaben in den Prospekten sind vielen Gesellschaftern bis heute leider verborgen geblieben. Folglich richtete sich das Anlegerinteresse auf den Wegfall der Anschlussförderung durch das Land Berlin.

Aber auch Klagen gegen die finanzierenden Banken auf Feststellung der Unwirksamkeit der Darlehensverträge und der (drohenden) Zwangsvollstreckung wurden populär. Jedoch bestätigte der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17.10.2006 (XI ZR 19/05) wieder seine bankenfreundliche Rechtsprechung.

Die Inanspruchnahme von Gründungsgesellschaftern ist den Gesellschaftern nunmehr durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23.01.2007 – XI ZR 44/06 möglich geworden:

Gesellschafter die bislang von der Haftungsreihenfolge und den festgelegten Haftungssummen nichts wussten, können immer noch ihre Prospekthaftungs-ansprüche geltend machen, ohne dass ihren Ansprüchen die Einrede der Verjährung entgegensteht.

Haftungsgegner sind die Vertragspartner / Mitgesellschafter des Anlegers, welche den Fonds gründeten. Häufig sind diese Personen den Anlegern unbekannt oder aber ihre Rolle blieb den Anlegern bislang verborgen.

In mehreren von unserer Kanzlei erstrittenen Urteilen wurden für Anleger gegen die Gründungsgesellschafter von GbR - Fonds wegen der genannten Prospektfehler Schadensersatzansprüche ausgeurteilt. Gleichzeitig wurden die Gründungsgesellschafter dazu verpflichtet, die Anleger von den Verbindlichkeiten gegenüber den Banken freizustellen.

Die Gerichte argumentierten:

"Der Prospekt ist insoweit unrichtig, als er einen unzutreffenden Eindruck über die Haftungsrisiken des beitretenden Gesellschafters vermittelt. Durch den Gebrauch des Wortes "zunächst" wird der Schluss nahe gelegt, dass im Falle von Zahlungsrückständen das persönliche Vermögen der Gesellschafter von Zahlungsrückständen erst einmal nicht betroffen ist. Die Formulierung weckt beim Adressaten des Prospekts die Erwartung, dass das Risiko einer persönlichen Inanspruchnahme erst dann droht, wenn die Gesellschaft als solche in Liquidation gerät und das Grundstück verwertet wird (vgl. Kammergericht, Urteil vom 28.3.2006 zum Az: 27 U 106/05 zu einem vergleichbaren Fall). Die suggerierte Haftungsreihenfolge weicht von der tatsächlichen Regelung der Darlehens­verträge ab. Denn es ist unstreitig, dass in den Darlehensverträgen mit den Banken keine Vereinbarungen enthalten sind, die eine solche Haftungsreihenfolge (nämlich zuerst Verwertung des Grundstücks, dann erst die persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter) vorsehen. Da die Bank sonach sofort auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen kann, sind die leistungsfähigen bzw. - willigen Gesellschafter dem Zugriff der Banken ausgesetzt, ohne dass sie darauf hoffen oder gar vertrauen können, dass das Grundstück für sie bzw. den Fonds erhalten bleibt. Könnte die Bank dagegen erst nach Verwertung des Grundstücks auf die persönliche Haftung zurückgreifen, müssten die Gesellschafter eine persönliche Inanspruchnahme erst im schlimmsten Fall befürchten, nämlich dann, wenn ohnehin nichts mehr zu retten wäre (vgl. Kammergericht, aaO)…

Selbst wenn man nur eine Unklarheit und keine Unrichtigkeit des Prospekts annehmen würde, wäre im Ergebnis ein Aufklärungsmangel zu bejahen. Andernfalls hätten Initiatoren und Prospektverantwortliche einen Freibrief dahin, dass sie ohne Haftungsrisiko durch bewusst unklare Formulierungen Dritte zum Beitritt zu einer Kapitalanlage veranlassen können…

Darüberhinaus ist der Prospekt auch insoweit unrichtig, als tatsächlich gar keine persönliche quotale Haftung des einzelnen Gesellschafters auf die jeweilige Darlehensverbindlichkeit besteht, sondern eine Haftung in Höhe des aus dem Anfangsdarlehen gemäß der Quote sich errechnen­den Betrages. Die persönliche Haftung auf einen festen Teilbetrag enthält gegenüber den nach der Gestaltung des Prospektes und der Dokumentation berechtigten Annahmen einen weiteren erheblichen Nachteil: Sogar eine vorrangige Verwertung des Grundstückes würde die Höhe des persönlichen Haftungsbetrages nicht verringern (vgl. BGH, NJW 1997, 1580f.). Nach den Ausführungen im Prospekt und der Dokumentation konnte der Anleger aber davon ausgehen, er werde im Falle eines Misserfolges persönlich nur auf den „verbliebenen Rest,, haften.

