(openPR) SPD-Landesparteitag beschließt Antrag zur Aufnahme des Merkmals „Gewicht“ ins Landesantidiskriminierungsgesetz von Berlin (LADG)
Berlin, 26. Oktober 2019 | „Den Schutz vor Gewichtsdiskriminierung im Landesantidiskriminierungsgesetz explizit verankern“, so lautet der Titel des Antrags, der heute auf dem Landesparteitag der Berliner SPD beschlossen wurde und dessen Ziel damit ab sofort Parteilinie ist. Der bisherige Schutz in § 2 des geplanten Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) für Berlin über die Merkmale „Behinderung“ und „chronische Erkrankung“ reiche nicht aus, um das Merkmal „Gewicht“ vollumfänglich zu fassen, so die Begründung. Damit setzt die SPD ein deutliches Zeichen, dass Gewichtsdiskriminierung im Rahmen der Antidiskriminierungspolitik und -maßnahmen zukünftig mitgedacht werden muss. „Das Landesantidiskriminierungsgesetz für Berlin steht kurz vor dem Abschluss. Es wird nun unsere Aufgabe sein, diesen Beschluss schnellstmöglich in die Verhandlungen einzubringen, damit es Gewicht noch in die finale Fassung schafft“, so Susanne Fischer, Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen.
Diskriminierungen anhand des Körpergewichts sind allgegenwärtig und betreffen eine große Anzahl von Menschen. Betroffen sind dabei auch jene, die nur marginal über der medizinischen Grenze liegen, die als „Normalgewicht“ bezeichnet wird. Diese beginnt bei einem Body Mass Index (BMI) von 25. Das zeigt der Fall einer Bewerberin auf eine Führungsposition in Darmstadt, die 2014 wegen ihres BMIs von 28,7 abgelehnt wurde. Doch selbst von Diskriminierung Betroffene mit einem BMI über 40 haben rechtlich in Ermangelung eines geeigneten Diskriminierungsmerkmals wenig Chancen: Als Behinderung wird Adipositas von deutschen Gerichten nur dann anerkannt, wenn über ein hohes Gewicht hinaus eine starke Mobilitäts- oder sonstige Einschränkung vorliegt. Dies ist nur bei den wenigsten hochgewichtigen Menschen der Fall.
Das geplante Landesantidiskriminierungsgesetz, das erste seiner Art in der Bundesrepublik, soll 2020 in Kraft treten. Es findet Anwendung in allen Bereichen, in denen Bürgerinnen und Bürger auf öffentliche Verwaltung, Bildungswesen oder Polizei treffen, also beispielsweise in der Schule, im Finanzamt und in der Justiz. Es ergänzt damit das bundesweit privatrechtlich wirksame Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Vorsitzende der in Berlin ansässigen Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung, Natalie Rosenke, begrüßt den Beschluss: „Das Merkmal „Gewicht“ ins geplante Landesantidiskriminierungsgesetz aufzunehmen, ist ein wichtiges Signal in Richtung der Betroffenen. Zum ersten Mal wird Gewichtsdiskriminierung rechtlich adressiert und als Diskriminierungsform klar benannt. Und es ist ein Zeichen an die Bundesebene: Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss nachgebessert werden.“










