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Reform: „Rechtliche Betreuung ist das Thema der Zukunft“

02.07.2020 • 16:50 Uhr • Politik, Recht & Gesellschaft
v.l.n.r. Hennes Göers, Friedrich Straetmanns und Dr. Harald Freter (c) Sven Darmer/BdB
v.l.n.r. Hennes Göers, Friedrich Straetmanns und Dr. Harald Freter (c) Sven Darmer/BdB

(openPR) MdB Friedrich Straetmanns (Die Linke) spricht sich für höhere Qualifikation aus

Berlin/Hamburg, den 02. Juli 2020 – „Das Berufsfeld des Berufsbetreuers ist elementar für eine soziale, älterwerdende Gesellschaft. Das ist meine Grundüberzeugung. Und dieser Wertigkeit entsprechend, muss auch eine Honorierung und Qualifikation folgen, denn das eine bedingt das andere.“ Diese Haltung vertrat der Bundestagsabgeordnete Friedrich Straetmanns (Die Linke) im Gespräch mit Hennes Göers, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen, und BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter.



Der frühere Richter am Sozialgericht in Bielefeld begrüßt, dass im Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz das Thema Qualität in der rechtlichen Betreuung inhaltlich wie formal in den Blick genommen wurde.

Der Gesetzentwurf wurde vor Kurzem den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Er sieht vor, dass die Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention im Gesetz festgeschrieben werden. Auch ist ein Zulassungs- und Registrierungsverfahren auf der Grundlage persönlicher und fachlicher Eignung vorgesehen, womit der Beruf erstmals als Profession anerkannt würde.

Einig war man sich darin, dass die Rechte der betreuten Menschen oberste Priorität haben müssen. Hennes Göers: „Im Referentenentwurf wird das Selbstbestimmungsrecht der Klient/innen gestärkt, da auf unterstützendem Handeln fokussiert wird, nicht auf ersetzendem, wie das in der Vergangenheit oft der Fall war. Das ist ein großer Fortschritt.“ Der Fortschritt hat jedoch Konsequenzen, wie Harald Freter feststellte: „Die Aufgaben werden mehr, Aufwände steigen. So soll es künftig ein Kennenlerngspräch zwischen Betreuer/in und Klient/in geben, was wir ausdrücklich begrüßen. Auch sollen die Klient/innen stärker in die Berichterstattung eingebunden werden – ebenfalls ein richtiger, wichtiger Schritt. Der Gesetzentwurf sagt jedoch nicht, wie dieser Mehraufwand vergütet werden soll.“

Das sieht auch Friedrich Straetmanns. Er fordert: „Kosten müssen gedeckt werden.“ Der Politiker hält Berufsbetreuung für elementar in unserer Gesellschaft. Ihre Bedeutung werde zunehmen. Daher müsse der Beruf anerkannt werden, um eine Zukunftschance zu haben. Das neue Zulassungs- und Registrierungsverfahren sei daher zu begrüßen: „Ich finde, man muss die Hürde hochlegen, denn es ist ein menschlich anspruchsvoller Beruf, den nicht Jede und Jeder kann. Es braucht qualifizierte Menschen, die mit Knowhow und Empathie für ihre Klient/innen arbeiten.“

Friedrich Straetmanns teilt die weitergehende Forderung des BdB nach Einrichtung einer Berufskammer. Im Gesetzentwurf ist eine Kammer nicht vorgesehen. Der Rechtspolitiker findet, dass die Debatte ganz breit angestoßen werden müsse, damit in der Bevölkerung ein Bewusstsein für den Berufsstand und die seine Aufgaben entwickelt werden könne. Friedrichs Straetmanns sagte seine Unterstützung zu: „Was ich als Oppositionspolitiker dazu beitragen kann, werde ich beitragen.“

Mehr Informationen:
www.bdb-ev.de | Twitter: @BdB_Deutschland

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