(openPR) Am 19. Oktober 2006 hat der dritte Ausschuss der 61. Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution über die Verbesserung der Koordinierung von Bemühungen bei der Bekämpfung des Menschenhandels im Konsens verabschiedet. Das Dokument wurde von der Republik Belarus initiiert und von 20 Ländern aus allen Kontinenten als Mitverfassern unterstützt.
Die belarussische Resolution rief großes Interesse aller Delegationen hervor, die deren Aktualität unterstrichen und eine gute Organisation des Verhandlungsprozesses gelobt haben. Es wurde festgestellt, dass die meisten Opfer des Menschenhandels aus den Entwicklungsländern kommen. Die Entschließung enthält wichtige Vorschriften über den Schutz von Menschen, die in die Hände moderner Sklavenhändler gefallen sind. Die Delegation der USA begrüßte insbesondere die Aufmerksamkeit, die in der angenommenen Resolution dem Problem der Nachfrage nach den Opfern des Menschenhandels gewidmet wird.
Die Resolution ruft alle Staaten, internationale Organisationen und Zivilgesellschaften dazu auf, eine globale Partnerschaft zur Bekämpfung des Menschenhandels zu bilden. Dadurch sollen sämtliche modernen Formen der Sklaverei ausgerottet, Opfer dieses Verbrechens geschützt und der Menschenhandel selbst verhindert werden.
Das Dokument sieht die Schaffung eines einfachen und wirksamen Mechanismus der Koordinierung von Aktivitäten aller interessierten internationalen Organisationen vor. Dabei geht es um die zwischenbehördliche Koordinierungsgruppe, die zu diesen Zwecken gegründet worden ist. Das Gremium wird in Wien mit Unterstützung des UN-Büros für Drogen und Kriminalität (UNODC) arbeiten. Auch interessierte Staaten können sich an den Maßnahmen der Arbeitsgruppe beteiligen.
Die Verabschiedung der belarussischen UN-Resolution im Konsens zeugt davon, dass die Vorschläge der Republik Belarus zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Lösung eines der größten Probleme der Menschheit volle Unterstützung der internationalen Gemeinschaft gefunden haben.

