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Finanzanlagenvermittler müssen Prüfungsbericht erstmals bis Ende 2014 vorlegen

(openPR) Finanzanlagenvermittler im Sinne des § 34f GewO sind erstmals für das Jahr 2013 prüfungspflichtig gem. § 24 Finanzanlagenvermittlerverordnung ("FinVermV").

Die (erstmalige) Abgabefrist zur Vorlage des Prüfungsberichts endet am 31. Dezember 2014.

Der Gegenstand der Prüfung ist die Einhaltung der sich aus den §§ 12 bis 23 FinVermV ergebenden Pflichten bei der Vornahme von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten als Finanzanlagenvermittler im Sinne des § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO.

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