(openPR) Beim BSZ® e.V. melden sich die ersten besorgten Anleger, die mitteilen, dass die First Real Estate Grundbesitz GmbH mit Sitz in Düsseldorf am 01.08.2006 fällige Zinsen nicht fristgemäß ausbezahlt habe. „Anleger sollten sich hier nicht auf die lange Bank schieben lassen, sondern umgehend rechtliche Schritte einleiten“, so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.) und BSZ®-Vertrauensanwalt.
Die First Real Estate GmbH hatte mehrere Anleihen in Form von Inhaberteilschuldverschreibungen herausgegeben mit versprochenen Verzinsungen zwischen 5,7 % und 8,25 % und Laufzeit zwischen mehreren Monaten und mehreren Jahren.
Der Geschäftszweck des Unternehmens soll im Immobilien- und Beteiligungsbereich in Deutschland und teilweise auch in Dubai liegen.
Gegen die First Real Estate Grundbesitz GmbH laufen bereits bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf seit dem Jahr 2005 Ermittlungen wegen Kapitalanlagebetrug.
„Da laut dem Verkaufsprospekt die Zinszahlung am 01.08.2006 fällig sein sollte, befindet sich die First Real Estate GmbH somit in Zahlungsverzug, eine weitere Mahnung ist daher nicht erforderlich, FRE müsste daher eigentlich auch alle weiteren Kosten wie Anwaltskosten tragen,“ so Rechtsanwalt Späth.
Zunehmende Nervosität macht sich durch die Zahlungsverzögerung auch breit bei den Anlegern der noch laufenden Anleihen, bei denen die nächsten im September und im November 2006 fällig werden. Hier sollten Anleger die weitere Entwicklung genau beobachten und bei Nichtzahlung sofort entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten
aus.
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Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.