Finanzanlagenvermittler müssen Prüfungsbericht erstmals bis Ende 2014 vorlegen
(openPR) Finanzanlagenvermittler im Sinne des § 34f GewO sind erstmals für das Jahr 2013 prüfungspflichtig gem. § 24 Finanzanlagenvermittlerverordnung ("FinVermV").
Die (erstmalige) Abgabefrist zur Vorlage des Prüfungsberichts endet am 31. Dezember 2014.
Der Gegenstand der Prüfung ist die Einhaltung der sich aus den §§ 12 bis 23 FinVermV ergebenden Pflichten bei der Vornahme von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten als Finanzanlagenvermittler im Sinne des § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO.
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Verantwortlich für diese Pressemeldung:Holger Kock, M.A.
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Zweibrückenstr. 2
80331 München
http://www.wirtschaftspruefer-muenchen.eu/wirtschaftspr%C3%BCfer/finanzanlagenvermittler-finvermv/
Über das Unternehmen
Holger Kock ist als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater vor allem für mittelständische Unternehmen sowie für Freiberufler in München tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der handels- und steuerrechtlichen Beratung sowie in der Abschlussprüfung und -erstellung. Herr Kock ist auch als Prüfer von Finanzanlagenvermittlern gem. § 24 FinVermV tätig.
Kostenlose Online PR für alle
Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
Jetzt gratis startenPressebericht „Finanzanlagenvermittler müssen Prüfungsbericht erstmals bis Ende 2014 vorlegen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.