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Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verhandelt zu Vitronic Enforcement Trailern

25.11.201914:10 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verhandelt zu Vitronic Enforcement Trailern
Geschwindigkeitsmessung mittels Enforcement Trailer der Firma Vitronic
Geschwindigkeitsmessung mittels Enforcement Trailer der Firma Vitronic

(openPR) Nach der Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichts im Juli wird sich im Januar des nächsten Jahres der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz mit Geschwindigkeitsmessgeräten und damit zusammenhängenden Fragen beschäftigen. Am 15.01.2020 um 11 Uhr findet in Koblenz die mündliche Verhandlung zu unserer Verfassungsbeschwerde in den Räumen des Oberverwaltungsgerichts statt.

Unser Mandant wurde im Oktober 2017 auf einer Autobahn bei Wittlich gemessen. Ihm wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h vorgeworfen, was mit einer Geldbuße von 120 Euro geahndet wurde. Das Amtsgericht Wittlich gelangte in seinem Urteil zum selben Ergebnis; ein Rechtsmittel beim Oberlandesgericht Koblenz hatte keinen Erfolg.

Beim Verfassungsgerichtshof hatten wir zum einen gerügt, dass das verwendete Messgerät (Enforcement Trailer der Firma Vitronic mit einem eingebauten Messgerät PoliScan FM1) keine Rohmessdaten speichert, die zur Überprüfung der Richtigkeit von Geschwindigkeitsmessungen erforderlich sind (sondern nur das Endergebnis), zum anderen, dass vorhandene Daten und Unterlagen (Gebrauchsanweisung, Messstatistik) uns nicht zur Einsicht vorgelegt wurden. Außerdem hätte das Oberlandesgericht die Sache zur grundsätzlichen Klärung dem Bundesgerichtshof vorlegen müssen (§ 121 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Die letztgenannte Beanstandung hält auch das Ministerium des Innern und für Sport in seiner Stellungnahme an das Verfassungsgericht für aussichtsreich.

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hatte in der Verwertung von Geschwindigkeitsmessungen mit einem vergleichbaren Gerät im Juli einen Verstoß gegen die Grundrechte auf ein faires Verfahren und auf effektive Verteidigung gesehen. Sollten die Richter in Rheinland-Pfalz dem folgen, wären Messungen mit dem Enforcement Trailer nicht mehr verwertbar und laufende Verfahren müssten eingestellt werden. Vergleichbare Verfahren sind auch bei den Landesverfassungsgerichten in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sowie beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig.

Weitere Informationen: https://www.zimmer-gratz.de/?p=1194

Video:
Rechtsanwalt Gratz beantwortet Fragen des SWR zu dem Verfahren

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