(openPR) Bei der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich bislang unerkannte Hintermänner bereichert haben.
Bei der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH, bei der die Staatsanwaltschaft seit dem Jahr 2005 wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs ermittelt, ist es recht wahrscheinlich dass die Anleger gegen die Verantwortlichen Schadensersatzansprüche geltend machen können, wie wir auch in unserem letzten Beitrag ausgeführt haben, könnte es sein, dass die Verantwortlichen den Anlegern auch aus Kapitalanlagebetrug haften.
Zunächst könnte man natürlich an Schadensersatz-Ansprüche gegenüber der damaligen „Geschäftsführerin“ Frau Anna Cmok denken, bei dieser dürfte eine Haftung zumindestens wegen Missmanagements nicht unwahrscheinlich sein.
Der BSZ® e.V., hält es jedoch für wahrscheinlich, dass es noch andere Hintermänner gibt, die ebenfalls in Anspruch genommen werden können.
Wir halten es nicht für ausgeschlossen, dass es sich bei Frau Cmok nicht um die wahre Geschäftsführerin handelte, sondern nur um eine pro-Forma-Geschäftsführerin, die dann die Verantwortung für die Pleite übernehmen würde, wohingegen die anderen Verantwortlichen sich aus der Verantwortung stehlen könnten und unerkannt die Anlegergelder „verprassen“ könnten.
Bei Anlagemodellen des grauen Kapitalmarktes handelt es sich hierbei um ein beliebtes Spielchen: Es wird ein „Strohmann“ oder eine „Strohfrau“ als Geschäftsführerin installiert, diese Person ist in der Regel wenig qualifiziert, und die anderen „Initiatoren“ ziehen im Hintergrund die Fäden.
Der BSZ® e.V., der „aktive Aufklärer der Anleger“, rechnet damit, dass in den nächsten Wochen und Monaten Bewegung in die Angelegenheit kommt und sich hier durchaus überraschende Wendungen zu Gunsten der Anleger ergeben könnten! Wir halten sie auf dem Laufenden.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.04.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Ansprechpartner Horst Roosen
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.













