(openPR) Erstmals räumt First Real Estate Liquiditätsprobleme ein
Auch nach der Eröffnung der Insolvenzverfahren über die Vermögen der WBG Leipzig West AG und der DM Beteiligungen AG wird es um die Düsseldorfer First Real Estate Grundbesitz GmbH nicht ruhiger.
In einem Rundschreiben an ihre Anleger räumt die First Real Estate erstmals selbst Liquiditätsprobleme ein und bitte ihre Anleger, die bestehenden Verträge zu verlängern.
Der BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, die zahlreiche Anleger der First Real Estate vertritt und bereits Klage zum Landgericht Düsseldorf erhoben hat, liegt das Rundschreiben vor.
Nach eigenen Angaben befindet sich die First Real Estate auf Grund anfallender Sanierungskosten für die Firma ECO-Pack GmbH, an der die First Real Estate beteiligt ist, in einem Liquiditätsengpass. Um dieser „unerwartet aufgetretenen schwierigen Situation“ zu begegnen, schlägt die First Real Estate ihren Anlegern vor, dass lediglich 50 % des angelegten Kapitals zur Auszahlung kommt. Die weiteren 50 % der Anlagesumme sollen weitere 12 Monate gestundet werden.
Nach Presseberichten wurde bereits im Juni 2006 Strafanzeige wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung gegen die First Real Estate erstattet. Vor diesem Hintergrund wird sämtlichen Anlegern der First Real Estate geraten, sich unverzüglich anwaltlich beraten zu lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich ver-halten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessenge-meinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entschei-dung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informa-tionen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Ver-fehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusam-menschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sam-meln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapi-talanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessenge-meinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemein-schaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfol-gung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung













