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Das Gesetz steht noch aus, die Qualifizierung zum Finanzanlagenvermittler kann aber schon beginnen

Bild: Das Gesetz steht noch aus, die Qualifizierung zum Finanzanlagenvermittler kann aber schon beginnen
Mit Online-Seminaren zur Qualifizierung als Finanzanlagenvermittler
Mit Online-Seminaren zur Qualifizierung als Finanzanlagenvermittler

(openPR) Die Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts ging im Juli mit einer öffentlichen Anhörung im Bundestag in eine neue Runde.

Wer Finanzanlagen vermitteln möchte, muss künftig die Sachkunde ebenso nachweisen wie eine Berufshaftpflicht und geordnete Vermögensverhältnisse. Dass die Gewerbeordnung um die schon erarbeiteten Paragraphen 34f und 34g erweitert wird, gilt als sicher, strittig sind noch einzelne Punkte wie die sogenannte „Alte-Hasen-Regelung“ und die Frage, wer für die Aufsicht der freien Finanzanlagenvermittler zuständig sein soll.



Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die Gewerbeämter – bei der öffentlichen Anhörung im Bundestag am 6. Juli 2011 kamen die unterschiedlichen Standpunkte der Experten aufs Podium, aus denen sich aber noch kein erkennbares Votum ableiten lässt. Der Finanzausschuss hat die abschließende Behandlung des Gesetzentwurfes für den 29. September angesetzt, die Verabschiedung des Gesetzes vom Bundestag ist für den 20. Oktober angesetzt. Im Sinne eines Anleger- und Verbraucherschutzes sollen Anleger mit der Umsetzung der Novellierung auf einen Blick erkennen können, ob ihr gewerblicher Vermittler die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt - nicht erst seit der Finanzkrise hat der sogenannte „Graue Kapitalmarkt“ viel Vertrauen verloren, das wiederhergestellt werden soll.

Dem künftigen Finanzanlagenvermittler für Investmentzertifikate (gemäß § 34f (1) a) GewO) oder Geschlossene Fonds (gemäß § 34f (1) b) GewO) obliegt es, zur vorgeschriebenen Registrierung entsprechend der Fristen seine Qualifikation nachzuweisen. Ein im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung erlangter Abschluss als Fachberater für Finanzdienstleistungen IHK ist dafür schon eine erstklassige Ausgangsbasis, ob als fest angestellter oder freier Vermittler. Wie seinerzeit bei der entsprechenden Neugestaltung der Gewerbeordnung bezüglich des Versicherungsfachmanns sollten sich auch die bereits tätigen Vermittler frühzeitig um entsprechende Maßnahmen bemühen. Nicht zuletzt hängt die eigene künftige Marktposition von der Erfüllung der kommenden Gesetzesvorgaben ab.

Weitere Informationen zum Finanzanlagenvermittler und zur Ausbildung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen IHK sind zu finden unter www.atheus-akademie.de. Die Online-Seminare mit allen erforderlichen Studienmaterialien wie auch den Seminarstunden als Video können auch mit dem Förderprogramm Bildungsprämie genutzt werden.

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