(openPR) Geschwindigkeitsmessgeräte ("Blitzer") sind auf Deutschlands Straßen allgegenwärtig. Ein Problem ist, dass sehr oft nicht nachvollzogen werden kann, wie die Geräte eine Geschwindigkeit errechnen und ob dabei Fehler aufgetreten sind. Der Grund dafür ist, dass die bei der Messung entstandenen Daten bei den meisten Geräten nicht gespeichert werden. Die Geräte sind zwar zugelassen und werden auch regelmäßig von Eichbehörden geprüft. Dennoch weisen Sachverständige daraufhin, dass die Geräte nicht "perfekt" sind und es immer wieder zu Messfehlern kommen kann. Fehler können aber nur dann nachgewiesen werden, wenn die Geräte die sog. Rohmessdaten speichern und technische Sachverständige diese im Nachhinein auswerten können.
Das Amtsgericht Suhl hat nach einem entsprechenden Antrag der Rechtsanwaltskanzlei Zimmer-Gratz aus Bous ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches klären soll, ob verschiedene auf der A 71 in Thüringen angebrachte Geschwindigkeitsmessgeräte diesen Anforderungen genügen. Konkret geht es um die Anlagen bei Oberhof (km 120,3) sowie Zella-Mehlis (km 125,2), jeweils in Fahrtrichtung Schweinfurt. Dabei handelt es sich um Geräte vom Typ TraffiStar S 330 der Firma Jenoptik. Bei diesen werden im Abstand von je einem Meter drei sog. Piezosensoren in der Fahrbahn verlegt. Die Geschwindigkeit von Fahrzeugen, welche die Sensoren überfahren, wird durch eine Weg-Zeit-Messung ermittelt, indem die Sensoren jeweils den Druck beim Überfahren mit den Fahrzeugrädern registrieren und hierbei den Spannungswert verändern.
Nach ersten Einschätzungen von Sachverständigen werden diese Werte aber nicht gespeichert, sondern nur das Endergebnis. Dies möchte das Amtsgericht Suhl nun genau wissen: Es beauftragte einen Sachverständigen mit einer Stellungnahme "zur Frage der Speicherung von „Rohmessdaten“ bzw. soweit keine Speicherung erfolgt, die sich hieraus ergebenden technischen Möglichkeiten der Nachvollziehbarkeit der Geschwindigkeitsmessung bzw. der Plausibilität der festgestellten Geschwindigkeiten." Außer in Thüringen werden TraffiStar S 330-Geräte beispielsweise auch in Bayern, Niedersachsen, Stuttgart, Freiburg sowie auf der B 10 in Rheinland-Pfalz eingesetzt.
Bereits Anfang Juli hatte die Kanzlei Zimmer-Gratz einen Erfolg beim Verfassungsgerichtshof des Saarlandes errungen: Dieser entschied, dass jedermann, der einen Bußgeldbescheid erhält, das Recht hat, den Geschwindigkeitsverstoß technisch überprüfen zu lassen. Dazu, so der Verfassungsgerichtshof, muss jedes Messgerät die sogenannten Rohmessdaten abspeichern. Da dies bei den meisten Geräten nicht der Fall ist, erklärte er die Messergebnisse eines anderen Geräts der Firma Jenoptik - nämlich des TraffiStar S 350 - für unverwertbar. Sollte sich bei dem TraffiStar S 330 durch das Gutachten dasselbe Problem herausstellen, wären Geschwindigkeitsmessungen, die mit derartigen Geräten vorgenommen wurden, voraussichtlich ebenfalls nicht mehr verwertbar.
Betroffene, die wegen einer solchen Messung einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten daher bereits jetzt darüber nachdenken, mit anwaltlicher Hilfe Einspruch einzulegen.
Details: https://www.zimmer-gratz.de/?p=1064












