(openPR) Schadensersatzansprüche könnten gegen mehrere Beteiligte und aus mehreren Anspruchsgrundlagen in Betracht kommen, die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte werden in den nächsten Wochen und Monaten diverse Schadensersatzklagen vorbereiten. Die Hintermänner könnten sowohl aus Prospekthaftung und Kapitalanlagebetrug haften
„Wir prüfen daher intensiv Schadensersatzansprüche der Inititatoren und Hintermänner gegenüber den Anlegern“, so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.), Partner bei Dr. Rohde & Späth und BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt.
Bei der First Real Estate Grundbesitz GmbH wird in den nächsten Monaten das Insolvenzverfahren eröffnet werden, über die Insolvenzquote können bisher nur Vermutungen angestellt werden, fest steht jedoch jetzt bereits: Die Anleger werden im Insolvenzverfahren nur einen Bruchteil ihres investierten Geldes zurückerhalten.
Viele Anleger fragen daher beim BSZ® e.V. an, ob nicht die Initiatoren und Hintermänner auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können.
Dies ist zumindestens durchaus wahrscheinlich.
Ansprüche aus Prospekthaftung:
Ansprüche gegen die Verantwortlichen, d.h., Initiatoren und Hintermänner aus der sog. Prospekthaftung sind durchaus wahrscheinlich, denn in den ausgehändigten Prospekten der FRE wurde der Eindruck eines hochsoliden Unternehmens erweckt, das auch über einen umfangreichen Immobilienbesitz verfügt, was tatsächlich nicht der Fall ist.
Viele Anleger berichten davon, dass sie nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt wurden, oder sogar noch schlimmer, den Verkaufsprospekt überhaupt nicht erhalten haben.
Ansprüche aus Kapitalanlagebetrug:
Auch Ansprüche aus Kapitalanlagebetrug sind denkbar, denn es ist zumindestens nicht ausgeschlossen, dass bei FRE ein Fall von Kapitalanlagebetrug vorlag. Insbesondere sehr skeptisch sind dabei die von FRE selber genannten Gründe für die Liquiditätsprobleme und anschließende Insolvenz zu betrachten, nämlich die sog. „Beteiligung“ an der ECO-Pack-GmbH.
Der BSZ® e.V., der „aktive Aufklärer der Anleger“, wird in nächster Zeit die Insolvenzgründe näher beleuchten und darlegen, dass die von FRE selbst dargelegten Gründe so nicht stimmen können.
Insbesondere auch Ansprüche gegenüber der ehemaligen Geschäftsführerin Anna Cmok, die einige Tage vor der Insolvenz merkwürdigerweise bei FRE ausschied, sind denkbar. Hierbei ist jedoch immer zu prüfen, ob die Offiziellen noch über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um eventuelle Schadensersatzansprüche bedienen zu können.
Der BSZ® e.V. geht davon aus, dass in nächster Zeit klar werden wird, dass sich noch weitere Hintermänner bei FRE bedient haben und wird auch gegen diese Verantwortlichen mögliche Schadensersatzansprüche prüfen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
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e-Mail:
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Ansprechpartner: Horst Roosen
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung













