(openPR) Die berufsbegleitende Weiterbildung der Universität Hamburg richtet sich an ausgebildete Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Hochschulabsolventinnen und –absolventen mit hoher Sprachkompetenz, die sich zur Gerichtsdolmetscherin/zum Gerichtsdolmetscher ausbilden lassen wollen – Start ist im April 2021
Ein Gerichts- und Behördendolmetscher muss sowohl die deutsche Fachterminologie als auch die entsprechende Begrifflichkeit in der anderen Sprache beherrschen. Die berufsbegleitende Weiterbildung „Dolmetschen und Übersetzen an Gerichten und Behörden" führt in das deutsche Straf-, Verwaltungs-, Zivil- und Gesellschaftsrecht, in die Polizeiarbeit und in das Gutachter- und Standeswesen ein. Damit verbunden sind die Vermittlung und Anwendung aller relevanten Dolmetsch- und Übersetzungstechniken: Vom-Blatt-Übersetzen, Dialogdolmetschen, Konsekutivdolmetschen mit Notizentechnik, Simultandolmetschen und Urkunden übersetzen. Da es sehr unterschiedliche Rechtssysteme gibt, wird neben den rein sprachlichen Fertigkeiten auch ein Verständnis für die beteiligten (Rechts-) Kulturen vermittelt.
Die Weiterbildung beinhaltet 10 Wochenendseminare und Selbststudienphasen. Die Seminarorganisation ist wegen der COVID-19-Pandemie derzeit komplett auf Online-Lehre umgestellt. Die Teilnehmenden haben direkten virtuellen Kontakt zu allen Lehrenden und den anderen Teilnehmenden. Die professionelle Nutzung einer digitalen Lernplattform in Verbindung mit einer Meeting-Software – in aller Regel Zoom – ermöglicht das Präsentieren von Inhalten, die Moderation von Diskussionen sowie ein gemeinsames Lernen in Arbeitsgruppen. Darüber hinaus bietet die virtuelle Weiterbildung in der aktuellen Situation viel Flexibilität: Anfahrtsweg und -zeit entfallen und das Lernen ist von überall aus möglich.
Bewerben kann man sich mit jeder Sprache. Die Universität Hamburg legt großen Wert darauf, gerade Bewerberinnen und Bewerber zu berücksichtigen, die eine hohe Sprachkompetenz in einer seltenen Sprache nachweisen können. Dieses umfassende Sprachangebot ist bundesweit einmalig. Absolventinnen und Absolventen bieten sich hervorragende Berufsmöglichkeiten. Sie können nach erfolgreich bestandener Prüfung einen Antrag auf Vereidigung bei der Freien und Hansestadt Hamburg stellen. Diese Vereidigung berechtigt zu der verantwortungsvollen Arbeit als Dolmetscherin/Dolmetscher und Übersetzerin/Übersetzer an Gerichten und bei Behörden in Hamburg. Bewerbungen werden noch bis zum 15.01.2021 entgegengenommen, eine kostenlose und unverbindliche Infoveranstaltung wird am 02.12.2020 um 19 Uhr angeboten. Das Zentrum für Weiterbildung bittet um Anmeldung.










