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First Real Estate insolvent

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(openPR) 8.000 Anlegern droht Totalverlust – Initiatoren und Hintermänner haften auf Schadensersatz!!!

Die Düsseldorfer Firma First Real Estate und Grundbesitz GmbH ist insolvent. Das bestätigte das Amtsgericht Düsseldorf am Freitag, den 02.02.2007, ein Aktenzeichen wurde noch nicht genannt. Schlimme Befürchtungen des BSZ® e.V. werden bestätigt.



Ca. 8.000 Anleger hatten bei FRE einen Betrag in Höhe von 60 Millionen Euro angelegt, ein Großteil des Geldes dürfte nun verloren sein!

First Real Estate hatte Inhaberteilschuldverschreibungen ausgegeben mit Laufzeiten zwischen 1 und mehreren Jahren und einer versprochenen Rendite zwischen 6 – 8 % und gab vor, unter anderem mit Immobilien zu handeln.

Schon früh wurden Zweifel an dem Angebot laut, bereits seit dem Jahr 2005 wurde bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Firma wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs geführt. Seit Sommer letzten Jahres geriet FRE mit der Auszahlung fälliger Inhaberteilschuldverschreibungen in Verzug und räumte selber Zahlungsprobleme ein.

Der Berliner Anlegerschutzanwalt Walter Späth, MSc R.E., BSZ® e.V. -Vertrauensanwalt hält „einen Kapitalanlagebetrug im großen Stil für möglich. Es ist unwahrscheinlich, dass die versprochenen Renditen werthaltig erwirtschaftet wurden, vielmehr besteht der Verdacht, dass die alten Anleger mit dem Geld neuer Anleger ausbezahlt wurden, womit das System unweigerlich zusammenbrechen musste.“

Späth rät, Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, macht aber keine allzugroßen Hoffnungen: „Die Quote dürfte leider recht niedrig ausfallen, da nicht davon auszugehen ist, dass die Firma substanzhaltig ist“.

Der BSZ® e.V. rät Anlegern auch dazu, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu stellen, damit die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen forciert werden können.

Späth geht davon aus, dass die „Intitatoren und Hintermänner von FRE den Anlegern zum Schadensersatz verpflichtet sind, da ein Schneeballsystem wahrscheinlich ist.“

Die Befürchtungen des BSZ® e.V., der bereits seit vielen Monaten vor den Anleihen von FRE warnt, werden mit der Insolvenz vollauf bestätigt. Der BSZ® e.V. lässt die Interessen geschädigter FRE-Anleger von zwei sehr renommierten und bekannten Kanzleien vertreten, Dr. Rohde & Späth Rechtsanwälte aus Berlin und CLLB Rechtsanwälte aus München, um die optimale Vertretung und Betreuung Betroffener sicherzustellen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

Internet: www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich ver-halten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessenge-meinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entschei-dung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informa-tionen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Ver-fehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusam-menschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sam-meln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapi-talanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessenge-meinschaft betreuen.

Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemein-schaft gibt es folgende Leistungen:

Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,

• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfol-gung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung

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