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First Real Estate Grundbesitz GmbH: Liegt Kapitalanlagebetrug vor?

Bild: First Real Estate Grundbesitz GmbH: Liegt Kapitalanlagebetrug vor?
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(openPR) Bei der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH mehren sich die Merkwürdigkeiten, die die Frage aufwerfen, ob hier nicht ein Fall von Kapitalanlagebetrug vorliegen könnte.

Dieburg, 2.4.2007: Bei der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH sind neue offene Fragen aufgetaucht, denen der BSZ® e.V. hier auf den Grund gehen will:



So teilte in einem Schreiben vom 25.09.2006 an die Anleger FRE diesen folgendes mit:
„… haben wir eine stille Beteiligung mit einem Kapital in Höhe von 2 Mio € an der Firma ECO-Pack GmbH mit dem Sitz in Merseburg erworben …Außerdem haben wir vorübergehend die darlehensweise Vorfinanzierung des benötigten Rohmaterials übernommen und schließlich im Jahre 2006 einen Factoring-Vertrag abgeschlossen, der die laufende Vorfinanzierung der Kundenforderungen zum Gegenstand hat.“ Aha!- man will sich also bei der ECO-Pack GmbH mit einer stillen Beteiligung und mit einem Factoring-Vertrag beteiligt haben.

Und in der Tat, in einer Pressemitteilung vom 13.07.2006 bei openPR teilt First Real Estate selbst folgendes mit: „ Im Juni 2006 unterzeichneten die First Real Estate GmbH … sowie die ECO-Pack GmbH … einen Vertrag zur Forderungsvorfinanzierung, welche wiederum durch die First Real Estate übernommen wird.

Der Vertrag trat am 01.07.2006 in Kraft und weist in 1. Phase ein Volumen von 25 Mio. € auf. Wesentlicher Inhalt ist die Bereitstellung zusätzlicher Liquidität seitens der First Real Estate durch Übernahme latenter Forderungen der ECO-Pack GmbH.“ Aha! – 25 Mio. € will FRE also für die Forderungsvorfinanzierung ausgegeben haben, ein wie wir meinen, stolzes Sümmchen.
In dem bereits erwähnten Schreiben vom 25.09.06 dann auf Seite 2 die schreckliche Nachricht an die Anleger: „… sind wir völlig überraschend mit der Tatsache konfrontiert worden, dass gegen Ende August Kunden der ECO-Pack GmbH den Ausgleich der von uns vorfinanzierten und an uns abgetretenen Forderungen mit der Begründung verweigert haben, dass die Eco-Pack GmbH die Anschlusslieferungen nicht erfüllen könne, weil sie das für die Produktion erforderliche Rohmaterial wegen fehlender finanzieller Mittel nicht einkaufen könne. Unsere unmittelbaren Versuche, eine Klärung herbeizuführen, sind an dem unverständlichen Verhalten der Geschäftsleitung der ECO-Pack GmbH gescheitert. Unmittelbar eingeschaltete Sanierungsberater haben uns empfohlen, durch gerichtliche Zwangsmaßnahmen die Übernahme der Geschäftsführung sowie die Durchsetzung eines Sanierungsplans für die ECO-Pack GmbH zu erzwingen.“ Bla, bla, bla, gleichzeitig teilt FRE den Anlegern weiter mit, dass die erfolgreiche Sanierung der ECO Pack GmbH mit 3 Mio. € zu veranschlagen sei.

Hm, dies wirft nun aber doch einige Fragen auf, hierzu Folgendes: Wenn es sich um einen normalen Factoring-Vertrag zwischen FRE und der ECO-Pack GmbH gehandelt hätte, so hätte die ECO-Pack also an FRE ihre Forderungen verkauft. Die Factoring-Gesellschaft, und somit FRE, wäre somit auch neuer Gläubiger geworden. Wenn nun also tatsächlich Kunden der ECO-Pack die Bezahlung der bereits fälligen Forderungen verweigert hätten, so hätte FRE, da sie neue Forderungsinhaberin geworden wäre, unmittelbar gegen diese klagen können, die „Übernahme der Geschäftsleitung“, die von FRE angesprochen wurde, wäre somit völliger Unsinn gewesen –auch auf weitere Voraussetzungen, wie die Lieferung erforderlichen Rohmaterials von ECO-Pack wäre es dann überhaupt nicht angekommen!

Eine weitere Frage stellt sich: Wenn eine Firma sich an einer anderen Firma beteiligt oder von dieser Forderungen abkauft, so ist es selbstverständlich üblich, die Bonität dieser Firma oder der Schuldner, die die Forderungen bezahlen sollen, zu überprüfen – man kauft schließlich nicht die Katze im Sack! Wenn FRE also tatsächlich von der ECO-Pack für 25 Mio. €! Forderungen abgekauft hätte, so hätte FRE also auf jeden Fall die Werthaltigkeit dieser Forderungen genauestens überprüfen müssen, was bei jeder Kreditprüfung durch Banken selbstverständlich ist. Auch die Bonität der ECO-Pack GmbH wäre natürlich genau zu überprüfen gewesen. Erstaunlich auch, dass man noch im Juli 2006 groß herausposaunt, sich massivst beteiligt zu haben und im September 2006 der Karren bereits „gegen die Wand gefahren sein soll.“
Nach Ansicht des BSZ® e.V. sind hierfür 2 Möglichkeiten am wahrscheinlichsten:

1. Möglichkeit: Massives Missmanagement der Geschäftsleitung

Möglichkeit 1 ist die, dass man sich tatsächlich beteiligt hat, aber die Forderungen der Kunden, die man abgekauft haben will, und auch die Bonität der ECO-Pack GmbH, leider nicht intensiv auf ihre Werthaltigkeit überprüft hat.

Dann würde es sich leider um einen Fall des massiven Missmanagements der Geschäftsführung handeln, die dann auch zum Schadensersatz verpflichtet sein dürfte, also z.B. der zum damaligen Zeitpunkt tätigen Geschäftsführerin Anna Cmok, die ja wenigstens rein offiziell die „Geschäftsführung“ übernommen hatte.

2. Möglichkeit: Kapitalanlagebetrug

Es gibt leider bei dem obigen Sachverhalt so viele Ungereimtheiten, dass eine 2. Möglichkeit zumindestens möglich ist, nämlich: Die „Story“, die First Real Estate den Anlegern „aufgetischt“ hat, also mit der angeblichen Beteiligung und den angeblichen Forderungsaufkäufen, könnte schlicht und ergreifend nicht wahr sein, sondern einfach erstunken und erlogen. Wenn dies der Fall wäre, so würde ganz klar ein Fall von Kapitalanlagebetrug vorliegen, der auch zum Schadensersatz verpflichten würde.

Insolvenzverwalter und Staatsanwaltschaft werden hoffentlich demnächst für weitere Aufklärung sorgen und aufzeigen, welches Spiel bei First Real Estate mit den Anlegern denn nun wirklich gespielt wurde.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz“ anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail: E-Mail
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

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