(openPR) Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co.KG, Michael Böhle und Ilona Müller zur Rückzahlung verurteilt!.
Mit Urteil vom 27. Juni 2008 hat die 15. Kammer des Landgerichts Düsseldorf die Beklagten (Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG, Frau Ilona Müller, Herrn Michael Böhle) in vollem Umfang zur Rückabwicklung der Einlage verurteilt. Die 3 Beklagten sind verpflichtet worden, insgesamt 27.616,83 € als Gesamtschuldner an den Anleger zurückzuzahlen.
Gesamtschuldner bedeutet, dass der Betrag in Höhe von 27.616,83 € nur einmal bezahlt werden braucht, allerdings von jedem in vollem Umfang verlangt werden kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Es stehen auch noch weitere Urteile in Parallelfällen aus, die anders entschieden werden können, weil jedes Gericht in seiner Entscheidung frei ist. Außerdem besteht natürlich die Möglichkeit, dass die Gegenseite Berufung einlegt, womit wahrscheinlich sogar zu rechnen ist.
Ein erster Teilerfolg ist aber jedenfalls erreicht.
Damit hat die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Rechtsanwälte Fröhling, Albers und Partner
erstmals Ansprüche eines Anlegers bei der Dubai Invest Immobilienfonds GmbH & Co. KG auf Rückzahlung nicht nur gegen die Firma selbst, sondern auch gegen den Hintermann und die Geschäftsführerin gerichtlich in erster Instanz durchgesetzt.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Dubai Invest Immobilienfonds anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.07.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Über das Unternehmen
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
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