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First Real Estate Grundbesitz GmbH: Anna Cmok vermutlich nur „Strohfrau“

Bild: First Real Estate Grundbesitz GmbH: Anna Cmok vermutlich nur „Strohfrau“
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(openPR) Indizien für vermögenden „Superhintermann“ - Erste Klagen in Vorbereitung!
Als erster Anlegerschutzverein lässt der BSZ® e.V. durch seine Vertrauensanwälte Klagen gegen die Hintermänner der insolventen First Real Estate GmbH vorbereiten. BSZ® e.V. hat Beweise dafür, dass „Geschäftsführerin“ Cmok vermutlich nur „Strohfrau“ war. „Super-Hintermann“ hat vermutlich die Fäden im Hintergrund gezogen. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!



Dieburg, 18.06.2007 - Die Insolvenz bei der First Real Estate Grundbesitz GmbH scheint immer mehr zum Wirtschaftskrimi zu werden, der Skandal droht erheblich zu eskalieren. War schon vor langer Zeit der Verdacht des Kapitalanlagebetrugs aufgekommen (die Staatsanwaltschaft ermittelt seit dem Jahr 2005 wegen dieses Vorwurfs), so kommen immer neue Ungereimtheiten ans Tageslicht.

Der BSZ® e.V., der hier schon seit etlichen Monaten mit der Angelegenheit befasst ist und schon frühzeitig vor einem Investment bei FRE gewarnt hatte, hat nun dank zeitintensiver und tiefgründiger Recherchen neue Informationen gewonnen, die wir den zahlreichen Geschädigten keinesfalls vorenthalten wollen – es ist sehr, sehr unschön, welches Spiel hier mit den zahlreichen geschädigten Anlegern gespielt wurde!

Zunächst folgende Erkenntnis: Anna Cmok, die offiziell als Geschäftsführerin bei FRE tätig war, war voraussichtlich nicht die wahre Verantwortliche der Gesellschaft.

Es steht nun mehrfacher Zeugenbeweis zur Verfügung, bei dem die Zeugen aussagen, dass Anna Cmok eigentlich so gut wie nie in der Firma anwesend gewesen sein soll, nur alle paar Tage soll sie einmal kurz vom Einkauf hereingeschaut haben.

Die Zeugen sagen aus, dass bei First Real Estate allgemein bekannt war, dass der Chef ein ganz anderer als Anna Cmok war, dieser soll auch immer in der Firma anwesend gewesen sein und alle Anweisungen gegeben haben!

Das bedeutet im Ergebnis also Folgendes: Bei Anna Cmok dürfte es sich allem Anschein nur um eine sog. „Strohfrau“ gehandelt haben, um den Hintermann aus der Schusslinie zu nehmen und gar nicht in Erscheinung treten zu lassen!

Dieser „Super-Hintermann“ hat vor allem durch seinen ausschweifenden Lebensstil von sich reden gemacht, so verfügt dieser Mensch über einen ganzen Fuhrpark von Luxus-Karossen (Bentley, Porsche, Mercedes, etc.). Auch sonst hat dieser Mensch ein exzessives und teureres Hobby (genaue Einzelheiten können wir noch nicht nennen, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auch den Namen, der dem BSZ® e.V. selbstverständlich bekannt ist, noch nicht preisgeben können).

Auch woher wir diese Informationen haben, können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht verraten, aktuell nur soviel: Dank der exzellenten Kontakte des BSZ® e.V. konnten unter anderem mit der Hilfe von Informanten und eines „geheimen Ermittlers“ wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden, was wesentlich zur Wahrheitsfindung beitrug. In einigen Wochen, wenn die Zeit reif dafür ist, werden wir natürlich die wahren Hintergründe des Skandals lückenlos aufdecken.

Leider droht nun folgendes Szenario: Es werden in der nächsten Zeit etliche Schadensersatzklagen vorbereitet werden, dabei werden viele Anleger und Anwälte gegen Frau Cmok als Verantwortliche vorgehen. Bei dieser dürfte die Wahrscheinlichkeit, dass sie den Anlegern wegen ihrer mangelhaften „Geschäftsführung“ zum Schadensersatz verpflichtet ist, auch durchaus hoch sein. Trotzdem ist es nach Ansicht des BSZ® e.V. nicht der richtige Ansatzpunkt, sich nur auf Anna Cmok zu stürzen! Der wahre Drahtzieher könnte sich somit nämlich ins Fäustchen lachen und ungeschoren davon kommen!

Für geschädigte Anleger ist es daher von ungeheuerer Wichtigkeit, dass sie auch gegen die wirklichen Verantwortlichen vorgehen, denn nur bei diesen besteht für den Großteil der klagenden Anleger auch die Chance, ihre Schadensersatzansprüche, die sie nach Ansicht des BSZ® e.V. zweifellos haben, auch tatsächlich zu Geld zu machen!

Der BSZ® e.V. hat nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Zweifel mehr daran, wer der wirkliche „Drahtzieher“ dieses unheilvollen Systems „First Real Estate“ ist.
Aus diesem Grunde möchten wir Geschädigten die Möglichkeit geben, sich im Rahmen der Interessengemeinschaft First Real Estate als erste an Klagen gegen den wahren/die wahren Verantwortlichen zu beteiligen! Um Kosten zu reduzieren, ist hier eventuell die Bildung eines Anlegerpools vorgesehen.

Geschädigte sollten in ihre Entscheidung immer mit einfließen lassen, dass bei möglichen Klagen das Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“
Das heißt, es werden sich die Anleger als erste aus dem Vermögen der Verantwortlichen befriedigen können, die als Erste einen Titel in den Händen halten und den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung losschicken. Wenn das Vermögen der „Drahtzieher“ irgendwann aufgebraucht ist, werden die Anleger, die dann noch die Vollstreckung einleiten werden, leider leer ausgehen. Eine frühzeitige Klage könnte also äußerst sinnvoll sein und gegenüber anderen Betroffenen, die lange mit ihrer Entscheidung warten, einen erheblichen Zeitvorsprung bedeuten!
„Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.“ Dieses Zitat Gorbatschows könnte leider auch seine Gültigkeit im Skandal-Fall „First Real Estate“ haben.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail: E-Mail
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

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