openPR Recherche & Suche
Presseinformation

§ 34f GewO – Eine Übersicht

Bild: § 34f GewO – Eine Übersicht

(openPR) Seit dem 01.01.2013 gilt nun der neue § 34f GewO – trotzdem herrscht noch teilweise Unsicherheit am Markt bzw. bei den tätigen Vermittlern. Hintergrund der Einführung der Regelung war das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler und Vermögensanlagerechts aus Dezember 2011. Mit der Aufnahme der Norm in die GewO wird die Regulierung im Rahmen der Finanzaufsicht ausgeweitet. Der Gesetzgeber hat das von Anlegerschutzromantik geprägte Ziel vor Augen die Beratung griffiger für den Anleger zu gestalten und einen umfassenderen Schutz vor Graumarktprodukten zu gewährleisten. Daher gelten ab sofort für Banken und freie Vermittler beim Vertrieb von Finanzprodukten die gleichen Regeln. Dem Finanzanlagenvermittler werden insgesamt umfangreiche Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten auferlegt. Zudem besteht eine Verpflichtung zur Offenlegung von Provisionen. Mit der Verschärfung von Produktregulierungen, erhöhten Vertriebsanforderungen und einer in der Praxis erleichterten Prospekthaftung soll die Informationsgrundlage für einen späteren Investmententschluss ausgedehnt werden. Bisher war eine Regelung zu Finanzanlagevermittlern nur bruchstückhaft in § 34c GewO mit geregelt.



Um überhaupt in den Kreis von Finanzanlagevermittlern vorzustoßen, bedürfen Vermittler von einschlägigen Finanzanlagen nun eine gewerberechtliche Erlaubnis, sowie eine entsprechende Registrierung. Die Erlaubniserteilung wird in der Regel von der Industrie- und Handelskammer vorzunehmen sein. Nach der vom Gesetz selbst eingeführten Definition ist als Finanzanlagevermittler zu verstehen, wer gewerbsmäßig zu Anteilscheinen einer Kapitalgesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft, Anteilen an geschlossen Fonds oder sonstige Vermögensanlagen Beratungen erbringt. Voraussetzung für die Erlangung der benötigten Erlaubnis ist die eigene Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse. Darüber hinaus gelten neue Rahmenbedingungen hinsichtlich der Berufshaftpflichtversicherung. Eine Erhöhung der Versicherungspolicen ist damit unausweichlich.

Schließlich sind ab sofort gewisse Mindestanforderungen im Hinblick auf Qualifikationen einzuhalten. Damit dürfte es sich um das praxisrelevanteste und interessanteste Merkmal handeln. Verlangt wird die Ablegung einer Sachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, die sowohl aus einem schriftlichen, sowie praktischen Part besteht. Bei bereits erfolgter Ausbildung im einschlägigen beruflichen Segment kann diese einem Sachkundenachweis gleichgestellt werden. Für viele entscheidender ist die Frage nach einer "Alte-Hasen-Regelung". Routinierte und erfahrene Vermittler können zunächst einmal aufatmen, denn es gibt von einem nicht nur zeit-, sondern auch finanziell aufwändigen Sachkundenachweis Ausnahmen. Wenn seit dem 1. Januar 2006 eine durchgängige selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit als Anlagevermittler oder -berater bestand, werden keine weiteren Qualifikationskontrollen durchgeführt, entsprechende Belege vorausgesetzt.

Durch die Vermittlung von Finanzprodukten entstehen aber weiterhin und trotz der Einführung des § 34f GewO nicht unerhebliche Probleme, nicht nur in haftungsrechtlicher Hinsicht. Die Risiken einer fehlgehenden Beratung oder Verletzung von Informationspflichten sind durch die Novellierung kaum geringer geworden. So hat der Vermittler dem Anleger Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine umfassende Erläuterung der Risiken beinhalten, sowie sämtliche Kosten, die der Anleger zu tragen hat aufzuführen. Schwierigkeiten ergeben sich insbesondere bei nicht explizit berechenbaren Preisen. Ferner ist der Anleger frühzeitig über mögliche Provisionen und sich daraus ergebende Interessenkonflikte aufzuklären.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 721502
 948

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „§ 34f GewO – Eine Übersicht“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Bernd Rechtsanwalts GmbH

Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes und der Elternzeit: Kürzungen oder gar kein Urlaub?
Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes und der Elternzeit: Kürzungen oder gar kein Urlaub?
Haben Arbeitnehmer in Elternzeit oder Mutterschutz Anspruch auf Urlaubstage? Wenn ja, darf der Arbeitgeber hier kürzen? Rechtlich ist Elternzeit anders zu beurteilen als Urlaub: Während der Elternzeit erwerben Eltern weiterhin Urlaubsansprüche. Diesen Anspruch darf der Arbeitgeber kürzen, jedoch nicht unbegrenzt und nicht in jedem Fall. Zudem ist eine Kürzung beim Mutterschutz ausgeschlossen. Das ergibt sich aus §24 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Eine solche Urlaubskürzung wegen der Elternzeit ist im Übrigen auch nur für volle Kalendermonate z…
Automatische Verlängerung von Werbeflächenverträgen – Unwirksam bei fehlender Transparenz
Automatische Verlängerung von Werbeflächenverträgen – Unwirksam bei fehlender Transparenz
Wenn nicht eindeutig feststeht, bis wann eine Kündigung zur Verlängerungsabwendung erfolgen muss, liegt Unwirksamkeit der Klausel vor. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14.03.2018 (Az.: XII ZR 31/17) entschieden, die Verlängerung eines Werbeflächenmietvertrages auf Kraftfahrzeugen mittels Klausel sei dann wegen fehlender Transparenz unwirksam, wenn bei Vertragsbeginn nicht eindeutig festgelegt ist, zu welchem Zeitpunkt eine Kündigung zur Abwendung einer Verlängerung erfolgen muss. Hier liege laut BGH eine Verletzung des Transparenzgeb…

Das könnte Sie auch interessieren:

