(openPR) Berlin, 28.10.2016 | „10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Evaluation und Ausblick“ – unter diesem Motto stand die diesjährige Fachtagung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die am 27.10.2016 im Berliner Tagungswerk Lindenstraße stattfand. Mit auf dem Podium des Forums „Aller guten Dinge sind sechs? Diskriminierungsmerkmale im AGG“ saß die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e.V., vertreten durch deren Gründerin und stellvertretende Vorsitzende Stephanie von Liebenstein. In der Diskussion mit Volker Beck, Mitglied des Bundestages (Grüne), Steffen Beigang vom Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung an der Humboldt-Universität und Dr. Sabine Berghahn, Juristin an der Freien Universität Berlin, ging es um Fragen nach der zusätzlichen Aufnahme von Merkmalen ins AGG und deren konkrete Umsetzung.
In ihrem Vortrag über Diskriminierungserfahrungen von dicken Menschen fokussierte Stephanie von Liebenstein auf Diskriminierungen in den Bereichen Arbeitswelt, Medizin/Gesundheitswesen und Freizeit/Öffentlichkeit. Diskriminierungen in diesen Bereichen können, sofern sie im AGG genannte Merkmale wie ethnischen Hintergrund, Religionszugehörigkeit, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung oder Behinderung betreffen, schon jetzt juristisch geahndet werden. Diskriminierungen aufgrund des Körpergewichts jedoch werden von keiner dieser Kategorien erfasst, zumal in jüngster Zeit, so von Liebenstein, sogar Fälle von Gewichtsdiskriminierung vor Gericht standen, in denen es keinesfalls um eine schwere Adipositas, sondern um nur geringfügige Abweichungen vom „Normalgewicht“ ging. Eine von der ADS 2015 in Auftrag gegebene Bevölkerungsbefragung mit 18.000 Teilnehmern hatte zudem ergeben, dass das Merkmal „Äußeres Erscheinungsbild“, und darunter fast ausschließlich das Gewicht, unter den bisher nicht aufgenommenen Merkmalen am zweithäufigsten genannt wurde.
„Dicke Menschen sind massiven Benachteiligungen ausgesetzt, die ihre Teilhabe am Arbeitsleben und der Gesellschaft behindern und in manchen Fällen sogar ganz ausschließen. Es ist inakzeptabel, dass allein wegen des Gewichts die Verbeamtung oder medizinische Behandlung verweigert wird. Wir können nicht hinnehmen, dass eine Person nur, weil sie anders aussieht, im Flugzeug doppelt zahlen muss oder nicht befördert wird,“ so Natalie Rosenke, die Vorsitzende der Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung e.V. „Eine Aufnahme des Merkmals ‚Gewicht‘, sei es über eine direkte Nennung oder den Umweg des Merkmals ‚Äußeres Erscheinungsbild‘, ist unumgänglich, wenn man diesen Missständen Abhilfe schaffen will.“











