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Sensation: BSZ e.V. enttarnt „Super-Hintermann“ der First Real Estate GmbH

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(openPR) Großer Erfolg für den BSZ e.V.: Der Hintermann der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH ist ausgemacht! Erste Klagen in Vorbereitung - Anleger sollten Strafantrag stellen

Dieburg, 29.06.2007 - Das Täuschen, Tricksen und Tarnen hat ein Ende. Im Zusammenhang mit der insolventen First Real Estate Grundbesitz GmbH gelingt dem BSZ® e.V. ein besonderer Erfolg, eine richtige kleine Sensation: Der Hintermann von FRE ist nun eindeutig identifiziert.


Was seit Monaten bereits vom BSZ® e.V. vermutet wird, ist nun Gewissheit: Anna Cmok ist nicht die wahre Veranwortliche bzw. „Geschäftsführerin“ der First Real Estate, sondern nur eine mutmaßliche „Strohfrau“. Der wahre Drahtzieher hielt sich bewusst im Hintergrund, um möglichen Schadensersatzansprüchen nicht ausgesetzt zu sein.

Dem BSZ® e.V. liegen nun zwei unabhängige Zeugenaussagen vor, in dem die Zeugen folgendes aussagen:
Frau Cmok sei eigentlich so gut wie nie in der Firma gewesen, es sei allgemein bekannt gewesen, dass der wirkliche „Chef“ bei First Real Estate ein ganz anderer gewesen sei, dieser habe alle Anweisungen gegeben und sei der wirkliche Verantwortliche gewesen. Er sei auch derjenige gewesen, der entschieden habe, welche Immobilien gekauft werden sollen.

Die zweite der beiden Zeugenaussagen finden wir so bemerkenswert, dass wir Sie Ihnen gerne im Original-Wortlaut wiedergeben wollen, wir bitten Sie jedoch für Folgendes um Verständnis: Wir werden den Namen des Zeugen nicht nennen, es handelt sich im Fall FRE voraussichtlich um einen Fall von Kapitalanlagebetrug, bei dem hohe kriminelle Energie im Spiel war. Fälle von Einschüchterung oder Bedrohung von Zeugen haben wir selber schon erlebt, aus diesem Grunde wollen wir unseren Hauptzeugen schützen.

Wir bitten Sie auch um Verständnis dafür, dass wir auch den Namen des Hintermanns, der dem BSZ® e.V. selbstverständlich bekannt ist, aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht preisgeben werden.

Hier nun die Zeugenaussage, die uns in Form einer eidesstattlichen Versicherung vorliegt:
„Ich war in der Zeit von …. bis einschließlich … 2006 als Mitarbeiter bei First Real Estate beschäftigt. Ich war mit verschiedenen Verwaltungsaufgaben betraut und habe auch manchmal Mietangelegenheiten verwaltungsmäßig bearbeitet.
In dieser Zeit ist offiziell Frau Cmok Geschäftsführerin der FRE gewesen. Ich kann bestätigen, dass diese allerdings fast nie im Büro anwesend war, sondern allenfalls ab und zu kurz im Büro erschien. Meistens sah es so aus, als käme sie gerade vom Shopping. Sie besuchte dann meist Herrn … , der meiner Auffassung nach der eigentliche, also faktische Geschäftsführer der FRE war.
Für uns Angestellte sah es immer so aus, als sei alleiniger Entscheidungsträger bei FRE Herr …. Dieser hatte in den Räumen der FRE ein großes Büro und war sehr häufig anwesend.

Letztlich ist jedenfalls Herr … der Entscheidungsträger gewesen. Dies hat man z.B. daran gemerkt, dass Frau … alles mit ihm besprochen hat und teilweise eben auch erklärt hat, dass sie zunächst mit dem Chef Herrn … sprechen müsse, wenn es um die Beantwortung irgendwelcher Fragen ging.

Herr … muss über einen riesigen Autofuhrpark verfügen. In der Firma ist immer im Gespräch gewesen, dass Herr … über einen Fuhrpark von 8 Luxuslimousinen verfüge. Einen Bentley, einen Audi A 8 und einen Mercedes S-Klasse, alle mit Sonderausstattungen ausgerüstet, habe ich selber gesehen. Auch sind die Büros der FRE fürstlich ausgestattet gewesen, und zwar insbesondere das Büro des Herrn …

Aus meiner Zeit bei der First Real Estate Grundbesitz GmbH kann ich jedenfalls bestätigen, dass Herr … der eigentliche Entscheidungsträger bei der FRE war, Frau Cmok nahezu nie anwesend war und Frau … als Assistentin des Herrn … aufgetreten ist und immer wieder erklärt hat, sie müsse zunächst den Chef Herrn … fragen.!

………, den 21.06.2007 Unterschrift

Es gibt auch noch weitere Anhaltspunkte, die diese Zeugenaussagen bestätigen, z.B. war unser Mister X bei FRE auch offiziell als Mitarbeiter tätig, allerdings nicht als Geschäftsführer, sondern nur als Angestellter, wie dem BSZ® e.V. vorliegende Visitenkarten belegen.
Nach einem beim BSZ® e.V. eingegangen anonymen Brief wurde diese Konstruktion unter anderem auch deshalb gewählt, weil unser Mann einschlägig vorbestraft sein soll. Auch diesen Vorwürfen werden wir nachgehen.

Wir halten sogar noch ein weiteres Beweismittel in unseren Händen, das eindeutig belegt, dass unser Mann der wirkliche Drahtzieher ist, nämlich seine eigene Aussage!
Er hat selber einmal in einem Schreiben zugegeben, dass er der Verantwortliche der First Real Estate ist! Das haben wir schriftlich!

Wir fassen zusammen: Offiziell war Frau Cmok als „Geschäftsführerin“ bei FRE tätig, diese war nach Angaben von zwei Zeugen jedoch fast nie in der Firma anwesend – es handelte sich daher voraussichtlich nur um eine sog. „Strohfrau“.
Der wirkliche Verantwortliche, für dessen Existenz wir mehrere Beweismittel haben, hielt sich im Hintergrund. Er war immer in der Firma anwesend, entschied alles, kontrollierte alles – er ist daher der wirkliche “Chef“ und „Super-Hintermann“.

Warum er sich im Hintergrund gehalten hat, dafür kann es eigentlich nur einen vernünftigen Grund geben: Den Verantwortlichen bei FRE war von vorneherein bewusst, dass bei First Real Estate etwas „megafaul“ war, eventuell war von vorneherein klar, dass FRE eine „Pleitefirma“ werden würde. Aus diesem Grunde wollte man den wahren Verantwortlichen von vorneherein aus der Schusslinie halten, um bei Problemen die „Strohfrau“ Cmok vorschieben zu können. Der wahre Drahtzieher könnte so unerkannt entkommen!

Allein dieses Konstrukt, auf der einen Seite die Installation der mutmaßlichen „Strohfrau“ Cmok, auf der anderen Seite der wirkliche „Chef“, der sich im Hintergrund hielt, erfüllt nach Ansicht der BSZ® e.V.-Anwälte schon den Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs gem. § 264 a StGB.

Die Anleger haben selbstverständlich im Rahmen ihrer Beteiligung das Recht, über sämtliche für die Anlageentscheidung erheblichen Umstände aufgeklärt zu werden. Dazu gehört auf jeden Fall auch die Angabe des richtigen Geschäftsführers, Chefs bzw. Initiators des Modells. Die Anleger wurden aber in dem Prospekt weder darüber aufgeklärt, wer der wirkliche „Drahtzieher“ ist, noch darüber, dass die offizielle Geschäftsführerin nur eine „Strohfrau“ war. Hätten die Anleger dies gewusst, so hätten sie sich selbstverständlich nie an der Anlage First Real Estate beteiligt! Wir raten daher allen betroffenen Anlegern nochmals ausdrücklich dazu, Strafantrag gegen alle in Betracht kommenden Personen der First Real Estate Grundbesitz GmbH zu stellen, um die Ermittlungen zu forcieren.

Wir wollen die zahlreichen Geschädigten daher auch nicht länger warten lassen, sondern werden in der nächsten Zeit die ersten Klagen gegen den „Hauptverantwortlichen“ bei FRE einreichen. Wir haben seinen Namen und seinen Wohnort, er wohnt in einer schönen luxuriösen Villa in Westdeutschland.
Da er auf großem Fuß lebt, sind bei ihm die Chancen für die Anleger vorhanden, dass die Schadensersatzansprüche auch wirklich realisiert werden können.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail: E-Mail
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

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