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First Real Estate Hintermann Michael Böhle verhaftet

Bild: First Real Estate Hintermann Michael Böhle verhaftet
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(openPR) Das Luxusleben hat ein Ende! Vor zwei Tagen wurde Michael Böhle, der Hintermann der First Real Estate Grundbesitz GmbH verhaftet.

Schon seit einigen Monaten wird Michael Böhle mit internationalem Haftbefehl gesucht. Er hatte als Hintermann die „Geschicke“ der FRE geleitet, durch deren Insolvenz mehreren Tausend Anlegern ein Schaden in 2-stelliger Millionenhöhe entstanden ist.

Böhle selbst führte einen aufwendigen Lebensstil, zu dem einige Luxuswagen und teure Uhren ebenso gehörten, wie teure Kunstwerke. Auch auf seiner Flucht hat es sich Herr Böhle offensichtlich gut gehen lassen. Auf Nachfrage, wo sein Mandant sich aufhalte, hatte sein Rechtsanwalt kurz nach Erlass des Haftbefehls erklärt, Herr Böhle befinde sich auf einer verlängerten Urlaubsreise in Dubai.

Vor zwei Tagen dann konnten die Vollstreckungsbehörden zuschlagen. Herr Böhle wurde in Kiew von den örtlichen Behörden festgenommen und inhaftiert. Er war dort im Hyatt-Hotel abgestiegen.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Werner Albers aus München, der den BSZ® e.V. über Böhle´s Verhaftung informierte, teilte auch noch mit, dass weitere Urteile gegen Herrn Böhle und Frau Cmok auf Schadensersatz für geprellte Anleger erstritten werden konnten. Interessanter Weise sei in den letzten Verhandlungsterminen der Rechtsanwalt des Herrn Böhle nicht mehr vor Gericht für seine Mandanten erschienen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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