Gewo Gera verkauft über 1.000 Wohnungen an Vivacon
Gewo Gera verkauft über 1.000 Wohnungen an Vivacon
Berlin, 08.02.2007. Die zur DKB Immobilien AG gehörende Gewo-Geraer Wohnungs­gesellschaft mbH (Gewo Gera) hat vor kurzem mehr als 1.000 Wohnungen in Gera an die Vivacon AG veräußert. Mit dem Immobilienverkauf trennte sich die Gewo Gera von einem relativ geschlos­senen Bestand. Das Wohnungsunternehmen besitzt derzeit rund 6.700 Wohnungen in Gera und wird …
Bild: Regierungsentwurf zu § 34k GewO veröffentlicht: Änderungen bei Sachkunde und ÜbergangsfristenBild: Regierungsentwurf zu § 34k GewO veröffentlicht: Änderungen bei Sachkunde und Übergangsfristen
Regierungsentwurf zu § 34k GewO veröffentlicht: Änderungen bei Sachkunde und Übergangsfristen
… ist nun ein Regierungsentwurf veröffentlicht worden.Für Vermittlerinnen und Vermittler von Verbraucherkrediten wird es einen eigenen Paragraphen in der Gewerbeordnung geben, den § 34k GewO. Künftig ist somit eine eigenständige gewerberechtliche Erlaubnis nach dem neuen § 34k GewO erforderlich. Verbunden ist dies mit der Verpflichtung, dass sich Gewerbetreibende, …
Bild: INFINUS AG: am 30. Juni endet Beantragungsfrist für § 34 f GewOBild: INFINUS AG: am 30. Juni endet Beantragungsfrist für § 34 f GewO
INFINUS AG: am 30. Juni endet Beantragungsfrist für § 34 f GewO
… sein wollen. Das gleiche gilt für Vermittler, die sich beim Sachkundenachweis ihren Status quo sichern möchten. Als Hilfestellung und zur besseren Übersicht hat die INFINUS GRUPPE unter http://www.infinus-qualitaetsbewertung.de alle in Frage kommenden Ausgangssituationen einer Antragstellung aufgelistet – inklusive benötigter Unterlagen und einer Expertenbewertung. …
Feuerwehr-Spaß am Kindertag in Gera
Feuerwehr-Spaß am Kindertag in Gera
Am Sonntag, dem 1. Juni 2014, hatte die Gewo Gera, die zur TAG Wohnen & Service GmbH (TAG Wohnen) gehört, wieder zu einem großen Kinderfest mit Feuerwehr-Spaß eingeladen. Das nun schon achte Kinderfest fand auf dem Marktplatz in Geras Innenstadt, gleich neben dem Mieterbüro der Gewo statt. Bei herrlichem Sonntagswetter kamen fast 1.000 Gäste. Die …
Bild: Finanzanlagenvermittler: Neue Rechtsgrundlage nach Gewerbeordnung (GewO) § 34fBild: Finanzanlagenvermittler: Neue Rechtsgrundlage nach Gewerbeordnung (GewO) § 34f
Finanzanlagenvermittler: Neue Rechtsgrundlage nach Gewerbeordnung (GewO) § 34f
Mit dem neuen § 34f GewO wurde für Finanzanlagenvermittler ein eigenständiger Erlaubnistatbestand für die Berufsausübung geschaffen. Die bisher zusammen mit Immobilienmaklern, Bauträgern und Darlehensvermittlern im § 34c GewO geregelten Finanzanlagenvermittler erhalten damit eine eigenständige Vorschrift in der Gewerbeordnung, die sich sowohl am bisherigen …
Bild: Sicherheit im Bereich Edelmetall-Handel und LagerungBild: Sicherheit im Bereich Edelmetall-Handel und Lagerung
Sicherheit im Bereich Edelmetall-Handel und Lagerung
… Gesetzestechnisch ließe sich höhere Sicherheit für die Anleger einfach schaffen. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte erläutert hierzu: „§ 38 der Gewerbeordnung (GewO) dient der generellen, anlassunabhängigen Überprüfung der Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden in bestimmten gewerbepolizeilich sensiblen Branchen. § 38 GewO enthält eine abschließende Liste …
Bild: Über 80 Prozent der PROJECT-Partner erfüllen die Qualifizierungsanforderungen nach 34 f GewOBild: Über 80 Prozent der PROJECT-Partner erfüllen die Qualifizierungsanforderungen nach 34 f GewO
Über 80 Prozent der PROJECT-Partner erfüllen die Qualifizierungsanforderungen nach 34 f GewO
… von fünf Partnern des fränkischen Kapitalanlage- und Immobilienspezialisten bereits zum jetzigen Zeitpunkt über einen Althasenstatus für den 34 f Gewerbeordnung (GewO) oder einen den Anforderungen vergleichbaren Ausbildungsstand. Am 30. Juni 2013 ist Stichtag. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss im Rahmen der sogenannten Finanzanlagenvermittler-Verordnung …
Keine Angst vor dem § 34 f. Mit der Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenfachmann
Keine Angst vor dem § 34 f. Mit der Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenfachmann
… neuen Gesetz werden Finanzanlagenvermittler künftig in ein strengeres regulatorisches Umfeld eingebunden. Zudem schafft der Gesetzgeber mit der Einführung des § 34 f GewO einen eigenständigen Erlaubnistatbestand für Finanzanlagenvermittler, der den Zugang zur Berufsausübung regelt. Im Rahmen des neuen § 34 f GewO gelten zukünftig gesonderte Zulassungsregelungen, …
5 Jahre Geschichtswerkstatt - Aktion und Geburtstagsfest der GEWO Gera
5 Jahre Geschichtswerkstatt - Aktion und Geburtstagsfest der GEWO Gera
Vermietungsaktion und Geburtstagsfest in Lusan Anlässlich des 5-jährigen Bestehens der Geschichtswerkstatt in Lusan lädt die Gewo Gera am 27. September alle Geraer in die Kastanienstraße 7 ein. Die Feierlichkeiten beginnen um 13 Uhr mit einer Vermietungsaktion, ab 15 Uhr erwartet die Besucher ein buntes Geburtstagsfest, unter anderem mit einem Auftritt …
Finanzanlagenvermittler müssen Prüfungsbericht erstmals bis Ende 2014 vorlegen
Finanzanlagenvermittler müssen Prüfungsbericht erstmals bis Ende 2014 vorlegen
Finanzanlagenvermittler im Sinne des § 34f GewO sind erstmals für das Jahr 2013 prüfungspflichtig gem. § 24 Finanzanlagenvermittlerverordnung ("FinVermV"). Die (erstmalige) Abgabefrist zur Vorlage des Prüfungsberichts endet am 31. Dezember 2014. Der Gegenstand der Prüfung ist die Einhaltung der sich aus den §§ 12 bis 23 FinVermV ergebenden Pflichten …
Sie lesen gerade: § 34f GewO – Eine Übersicht