DGB gegen Kürzung der Eigenheimzulage
(openPR) 15.01.2003: PM 012
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) drängt die rot-grüne Koalition, auf die geplante Reduzierung der Eigenheimzulage zu verzichten. Diese Maßnahme wird nicht nur die Bauwirtschaft treffen, sondern auch das gesamtwirtschaftliche Wachstum bremsen, heißt es in der Stellungnahme des DGB zur heutigen Bundestagsanhörung zum Gesetzentwurf zum Abbau von Steuervergünstigungen. Dies würde letztlich wieder zu Einnahmeverlusten der öffentlichen Haushalte führen.
Insgesamt fällt die Bewertung des DGB zum Gesetzentwurf gespalten aus. Eine Reihe von Vorschlägen sind notwendig und sinnvoll. Nach Auffassung des DGB stimmt zunächst einmal die grundsätzliche Zielrichtung des Gesetzes, wonach die staatliche Finanzbasis auch von der Einnahmeseite her stabilisiert werden muss. Wesentliche Schwächen der jetzigen Steuergesetzgebung werden zumindest im Ansatz verbessert. Die Stärkung der gesamtstaatlichen Einnahmen in der vorgesehenen Form wird dazu führen, dass insbesondere die Unternehmen sich wieder stärker an der Finanzierung der Staatsausgaben beteiligen. Dadurch würde die steuerpolitische Benachteiligung der Arbeitnehmer im Verhältnis zu Unternehmensgewinnen und Vermögen tendenziell korrigiert.
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Als wesentlichen Fortschritt begrüßt der DGB die vorgesehene Mindestbesteuerung bei Verlustvorträgen sowie die Beschränkung der Auskehr von Steuerguthaben aus der Übergangsregelung bei der Körperschaftsteuerreform. Des weiteren wird die schärfere Dokumentationspflicht für international operierende Unternehmen dazu beitragen, die um sich greifende Steuervermeidung durch manipulierte Verrechnungspreise zu verhindern. Auch die Einführung von Kontrollmitteilungen bei Veräußerungsgewinnen und Kapitalerträgen hält der DGB für richtig und notwendig.
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Der DGB vermisst in dem Gesetzentwurf die Erhebung einer Mindeststeuer bei Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilsbesitz von Kapitalgesellschaften. Unabhängig davon hält er an der Forderung nach Wiedereinsetzung der Vermögensteuer fest. Selbst bei Einräumung hoher Freibeträge und weitgehender Schonung des Betriebsvermögens lägen hier unverzichtbare fiskalische Potentiale vor, die auch aus Gründen der Steuergerechtigkeit und -systematik in Anspruch genommen werden müssten. Die von Teilen der Bundesregierung angekündigte Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge kann von den Gewerkschaften in keiner Weise als Ersatz für den Verzicht auf die Erhebung der Vermögensteuer akzeptiert werden.
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