Die vorgenannten Umstände stellen gravierende Abweichungen des tatsächlichen Zustandes in Bezug auf eine persönliche Haftung des einzelnen Gesellschafters im Vergleich zu der im Prospekt und Dokumentation dargestellten Lage dar. Die Beklagten wenden hiergegen nichts Erhebliches ein…"

Erster Schritt zur Anspruchsgeltendmachung ist die Informationsbeschaffung!

Die Fondsgeschäftsführung sollte unter Fristsetzung aufgefordert werden, die Grundschuldbestellungsurkunden mit persönlicher Haftungsunterwerfungserklärung abschriftlich zu übersenden. Jeder Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat dieses Informationsrecht nach § 716 BGB. Mit Gegenwind kann gerechnet werden, wenn die Geschäftsführung des Fonds gleichzeitig aus den Gründungsgesellschaftern besteht. Deswegen sollte schon hierfür generell ein spezialisierter Anwalt beauftragt werden.

Danach sollte dann geprüft werden, wer Gründungsgesellschafter ist, ob die Bank ohne Einschränkungen vollstrecken kann und ob tatsächlich feste Haftungsquoten vereinbart worden sind entgegen der Angaben in Prospekten und Zeichnungsscheinen.

Geradezu gefährlich kann es werden, wenn die Gesellschafter im Rahmen der allgegenwärtigen Sanierungsverhandlungen von Fondsgeschäftsführung und Banken über die wahren Haftungsmodalitäten informiert werden. Dies geschieht häufig deswegen, um den Gesellschaftern Sanierungsbeiträge abzunötigen. Sind dann auch noch die Gründungsgesellschafter bekannt, liegt die erforderliche Kenntnis vor und der Lauf der kurzen dreijährigen Verjährungsfrist beginnt.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 120423
 3746

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Sozialer Wohnungsbau in Berlin: Wer haftet den Anlegern?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Fall Madoff betrifft deutsche Anleger
Fall Madoff betrifft deutsche Anleger
Der jüngst für Schlagzeilen sorgende Betrugsfall in den USA in Zusammenhang mit dem Anlageberater bzw. Vermögensverwalter Bernhard Madoff sorgt auch in Deutschland und dem europäischen Ausland für Nachwehen. Zahlreiche Anleger haben erhebliche Vermögenswerte im Rahmen des konstruierten Schneeballsystems verloren. Die Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat einen Geschädigtenpool gegründet, der eine gemeinsame Rechtsdurchsetzung mit Unterstützung spezialisierter amerikansicher Rechtsanwälte beabsichtigt. Interessenten können sich unverbindli…
Stärkere Sicherungsrechte für Handwerker
Stärkere Sicherungsrechte für Handwerker
Der Gesetzgeber hat mit aktuellem Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeneransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG) die Rechte der Handwerker und Werkunternehmer gestärkt. Wichtige Änderungen sind insoweit in den Vorschriften der §§ 641, 641a, 632a BGB enthalten. Der Gesetzestext und ein Kurzgutachten zu den Rechten von Handwerkern und Werkunternehmern kann bestellt werden unter: Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Wolfratshauserstraße 80 81379 München Ansprechpartner: Rechtsanwalt…

Das könnte Sie auch interessieren:

Umbau des Versorgungsstaats zum aktivierenden Sozialstaat
Umbau des Versorgungsstaats zum aktivierenden Sozialstaat
VdW-Studie zu Ergebnissen des modernen Sozialmanagements beim Wohnen: - Sozialer Wohnungsbau nicht zeitgemäß - Pilotprojekte beim Wohnen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts - Ehrenamtliches Engagement größer als erwartet - Wenig Hoffnung auf mehr preiswerte Wohnungen Einen Richtungswechsel der sozialen Wohnungspolitik forderte Rudolf …
Berufsschüler der BBA spielten Volleyball für einen guten Zweck
Berufsschüler der BBA spielten Volleyball für einen guten Zweck
… Sportausrüstung unterstützten. In diesem Jahr beteiligten sich folgende Sponsoren an der Veranstaltung: Berlin Recycling GmbH und Berlin Recycling Volleys, HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eG, ADO Immobilien Management GmbH, GESOBAU AG, STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH, WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte …
Bild: Rot-Rot ohne wohnungswirtschaftliches Konzept - von einer Mietenexplosion kann keine Rede sein
Rot-Rot ohne wohnungswirtschaftliches Konzept - von einer Mietenexplosion kann keine Rede sein
Der wohnungsbau- und mietenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Matthias BRAUNER, erklärt: „In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Bauen und Wohnen wurde im Rahmen einer Anhörung zu dem Themenkomplex sozialer Wohnungsbau und bezahlbare Mieten in Berlin einmal mehr deutlich, dass Rot-Rot keinen Überblick über die tatsächliche Situation auf dem …
Bild: Öffentliche Baukulturwerkstatt des BMVBS: "Preiswert bauen und wohnen - wer kann sich Stadt leisten?"
Öffentliche Baukulturwerkstatt des BMVBS: "Preiswert bauen und wohnen - wer kann sich Stadt leisten?"
Lifestyle oder Siedlung. Townhouse oder Sozialer Wohnungsbau. Altbau oder Baugruppe. Wohnen ist eines der zentralen Themen aktueller Stadtentwicklungspolitiken. Wer leistet sich innerstädtisches Wohnen in welcher Form? Und welchen Beitrag leistet dabei die Baukultur? Deckt der Wohnungsmarkt allein die unterschiedlichen Bedürfnisse? Oder soll die soziale …
Bild: Wolfgang Dippold, Bamberger PROJECT Fonds: Metropole Berlin boomtBild: Wolfgang Dippold, Bamberger PROJECT Fonds: Metropole Berlin boomt
Wolfgang Dippold, Bamberger PROJECT Fonds: Metropole Berlin boomt
… Jahres schrieb „Der Spiegel“ über den Grund: Unter der Überschrift „Das Ende einer Steueroase“ läutete das Magazin den Ausklang der Berlinförderung ein. Gerade sozialer Wohnungsbau – finanziert von Freiberuflern – sorgte für interessante Steuervorteile bei hoher Vermietungssicherheit. „Heute ist es eine natürliche Nachfrage, immer mehr auch aus dem Ausland“, …
Sozialer Wohnungsbau hat Zukunft
Sozialer Wohnungsbau hat Zukunft
VdW Bayern widerspricht Urteil von Stadtplaner Michael Peterek München, 23.10.2009 – Für den sozialen Wohnungsbau gibt es nach Ansicht von Stadtplaner Michael Peterek keine Zukunft. Das meldet die Deutsche Presse Agentur vom Architektenkongress CIAM in Frankfurt. Als Grund werden die kleinräumigen Wohnungsgrundrisse der Vor- und Nachkriegszeit angeführt. …
Thomas Filor: Bezahlbares Wohnen muss durch die Regierung ermöglicht werden
Thomas Filor: Bezahlbares Wohnen muss durch die Regierung ermöglicht werden
Eine aktuelle Studie zeigt: Mietpreisbremse, sozialer Wohnungsbau und Wohngeld allein reichen nicht, um bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Thomas Filor diskutiert, warum nicht alle Maßnahmen der Regierung auch erfolgreich sind Magdeburg, 20.09.2018. Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg beschäftigt sich diese Woche mit einer Studie, die sich mit …
Bild: Brauner: Nach wie vor kein wohnungspolitisches Gesamtkonzept für Berlin
Brauner: Nach wie vor kein wohnungspolitisches Gesamtkonzept für Berlin
… mietenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Matthias BRAUNER, erklärt: "Mit dem vom Senat beschlossenen Wohnraumgesetz Berlin wurde ein erster Schritt aus dem gescheiterten System des sozialen Wohnungsbaus getan – mehr jedoch nicht! Die derzeitige Situation ist desolat: Die Erkenntnis des Senats, dass die Mieten im sozialen Wohnungsbau zum Teil erheblich …
Bild: Weniger Wohnraum für ALG-II-EmpfängerBild: Weniger Wohnraum für ALG-II-Empfänger
Weniger Wohnraum für ALG-II-Empfänger
… ebenfalls unterstützen die Argen dieses Vorgehen um so keine Umzugs - oder Preissenkungsaufforderungen versenden zu müssen. Wie der Sozialticker schon im November 2006 mitteilte ( Sozialer Wohnungsbau nötiger denn je [**1]), war und ist diese Entwicklung abzusehen. Eine Regierung, die sozialen Wohnungsbau verkümmern läßt , aber mit Hartz IV, die wohl größte …
Bild: 1. Salongespräch: “Quo vadis? Paul und Paula-Ufer”Bild: 1. Salongespräch: “Quo vadis? Paul und Paula-Ufer”
1. Salongespräch: “Quo vadis? Paul und Paula-Ufer”
… Hackenberger und Kulturwissenschaftler lver Ohm – und natürlich mit dem Publikum – über die zukünftige Entwicklung der wunderbaren Rummelsburger Bucht am Paul und Paula-Ufer. Quo vadis? Sozialer Wohnungsbau und Kiezkultur oder Coral-World-lnvestment-Wohnbetongold? Sollen landeseigene Grundstücke an private Bauträger verkauft werden? Der Eintritt ist frei.
Sie lesen gerade: Sozialer Wohnungsbau in Berlin: Wer haftet den Anlegern?