(openPR) Auch Rechtsschutzversicherungen geben Deckungsschutz.
Für die Gläubiger der FRE findet nun eine Gläubigerversammlung am 17.08.2007 in der Stadthalle Congress Center Düsseldorf, Rotterdammer Straße 141, 40474 Düsseldorf statt, Einlass ist ab 9.00 Uhr. Zu diesem Termin wird der Insolvenzverwalter seine bisherigen Erkenntnisse zum Stand des Verfahrens präsentieren und unter anderem auch eine Wahl zu einem eventuellen gemeinsamen Vertreter gemäß § 14 Schuldverschreibungsgesetz erfolgen.
Das Insolvenzverfahren wird nun voraussichtlich auch in einigen Wochen eröffnet werden, die Insolvenzquote wird nach Ansicht des BSZ® e.V. aber nur sehr gering ausfallen, da nicht davon auszugehen ist, dass First Real Estate eine werthaltige Firma war.
Der BSZ® e.V., dem es als erstem Anlegerschutzverein gelang, den wahren Verantwortlichen und „Hintermann“ von FRE aufzudecken und nachzuweisen, dass es sich bei der Geschäftsführerin Anna Cmok nur um eine sog. „Strohfrau“ handelte, hat in den letzten Tagen durch seine Vertrauensanwälte auch die ersten Hintermann-Klagen mit einem Klagevolumen von 274.000,- € eingereicht. Die Klagen wurden unter anderem auf Ansprüche aus Kapitalanlagebetrug gestützt, denn über dieses Konstrukt „Strohfrau-Hintermann“ hätten nach Ansicht der BSZ® e.V.-Anwälte die Anleger aufgeklärt werden müssen. Die Klagen wurden in Form sog. „Sammelklagen“ durchgeführt, was gegenüber einer Einzelklage eine wesentliche Kostenreduzierung für die Betroffenen bedeutet.
Auch die ersten Deckungsschutzzusagen von Rechtsschutzversicherungen für ein Klageverfahren gegen den Hintermann liegen vor, das bedeutet also, dass auch die Rechtsschutzversicherungen einer Klage gegen den Hintermann die entsprechende Erfolgsaussicht bescheinigen. Auch rechtsschutzversicherte Geschädigte sollten also unbedingt prüfen lassen, ob ihre Rechtsschutzversicherung für ein Klageverfahren eintrittspflichtig ist. Da eine Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung aber Profis überlassen bleiben sollte, führen die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte für Mitglieder des BSZ® e.V. die Deckungsschutzanfrage an die Rechtsschutzversicherung kostenlos durch.
Vor einigen Tagen hat sich der BSZ® e.V. auch mit einer Frau Anna Switon in Düsseldorf getroffen, die sich beim BSZ® e.V. gemeldet hat, und behauptete, Anna Cmok, also die Geschäftsführerin und „Strohfrau“ von First Real Estate zu sein. Frau Switon alias Frau Cmok bestätigte noch einmal die Erkenntnisse des BSZ e.V. Leider machte Frau Switon aber auch einen etwas verwirrten Eindruck, denn sie behauptete unter anderem, dass sie mit Hilfe von Hypnose dazu gezwungen worden sein soll, Dinge zu tun, die sie nicht tun wollte. Auch andere Aussagen waren eher etwas chaotisch und abenteuerlich, wesentliche neue Erkenntnisse konnten wir dem Gespräch leider nicht entnehmen. Haben wir also tatsächlich mit Anna Cmok gesprochen? Wir sind skeptisch, diese Frage wird der Staatsanwalt eindeutig zu klären haben, der sich mit ihr auch noch treffen wollte.
Es melden sich auch in letzter Zeit beim BSZ® e.V. verstärkt anonyme Anrufer, die weitere Informationen zum „Skandalfall“ First Real Estate preisgeben, wofür wir dankbar sind.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.













