(openPR) Bei der First Real Estate Grundbesitz GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist am 30.11.2006 eine weitere Inhaberteilschuldverschreibung mit einem Volumen im Höhe von 4 Millionen € und versprochenen Zinsen in Höhe von 5,79 % p.a. fällig geworden.
Da bei First Real Estate in den vergangenen Monaten teilweise Probleme mit der Rückzahlung fälliger Gelder aufgetaucht sind und First Real Estate selber erhebliche Liquiditätsprobleme eingeräumt hatte, die wiederum mit Liquiditätsproblemen bei der Eco Pack GmbH begründet wurden, sollten Betroffene die Situation genau verfolgen und bei Nichtzahlung sofort Gegenmaßnahmen ergreifen, um hier keine wertvolle Zeit verstreichen zu lassen.
Nach Ansicht des BSZ® e.V. und der BSZ®-Vertrauensanwälte besteht die Befürchtung, dass auch die am 30.11.2006 fällige Anleihe nicht fristgerecht ausbezahlt werden wird. Hierzu Rechtsanwalt Walter Späth, BSZ®-Vertrauensanwalt: „Auch eine am 30.09.2006 fällige Anleihe wurde von FRE noch nicht vollständig ausbezahlt, hierbei wurde Anlegern das Angebot gemacht, nur 50 % der fälligen Anlagegelder auszubezahlen und weitere 50 % erst bis zu 12 Monaten später, um eine Sanierung zu ermöglichen. Zahlreiche Anleger, die auf das Angebot nicht eingingen, erhielten dann überhaupt kein Geld, obwohl sie hierauf einen klaren rechtlichen Anspruch haben. Auch ist nicht davon auszugehen, dass sich die Liquiditätslage innerhalb weniger Wochen deutlich verbessert haben dürfte:“
Im Gegenteil dürfte eher die Gefahr einer weiteren Vermögensverschlechterung bestehen, denn die bereits bestehenden erheblichen Liquiditätsprobleme bei FRE dürften sich durch die Auszahlung der am 30.11.2006 fälligen Anleihe weiter verstärken.
Ein Indiz dafür ist auch, dass Anleger in den letzten Wochen verstärkt davon berichteten, dass sie von FRE-Mitarbeitern telefonisch zur Wiederanlage bewegt werden sollten.
Anleger sollten sich nicht auf die lange Bank schieben lassen, sondern ggf. schnell handeln. Auch für Anleger der noch nicht fälligen Anleihen besteht eventuell die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeinschaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung













