(openPR) 12 Tage nach dem Fälligkeitstermin 30.11.06 einer weiteren Anleihe mit einem Volumen in Höhe von 4.000.000 € werden die Befürchtungen des BSZ® e.V. leider bestätigt: Auch zu diesem Termin ist die „First Real Estate Grundbesitz GmbH“ bei Anlegern mit der Auszahlung in Verzug, leider gibt es auch Indizien, die dafür sprechen, dass hier der Insolvenzfall nicht auszuschließen ist – die akribischen Recherchen des BSZ® e.V. lassen nichts Gutes ahnen!!
First Real Estate hatte vor einigen Wochen selber Liquiditätsprobleme eingeräumt und den Anlegern einer am 30.09.2006 fälligen Anleihe angeboten, zunächst 50 % der fälligen Gelder auszubezahlen, weitere 50 % sollten bis zu einem Jahr gestundet werden. Auch für die Anleihe mit Fälligkeit 30.09.2006 warten noch zahlreiche Anleger, die auf das Angebot von FRE nicht eingegangen waren, vergeblich auf die Auszahlung.
Begründet wurden die Zahlungsprobleme bei FRE in einem Anschreiben an die Anleger vor einiger Zeit mit einem misslungenem Engagement bei der ECO-Pack GmbH, einem Hersteller von PET-Rohlingen, deren Sanierung laut FRE ca. 3.000.000 € veranschlagen würde.
Ein weiterer Anbieter von Inhaberteilschuldverschreibungen, die „Deutsche PET AG“ mit Sitz in Meerbusch, musste inzwischen sogar nach eigenen Angaben am 24.11.2006 Insolvenz anmelden, bei der Telefon-Hotline wird der Insolvenzantrag bestätigt.
„Erstaunlich ist dabei, dass die Deutsche PET AG ihre Insolvenz genauso wie die FRE ihre Zahlungsprobleme mit einem misslungenen Engagement bei der „ECO-Pack GmbH“ begründete,“ so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.), Partner der Kanzlei Dr. Rohde & Späth und BSZ®-Vertrauensanwalt. Die „Deutsche PET AG“ berichtete nämlich in einem Anschreiben an die Anleger vom 21.11.2006 u.a. von Problemen bei einer Beteiligung an eben dieser „ECO-Pack GmbH, ehemalige Euro-Pet Merseburg GmbH.
Die Beteiligung an der „ECO-Pack GmbH“ musste nach Angaben der „Deutschen PET AG“ erheblich schlechter beurteilt werden als zunächst angenommen, außerdem habe ein Berufungsverfahren gegen die „ECO-Pack GmbH“ bei dem es um Verträge gegangen sei und das zunächst viel versprechend ausgesehen habe, zurück genommen werden müssen, so die „Deutsche PET AG“. Man könnte sich also nun fragen, ob es nicht sogar denkbar ist, dass hier „Querverbindungen“ zwischen den 3 Unternehmen „First Real Estate Grundbesitz GmbH“, „ECO-Pack GmbH“ und insolvente „Deutsche PET AG“ bestehen und auch, welche Rolle eigentlich die „ECO-Pack GmbH“ gespielt hat bzw. spielt?
Diese Frage kann zur Zeit noch nicht mit Sicherheit beantwortet werden, fest steht jedoch, dass die „ECO-Pack GmbH“ sowohl von der „Deutschen PET AG“ als auch von der „First Real Estate Grundbesitz GmbH“ Gelder erhalten hat.
Erstaunlich ist auch, dass in einem dem BSZ® e.V. vorliegendem Schreiben der „Deutschen PET AG“ mitgeteilt wurde, dass Herr Appel, Geschäftsführer der „ECO-Pack“, auch als Vorstand der „Deutschen PET AG“ tätig war. Was hatte dieser Wechsel von der „Deutschen PET AG“ zur „ECO-Pack“ zu bedeuten? Sollten hier irgendwelche Gelder/Darlehen zwischen diesen beiden Unternehmen hin und her verschoben werden? Die nächsten Wochen und Monate werden Klarheit bringen, auch darüber, wie die Zukunft der „First Real Estate Grundbesitz GmbH“ und deren Anlegern aussehen wird. Eventuell könnte auch die Unternehmensleitung der „First Real Estate Grundbesitz GmbH“, bei der die Staatsanwaltschaft seit einiger Zeit wegen Kapitalanlagebetruges ermittelt, den Anlegern zum Schadensersatz verpflichtet sein.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemein-schaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung