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First Real Estate: Geschäftsführerin Anne Cmok verlässt das sinkende Schiff

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(openPR) Der bisherigen Geschäftsführerin Anne Cmok wird es offensichtlich „zu hei?, neue Geschäftsführerin ist Christiane Driller. Mitarbeiter von First Real Estate räumt ein, dass die Firma am Rande der Insolvenz steht. Anleger sollten Strafantrag stellen.



Der bisherigen Geschäftsführerin der First Real Estate Grundbesitz GmbH Anne Cmok wird es wohl offensichtlich zu ungemütlich als Geschäftsführerin, wer vor einigen Tagen die Homepage von FRE betrachtete, sah als angegebene Geschäftsführerin noch Anne Cmok, seit einigen Tagen muss es wohl einen Geschäftsführerwechsel gegeben haben, denn wer seit heute die Homepage von FRE betrachtet, sieht, dass als Geschäftsführerin nun eine Christiane Driller angegeben ist.

Dies ist kein gutes Zeichen, leider lässt es sich nur in der gegenwärtigen desolaten Situation nur so deuten, dass die bisherige Geschäftsführerin Anne Cmok selber kein Vertrauen mehr in die Firma hat und so ihre Verantwortung für die bevorstehende Pleite zu verschleiern versucht. Ob die neue Geschäftsführerin Christiane Driller nur als sog. „Firmenbestatterin“ fungiert, wird die Staatsanwaltschaft zu klären haben.

Inzwischen wird auch von Mitarbeitern der First Real Estate selbst zugegeben, dass die Firma vor dem Abgrund steht.

War FRE etliche Tage telefonisch überhaupt nicht mehr erreichbar, so rief am 29.01.2007 ein Anleger bei FRE an, worauf ein Mitarbeiter von FRE das Gespräch entgegen nahm und ihm mitteilte, dass FRE akut insolvenzgefährdet sei, da die Firma – angeblich – noch 7 Millionen Euro von der Eco Pack GmbH zu bekommen habe, an der sich FRE angeblich beteiligt habe.

Der BSZ® e.V., der „aktive Aufklärer der Anleger“, wird in nächster Zeit weiteres brisantes Material präsentieren, woraus sich ergibt, dass diese „Story“, die den Anlegern von FRE seit einiger Zeit „aufgetischt“ wird, so nicht stimmen kann.

Auch die bisherige Geschäftsführerin Anne Cmok wird sich durch ihr Ausscheiden aus der Geschäftsführung nicht aus der Verantwortung stehlen können, es ist auch hier sehr wahrscheinlich, dass Anne Cmok massiv zum Schadensersatz verpflichtet sein wird, von der zu befürchtenden strafrechtlichen Relevanz ihres Tuns einmal abgesehen.

Anleger sollten inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Strafanzeige gegen FRE und die Verantwortlichen stellen, nach internen, dem BSZ® e.V. vorliegenden Informationen sucht die Staatsanwaltschaft Düsseldorf noch nach Anlegern, um die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen forcieren zu können.

Der BSZ® e.V., einer der führenden Anlegerschutzvereine Deutschlands, hat in den letzten Wochen und Monaten zahlreiches brisantes Material zusammen getragen und wird der Staatsanwaltschaft Düsseldorf auch seine Unterstützung zur Aufklärung des Sachverhalts anbieten.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

Internet: www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich ver-halten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.

Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeinschaft gibt es folgende Leistungen:

Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,

• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung

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