(openPR) Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit hoher Sprachkompetenz können sich noch bis zum 10. September 2016 zur Weiterbildung „Dolmetschen und Übersetzen an Gerichten und Behörden“ bewerben. Inhalte des Studiums sind die vertiefte Einführung in das deutsche Straf-, Verwaltungs-, Zivil- und Gesellschafts-recht, in die Polizeiarbeit und in das Gutachter- und Standeswesen. Damit verbunden wird die Vermittlung und Anwendung aller relevanten Methoden der Dolmetsch- und Übersetzungstechniken: Vom-Blatt-Übersetzen, Dialogdolmetschen, Konsekutivdolmetschen mit Notizentechnik, Simultandolmet-schen und Urkunden übersetzen.
Das weiterbildende Studium ist berufsbegleitend organisiert mit 10 Wochenendseminaren in Hamburg und Selbststudienphasen. Nach erfolgreich bestandener Prüfung sind die Absolventinnen und Absolventen berechtigt, einen Antrag auf Vereidigung bei der Freien und Hansestadt Hamburg zu stellen. Die Vereidigung ist bundesweit anerkannt und berechtigt zu der verantwortungsvollen Arbeit als Dolmetscher/-in und Übersetzer/in an allen deutschen Gerichten und Behörden.
Bewerben kann man sich grundsätzlich mit jeder Sprache. Auf der Grundlage der eingegangenen Bewerbungen werden insgesamt 26 Studienplätze für 7 bis 8 Spra-chen vergeben. Wir legen dabei großen Wert darauf, gerade Bewerberinnen und Bewerbern mit nachgewiesener hoher Sprachkompetenz in selteneren Sprachen eine Chance zu geben. Dieses umfassende Sprachangebot ist bundesweit einmalig, Absolventinnen und Absolventen bieten sich hervorragende Berufsmög-lichkeiten. Bewerbungen sind noch bis zum 10.09.2016 möglich.
Information, Beratung und Bewerbung:
Universität Hamburg, Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW)
Daniela Krückel
Tel.: 040/428 38-9710, -9700 (Infotelefon)
E-Mail: ![]()
www.aww.uni-hamburg.de/dolm











