Der DGB vermisst in dem Gesetzentwurf die Erhebung einer Mindeststeuer bei Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilsbesitz von Kapitalgesellschaften. Unabhängig davon hält er an der Forderung nach Wiedereinsetzung der Vermögensteuer fest. Selbst bei Einräumung hoher Freibeträge und weitgehender Schonung des Betriebsvermögens lägen hier unverzichtbare fiskalische Potentiale vor, die auch aus Gründen der Steuergerechtigkeit und -systematik in Anspruch genommen werden müssten. Die von Teilen der Bundesregierung angekündigte Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge kann von den Gewerkschaften in keiner Weise als Ersatz für den Verzicht auf die Erhebung der Vermögensteuer akzeptiert werden.